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222298 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf dem Grundstück Dollendorfer Allee 5, 53227 Bonn

Nummer
222298
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 05.12.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222298
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf
dem Grundstück Dollendorfer Allee 5, 53227 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 05.12.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf dem Grundstück
Dollendorfer Allee 5, 53227 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Blaue-Atlas-Zeder (Cedrus atlantica ‘Glauca‘) weist einen Stammumfang
von 257 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 23 m auf.
Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt.
Der Standort des Baumes befindet sich in der südlichen Grundstücksecke, ca.
2,70 m von der Gebäudeecke des Fertighauses entfernt.
Die Zeder weist bereits Anzeichen nachlassender Vitalität auf wie hohen
Nadelverlust, verkürzte Nadeln und erhöhte Totholzbildung im Inneren der
Krone. Aufgrund des gebäudenahen Standortes besteht Überhang der Krone
auf das Dach. Durch den erhöhten Nadelabwurf sind Dach, Dachrinnen und
Fallrohre betroffen, außerdem sind die Stellplätze des Nachbarhauses Nr. 7
und das Gebäude überkront, was zu nachbarlichen Unstimmigkeiten geführt
hat.
Durch die häufigen Verstopfungen der Dachrinnen und Fallrohre ist es bereits
zu Schäden durch Überlaufen des Regenwassers gekommen, ebenso ist durch
in den Senkkasten des Hauses eingewachsenes Wurzelwerk ein
Wasserschaden entstanden.
Zur Zeit besteht zwar noch keine akute Bruch- oder Umsturzgefahr für die
Zeder, jedoch nimmt auch die Verkehrssicherheit mit nachlassender Vitalität
weiter ab. Durch fachgerechte Schnittmaßnahmen zur Freistellung des
Gebäudes kann die Situation nicht verbessert werden, ohne den Baum
nachhaltig zu schädigen.
Noch besteht keine Gefahrensituation. Es ist allerdings zu erwarten, dass die
Beschädigungen und Beeinträchtigungen mit fortschreitendem Abbau nochSeite 1 von 6
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zunehmen werden.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Fällgenehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der
Baumsatzung zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die Blaue-Atlas-Zeder wird ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de