222300 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Urweltmammutbaum auf dem Grundstück Richthofenstraße 54, 53117 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 222300
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222300 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen Urweltmammutbaum auf dem Grundstück Richthofenstraße 54, 53117 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 05.12.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Urweltmammutbaum auf dem Grundstück Richthofenstraße 54, 53117 Bonn wird erteilt. Begründung Der Urweltmammutbaum (Metasequoia glyptostroboides) weist einen Stammumfang von 265 cm, einen Kronendurchmesser von 9 m und eine Höhe von 21 m auf. Der Zustand wurde mit ausreichend mit abnehmender Tendenz beurteilt. Seit der letzten Überprüfung in 2018 ist die Krone auffallend licht geworden, was durch den erhöhten Lichteinfall in die Krone zu einer vermehrten Entwicklung von Stammausschlägen führt. Der Standort des Baumes befindet sich ca. 4 m hinter dem Gebäude in südwestlicher Richtung. Der Garten ist an dieser Stelle nur 6 m breit. Durch Wurzelwachstum ist es unter dem Wohngebäude zu einer Abwasserkanalverwurzelung gekommen, die aufwendig saniert werden musste. Des Weiteren sind Wurzelhebungen an dem viel frequentierten Verbindungsweg zwischen den Häusern Richthofenstraße 54 und An der Josefshöhe 8 vorhanden mit Wölbungen und Aufkantungen, sodass bereits wieder Stolpergefahr besteht. Diese Hebungen sind in den letzten Jahren schon mehrfach reguliert und Gehwegplatten ausgetauscht worden. Ein Verschieben des Weges ist nicht mehr möglich, da dieser an der einen Seite unmittelbar an den Wurzelanläufen des Mammutbaumes und an der anderen Seite an der höher gelegenen Terrasse verläuft. Aufgrund der Gebäudenähe kommt es zudem zu Nadelabwurf und Fruchtfall in die Dachentwässerung, was die Probleme mit den Abwasserleitungen noch verstärkt. Aus fachlicher Sicht sind die Beeinträchtigungen durch den Mammutbaum alsSeite 1 von 3 Seite 2 relativ hoch anzusehen. Auch ist der Standort in einem 6 m breiten Garten ungeeignet. Da zu erwarten ist, dass die Beeinträchtigungen und Beschädigungen mit fortschreitendem Wachstum weiter zunehmen werden, ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte. Alls Ersatzpflanzung für den Urweltmammutbaum wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Fotos Mammutbaum (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de