222290 · Beschlussvorlage
„Forum für die Innenstadt“ – Besetzung und Aufgaben eines Begleitgremiums während der Umsetzungsphase des ISEK Innenstadt Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 222290
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- „Forum für die Innenstadt“ – Besetzung und Aufgaben eines Begleitgremiums während der Umsetzungsphase des ISEK Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 222290
- „Forum für die Innenstadt“ – Besetzung und Aufgaben eines Begleitgremiums während der Umsetzungsphase des ISEK Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 222290
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Beschlussvorlage öffentlich 222290 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III „Forum für die Innenstadt“ – Besetzung und Aufgaben eines Begleitgremiums während der Umsetzungsphase des ISEK Innenstadt Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Anhörung Rat 09.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Das zur Begleitung der Umsetzung der ISEK-Maßnahmen im Stadtbezirk Bad Godesberg zu gründende Gremium „Forum für die Innenstadt“ setzt sich aus dem Bezirksbürgermeister, Mitgliedern der Bezirksvertretung Bad Godesberg und Akteur*innen aus der Stadtgesellschaft, Verbandsvertreter*innen sowie Vertreter*innen der Verwaltung zusammen. 2. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg soll mit max. 7 Mitgliedern im „Forum für die Innenstadt“ vertreten sein. Folgende Vertreter*innen der Bezirksvertretung Bad Godesberg werden Mitglied: 3. Die folgenden Verbände sind eingeladen, je eine Person zu entsenden: 8. Einzelhandelsverband Bonn (EHV) 9. Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK) 10. Haus und Grund e.V. Bonn-Bad Godesberg 11. Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) 4. Die Bad Godesberger Akteure aus den Bereichen Stadtmarketing, bürgerschaftliches Engagement, Kinder und Jugend, Integration und Soziales werden von den Fachverwaltungen wie folgt nominiert (je eine Person). a. Bereich Stadtmarketing: 12. Bad Godesberg Stadtmarketing e.V. b. Bereich bürgerschaftliches Engagement:Seite 1 von 3 Seite 2 13. Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V 14. Bürger.Bad.Godesberg e.V. c. Bereich Kinder und Jugend: 15. One World-Café 16. Kinder- und Jugendring Bonn d. Bereich Integration: 17. Haus der Generationen e.V. e. Bereich Soziales: 18. Generationennetzwerk Bad Godesberg 5. Von der Verwaltung werden zwei Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes und eine/r des Amtes für Wirtschaftsförderung sowie Vertretungen der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und der Bezirksverwaltungsstelle entsandt. Projektbezogen werden Vertreter*innen weiterer Fachämter hinzugezogen. Die Verwaltung behält sich vor weitere externe Unterstützung hinzuzuziehen. 6. Die Aufgabe des Forum für die Innenstadt ist der Austausch von Informationen zwischen Verwaltung, Bezirksvertretung, betroffenen Ausschüssen und Vertreter*innen der Beteiligungsprozesse zu den einzelnen Maßnahmen. Begründung Die Erarbeitung des im Jahr 2020 beschlossenen Leitbilds und Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (ISEK) wurde in Bad Godesberg von einem Begleitgremium unterstützt (DS-Nrn. 1711641EB23 und 190431). Dies soll auch für die Umsetzungsphase des ISEK fortgeführt werden. Gemäß Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr. 190458-1 ST) wird hiermit ein Vorschlag zur Besetzung und den Aufgaben des unterstützenden Begleitgremiums eingebracht. Um die Zusammenarbeit und das in Leitbild und ISEK verankerte gemeinsame Ziel der Stärkung der Innenstadt von Bad Godesberg zu unterstreichen, wird nachfolgend der neue Name „Forum für die Innenstadt“ für das Begleitgremium verwandt bzw. vorgeschlagen. Mit der Beauftragung der Wettbewerbssieger zur Ausarbeitung des Masterplanes Innenstadt und der Neugestaltung der Bereiche „Am Fronhof“ und „Theaterplatz“ sowie des am 11. November 2022 bewilligten Förderantrages im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ und der damit verbundenen bzw. absehbaren Projektfortschritte, ist ein erhöhter Abstimmungsbedarf im Stadtbezirk zu erwarten. Daher soll das „Forum für die Innenstadt“ im ersten Quartal 2023 konstituierendSeite 2 von 3 Seite 3 zusammenkommen. Anschließend ist ein viermonatiger Turnus der Sitzungen vorgesehen. Sowohl im Ausarbeitungsprozess des Masterplanes als auch zur Abstimmung der Entwurfsplanungen „Am Fronhof“ und „Theaterplatz“ sind Öffentlichkeitsbeteiligungen in 2023 vorgesehen. Auch die Maßnahmen, die nach Bewilligung in oben genanntem Bundesprogramm starten werden, sehen eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die Aufgabe des „Forum für die Innenstadt“ ist der maßnahmenbezogene Austausch von Informationen zwischen Verwaltung, Bezirksvertretung/Politik und Vertreter*innen der lokalen Akteur*innen/Verbände. Dabei ersetzt das „Forum für die Innenstadt“ keine politische Entscheidung der Ratsgremien der Stadt Bonn, der Bezirksvertretung Bad Godesberg oder des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, sondern unterstützt die Umsetzung des ISEK durch vorbereitende Abstimmungen zu den einzelnen Maßnahmen des ISEK – insbesondere hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung. Aber auch das lokale Wissen soll im „Forum für die Innenstadt“ genutzt und ausgetauscht werden, um die Umsetzung der ISEK- Maßnahmen zu optimieren und auf die Bad Godesberger Bedürfnisse und Besonderheiten auszurichten. Der Besetzungsvorschlag ist daher darin begründet, dass zur angestrebten Transformation der Innenstadt neben der Verwaltung und Politik auch die an diesem Wandlungsprozess beteiligten Akteure eng einbezogen werden sollen. Vorgeschlagen wird, dass die Bezirksvertretung Ihre Mitglieder (maximal sieben) benennt. Grundlage zum Verfahrensvorschlag zur Wahl der Mitglieder der Bezirksvertretung in das Forum für die Innenstadt bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: - „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de