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222300 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Urweltmammutbaum auf dem Grundstück Richthofenstraße 54, 53117 Bonn

Nummer
222300
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 05.12.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
222300
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Urweltmammutbaum
auf dem Grundstück Richthofenstraße 54, 53117
Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 05.12.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Urweltmammutbaum auf dem Grundstück
Richthofenstraße 54, 53117 Bonn wird erteilt.
Begründung
Der Urweltmammutbaum (Metasequoia glyptostroboides) weist einen
Stammumfang von 265 cm, einen Kronendurchmesser von 9 m und eine Höhe
von 21 m auf. Der Zustand wurde mit ausreichend mit abnehmender Tendenz
beurteilt. Seit der letzten Überprüfung in 2018 ist die Krone auffallend licht
geworden, was durch den erhöhten Lichteinfall in die Krone zu einer
vermehrten Entwicklung von Stammausschlägen führt.
Der Standort des Baumes befindet sich ca. 4 m hinter dem Gebäude in
südwestlicher Richtung. Der Garten ist an dieser Stelle nur 6 m breit.
Durch Wurzelwachstum ist es unter dem Wohngebäude zu einer
Abwasserkanalverwurzelung gekommen, die aufwendig saniert werden musste.
Des Weiteren sind Wurzelhebungen an dem viel frequentierten
Verbindungsweg zwischen den Häusern Richthofenstraße 54 und An der
Josefshöhe 8 vorhanden mit Wölbungen und Aufkantungen, sodass bereits
wieder Stolpergefahr besteht. Diese Hebungen sind in den letzten Jahren
schon mehrfach reguliert und Gehwegplatten ausgetauscht worden. Ein
Verschieben des Weges ist nicht mehr möglich, da dieser an der einen Seite
unmittelbar an den Wurzelanläufen des Mammutbaumes und an der anderen
Seite an der höher gelegenen Terrasse verläuft.
Aufgrund der Gebäudenähe kommt es zudem zu Nadelabwurf und Fruchtfall in
die Dachentwässerung, was die Probleme mit den Abwasserleitungen noch
verstärkt.
Aus fachlicher Sicht sind die Beeinträchtigungen durch den Mammutbaum alsSeite 1 von 3
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relativ hoch anzusehen. Auch ist der Standort in einem 6 m breiten Garten
ungeeignet.
Da zu erwarten ist, dass die Beeinträchtigungen und Beschädigungen mit
fortschreitendem Wachstum weiter zunehmen werden, ist die Verwaltung in der
Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung
nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte.
Alls Ersatzpflanzung für den Urweltmammutbaum wird ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Fotos Mammutbaum (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 18:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de