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222289 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Einleitung des Vergabeverfahrens (öffentliche Ausschreibung UVGO) Winterdienst im Stadtgebiet für den Zeitraum Januar bis März 2023

Nummer
222289
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
21.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
222289
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens (öffentliche
Ausschreibung UVGO) Winterdienst im Stadtgebiet
für den Zeitraum Januar bis März 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2022 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Beistandsvereinbarung über die Durchführung des Winterdienstes auf
städtischen Flächen wurde seitens der bonnorange zum 31.12.2022
aufgekündigt. Aufgrund von Verzögerungen bei der internen Abstimmung sowie
der notwendigen Klärung von Fragen der finanziellen Abwicklung konnte die
Vorlage nicht mehr in die Sitzung am 02.11.2022 zur Beratung vorgelegt
werden. Die Leistungen des Winterdienstes sind zur Wahrung der
Verkehrssicherungspflicht der Stadt Bonn unbedingt ab dem 01.01.2023 zu
beauftragen. Bei einer späteren Beauftragung könnten mögliche
Regressansprüche gegenüber der Stadt Bonn realisiert werden. Ein
Submissionstermin für die öffentliche Ausschreibung ist für den 20.12.2022
geblockt. Für die vergaberechtliche Prüfung sowie die Veröffentlichung der
Ausschreibung sind 30 Tage einzuplanen. Daher wird eine
Dringlichkeitsentscheidung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe kurzfristig benötigt.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung des Winterdienstes im
Stadtgebiet für den Zeitraum Januar bis März 2023 wird zugestimmt.
Begründung
Gemäß § 9 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. § 1 Abs. 2
Straßenreinigungsgesetz NRW und §§ 1 Abs. II ff Straßenreinigungssatzung
sowie der hierzu in der Vergangenheit ergangenen Rechtsprechung ist die
Bundesstadt Bonn als Grundstückseigentümerin für die Sicherung ihrer
Anliegerpflichten eigenständig verantwortlich. Die Aufgaben z.B. derSeite 1 von 3
Seite 2
Schrittwegreinigung und des Winterdienstes obliegen daher den Fachämtern,
die bilanziell für die an öffentlichen Schrittwege angrenzenden Grundstücke
zuständig sind. Zur Durchführung der Aufgaben des Winterdienstes bestand
bisher eine Beistandsvereinbarung mit der AöR bonnorange. Im Juni 2022
wurde diese durch bonnorange fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt. Die
durch die Kündigung betroffenen Fachämter, Amt für Wirtschaftsförderung
Abteilung Liegenschaften, Amt für Umwelt und Stadtgrün sowie das Städtische
Gebäudemanagement können die bisher durch bonnorange erbrachten
Leistungen nicht durch eigenes Personal im Jahr 2023 realisieren. Nach
Absprache zwischen den Fachämtern wird die Ausschreibung der Leistungen
zentral durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün durchgeführt. Die
Rechnungslegung erfolgt für die beteiligten Fachämter separat. Die
ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung durch die zu beauftragenden Dritten wird
durch die entsprechenden Fachämter stichprobenartig überprüft.
Die Maßnahme entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen
Haushaltsführung.
17.11.2022/18.11.2022 gez. Dörner gez. Haid
Datum Oberbürgermeisterin Ausschussvorsitzender
Finanzielle Auswirkungen:
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
freihändig Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen
Vergabeart
Angebotseinziehung (bei sonstigen Honorarverträgen)
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitrau
m
Schätzkosten brutto
BN-2022-6909 VOB X UVgO VgV Januar-März 2023 200.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.13.01
1.13.03
1.01.28
Öffentliches Grün
Friedhöfe
Wirtschaftsplan SGB
Liegenschaftsmanagement
523500
523500
523500
680010
6890002
123000128
Verpflichtungsermächtigu
ngen
Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
Das RPA hat zugestimmt Vorbehaltlich der Zustimmung des RPASeite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de