222298 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf dem Grundstück Dollendorfer Allee 5, 53227 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 222298
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 222298 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf dem Grundstück Dollendorfer Allee 5, 53227 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 05.12.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf dem Grundstück Dollendorfer Allee 5, 53227 Bonn wird erteilt. Begründung Die Blaue-Atlas-Zeder (Cedrus atlantica ‘Glauca‘) weist einen Stammumfang von 257 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 23 m auf. Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt. Der Standort des Baumes befindet sich in der südlichen Grundstücksecke, ca. 2,70 m von der Gebäudeecke des Fertighauses entfernt. Die Zeder weist bereits Anzeichen nachlassender Vitalität auf wie hohen Nadelverlust, verkürzte Nadeln und erhöhte Totholzbildung im Inneren der Krone. Aufgrund des gebäudenahen Standortes besteht Überhang der Krone auf das Dach. Durch den erhöhten Nadelabwurf sind Dach, Dachrinnen und Fallrohre betroffen, außerdem sind die Stellplätze des Nachbarhauses Nr. 7 und das Gebäude überkront, was zu nachbarlichen Unstimmigkeiten geführt hat. Durch die häufigen Verstopfungen der Dachrinnen und Fallrohre ist es bereits zu Schäden durch Überlaufen des Regenwassers gekommen, ebenso ist durch in den Senkkasten des Hauses eingewachsenes Wurzelwerk ein Wasserschaden entstanden. Zur Zeit besteht zwar noch keine akute Bruch- oder Umsturzgefahr für die Zeder, jedoch nimmt auch die Verkehrssicherheit mit nachlassender Vitalität weiter ab. Durch fachgerechte Schnittmaßnahmen zur Freistellung des Gebäudes kann die Situation nicht verbessert werden, ohne den Baum nachhaltig zu schädigen. Noch besteht keine Gefahrensituation. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Beschädigungen und Beeinträchtigungen mit fortschreitendem Abbau nochSeite 1 von 6 Seite 2 zunehmen werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Fällgenehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für die Blaue-Atlas-Zeder wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de