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222299 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem Grundstück Landsberger Straße 28, 53119 Bonn

Nummer
222299
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 05.12.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
222299
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem
Grundstück Landsberger Straße 28, 53119 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 05.12.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem Grundstück Landsberger
Straße 28, 53119 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Douglasie (Pseudotsuga menziesii) weist einen Stammumfang von 217 cm,
einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 21 m auf. Der Zustand
wurde mit ausreichend beurteilt.
Der Standort der Douglasie befindet sich im Hintergarten des Reihenhauses,
unmittelbar an der nördlichen Grundstücksgrenze.
Der Baum weist im unteren Kronenbereich rund ein Dutzend Astbrüche auf, die
vorhandenen Äste sind teilweise kopflastig, was weitere Astbrüche begünstigt.
Derzeit besteht daher latente Bruchgefahr, da die Krone durch die Astbrüche
geöffnet ist.
Aktuell besteht zwar keine akute Gefahrensituation. Es ist allerdings zu
erwarten, dass sich die Astbrüche häufen werden. Dadurch ist die
Verkehrssicherheit des Baumes bereits so eingeschränkt, dass ein Erhalt des
Baumes eine Gefährdung für die Mieter des Hauses und die Nachbarn
bedeutet.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1
c) der Baumsatzung erteilt werden sollte.
Als Ersatzpflanzung für die Douglasie wird ein standortgerechter Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.Seite 1 von 5
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Anlage/n
1 Bilder Douglasie Landsberger Straße 28 (öffentlich)Seite 2 von 5
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Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de