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222290 · Beschlussvorlage

„Forum für die Innenstadt“ – Besetzung und Aufgaben eines Begleitgremiums während der Umsetzungsphase des ISEK Innenstadt Bad Godesberg

Nummer
222290
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 222290-02 AA „Forum für die Innenstadt“ – Besetzung und Aufgaben eines Begleitgremiums während der Umsetzungsphase des ISEK Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 222290
  2. 222290-01 AA „Forum für die Innenstadt“ – Besetzung und Aufgaben eines Begleitgremiums während der Umsetzungsphase des ISEK Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 222290

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Beschlussvorlage
öffentlich
222290
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
„Forum für die Innenstadt“ – Besetzung und
Aufgaben eines Begleitgremiums während der
Umsetzungsphase des ISEK Innenstadt Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Anhörung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Das zur Begleitung der Umsetzung der ISEK-Maßnahmen im
Stadtbezirk Bad Godesberg zu gründende Gremium „Forum für die
Innenstadt“ setzt sich aus dem Bezirksbürgermeister, Mitgliedern der
Bezirksvertretung Bad Godesberg und Akteur*innen aus der
Stadtgesellschaft, Verbandsvertreter*innen sowie Vertreter*innen der
Verwaltung zusammen.
2. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg soll mit max. 7 Mitgliedern im
„Forum für die Innenstadt“ vertreten sein. Folgende Vertreter*innen der
Bezirksvertretung Bad Godesberg werden Mitglied:
3. Die folgenden Verbände sind eingeladen, je eine Person zu entsenden:
8. Einzelhandelsverband Bonn (EHV)
9. Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK)
10. Haus und Grund e.V. Bonn-Bad Godesberg
11. Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
4. Die Bad Godesberger Akteure aus den Bereichen Stadtmarketing,
bürgerschaftliches
Engagement, Kinder und Jugend, Integration und Soziales werden von
den Fachverwaltungen wie folgt nominiert (je eine Person).
a. Bereich Stadtmarketing:
12. Bad Godesberg Stadtmarketing e.V.
b. Bereich bürgerschaftliches Engagement:Seite 1 von 3
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13. Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V
14. Bürger.Bad.Godesberg e.V.
c. Bereich Kinder und Jugend:
15. One World-Café
16. Kinder- und Jugendring Bonn
d. Bereich Integration:
17. Haus der Generationen e.V.
e. Bereich Soziales:
18. Generationennetzwerk Bad Godesberg
5. Von der Verwaltung werden zwei Vertreter*innen des
Stadtplanungsamtes und eine/r des Amtes für Wirtschaftsförderung
sowie Vertretungen der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und der
Bezirksverwaltungsstelle entsandt. Projektbezogen werden
Vertreter*innen weiterer Fachämter hinzugezogen. Die Verwaltung
behält sich vor weitere externe Unterstützung hinzuzuziehen.
6. Die Aufgabe des Forum für die Innenstadt ist der Austausch von
Informationen zwischen Verwaltung, Bezirksvertretung, betroffenen
Ausschüssen und Vertreter*innen der Beteiligungsprozesse zu den
einzelnen Maßnahmen.
Begründung
Die Erarbeitung des im Jahr 2020 beschlossenen Leitbilds und Integrierten
Stadtteilentwicklungskonzeptes (ISEK) wurde in Bad Godesberg von einem
Begleitgremium unterstützt (DS-Nrn. 1711641EB23 und 190431). Dies soll
auch für die Umsetzungsphase des ISEK fortgeführt werden.
Gemäß Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr. 190458-1 ST) wird hiermit ein
Vorschlag zur Besetzung und den Aufgaben des unterstützenden
Begleitgremiums eingebracht.
Um die Zusammenarbeit und das in Leitbild und ISEK verankerte gemeinsame
Ziel der Stärkung der Innenstadt von Bad Godesberg zu unterstreichen, wird
nachfolgend der neue Name „Forum für die Innenstadt“ für das Begleitgremium
verwandt bzw. vorgeschlagen.
Mit der Beauftragung der Wettbewerbssieger zur Ausarbeitung des
Masterplanes Innenstadt und der Neugestaltung der Bereiche „Am Fronhof“
und „Theaterplatz“ sowie des am 11. November 2022 bewilligten
Förderantrages im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“
und der damit verbundenen bzw. absehbaren Projektfortschritte, ist ein
erhöhter Abstimmungsbedarf im Stadtbezirk zu erwarten. Daher soll das
„Forum für die Innenstadt“ im ersten Quartal 2023 konstituierendSeite 2 von 3
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zusammenkommen. Anschließend ist ein viermonatiger Turnus der Sitzungen
vorgesehen.
Sowohl im Ausarbeitungsprozess des Masterplanes als auch zur Abstimmung
der Entwurfsplanungen „Am Fronhof“ und „Theaterplatz“ sind
Öffentlichkeitsbeteiligungen in 2023 vorgesehen. Auch die Maßnahmen, die
nach Bewilligung in oben genanntem Bundesprogramm starten werden, sehen
eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
Die Aufgabe des „Forum für die Innenstadt“ ist der maßnahmenbezogene
Austausch von Informationen zwischen Verwaltung, Bezirksvertretung/Politik
und Vertreter*innen der lokalen Akteur*innen/Verbände.
Dabei ersetzt das „Forum für die Innenstadt“ keine politische Entscheidung der
Ratsgremien der Stadt Bonn, der Bezirksvertretung Bad Godesberg oder des
Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, sondern unterstützt
die Umsetzung des ISEK durch vorbereitende Abstimmungen zu den einzelnen
Maßnahmen des ISEK – insbesondere hinsichtlich der
Öffentlichkeitsbeteiligung. Aber auch das lokale Wissen soll im „Forum für die
Innenstadt“ genutzt und ausgetauscht werden, um die Umsetzung der ISEK-
Maßnahmen zu optimieren und auf die Bad Godesberger Bedürfnisse und
Besonderheiten auszurichten.
Der Besetzungsvorschlag ist daher darin begründet, dass zur angestrebten
Transformation der Innenstadt neben der Verwaltung und Politik auch die an
diesem Wandlungsprozess beteiligten Akteure eng einbezogen werden sollen.
Vorgeschlagen wird, dass die Bezirksvertretung Ihre Mitglieder (maximal
sieben) benennt. Grundlage zum Verfahrensvorschlag zur Wahl der Mitglieder
der Bezirksvertretung in das Forum für die Innenstadt bildet § 50 Abs. 2 GO
NRW:
- „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand
widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln,
vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den
Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine
engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten
Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de