222289 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Einleitung des Vergabeverfahrens (öffentliche Ausschreibung UVGO) Winterdienst im Stadtgebiet für den Zeitraum Januar bis März 2023
Kerndaten
- Nummer
- 222289
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 21.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 222289 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens (öffentliche Ausschreibung UVGO) Winterdienst im Stadtgebiet für den Zeitraum Januar bis März 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die Beistandsvereinbarung über die Durchführung des Winterdienstes auf städtischen Flächen wurde seitens der bonnorange zum 31.12.2022 aufgekündigt. Aufgrund von Verzögerungen bei der internen Abstimmung sowie der notwendigen Klärung von Fragen der finanziellen Abwicklung konnte die Vorlage nicht mehr in die Sitzung am 02.11.2022 zur Beratung vorgelegt werden. Die Leistungen des Winterdienstes sind zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Bonn unbedingt ab dem 01.01.2023 zu beauftragen. Bei einer späteren Beauftragung könnten mögliche Regressansprüche gegenüber der Stadt Bonn realisiert werden. Ein Submissionstermin für die öffentliche Ausschreibung ist für den 20.12.2022 geblockt. Für die vergaberechtliche Prüfung sowie die Veröffentlichung der Ausschreibung sind 30 Tage einzuplanen. Daher wird eine Dringlichkeitsentscheidung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe kurzfristig benötigt. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung des Winterdienstes im Stadtgebiet für den Zeitraum Januar bis März 2023 wird zugestimmt. Begründung Gemäß § 9 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. § 1 Abs. 2 Straßenreinigungsgesetz NRW und §§ 1 Abs. II ff Straßenreinigungssatzung sowie der hierzu in der Vergangenheit ergangenen Rechtsprechung ist die Bundesstadt Bonn als Grundstückseigentümerin für die Sicherung ihrer Anliegerpflichten eigenständig verantwortlich. Die Aufgaben z.B. derSeite 1 von 3 Seite 2 Schrittwegreinigung und des Winterdienstes obliegen daher den Fachämtern, die bilanziell für die an öffentlichen Schrittwege angrenzenden Grundstücke zuständig sind. Zur Durchführung der Aufgaben des Winterdienstes bestand bisher eine Beistandsvereinbarung mit der AöR bonnorange. Im Juni 2022 wurde diese durch bonnorange fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt. Die durch die Kündigung betroffenen Fachämter, Amt für Wirtschaftsförderung Abteilung Liegenschaften, Amt für Umwelt und Stadtgrün sowie das Städtische Gebäudemanagement können die bisher durch bonnorange erbrachten Leistungen nicht durch eigenes Personal im Jahr 2023 realisieren. Nach Absprache zwischen den Fachämtern wird die Ausschreibung der Leistungen zentral durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün durchgeführt. Die Rechnungslegung erfolgt für die beteiligten Fachämter separat. Die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung durch die zu beauftragenden Dritten wird durch die entsprechenden Fachämter stichprobenartig überprüft. Die Maßnahme entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung. 17.11.2022/18.11.2022 gez. Dörner gez. Haid Datum Oberbürgermeisterin Ausschussvorsitzender Finanzielle Auswirkungen: Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb freihändig Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Angebotseinziehung (bei sonstigen Honorarverträgen) Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitrau m Schätzkosten brutto BN-2022-6909 VOB X UVgO VgV Januar-März 2023 200.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.01 1.13.03 1.01.28 Öffentliches Grün Friedhöfe Wirtschaftsplan SGB Liegenschaftsmanagement 523500 523500 523500 680010 6890002 123000128 Verpflichtungsermächtigu ngen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen Das RPA hat zugestimmt Vorbehaltlich der Zustimmung des RPASeite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de