222280-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 im Bereich Trierer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 222280-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222280-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 09.11.2022 Bürgerantrag: Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 im Bereich Trierer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Beantragt wird die Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf der „Trierer Straße“ zwischen den Straßen „Melbweg“ und „Im Wingert“. Dies würde durch Anordnung des Verkehrszeichen VZ 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ erfolgen. Die Anordnung von Verkehrszeichen obliegt der Straßenverkehrsbehörde als ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung hat unter Berücksichtigung der Begründung des Antragstellers überprüft, ob eine Herabsenkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zulässig ist. Die Trierer Straße gehört dem Vorfahrtstraßennetz der Bundesstadt Bonn an und ist eine klassifizierte Kreisstraße „K1“. Es handelt sich damit um eine Straße mit überörtlicher Verkehrsbedeutung. Grundsätzlich steht eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ihrer Funktion entgegen und darf nur unter ganz bestimmten Tatbestandsvoraussetzungen vorgenommen werden. Auf diesem Streckenabschnitt verkehren die Linien 602 und 603. Beidseitig existieren im Straßenabschnitt Nebenanlagen für den Fußgängerverkehr, der Radverkehr wird in Fahrtrichtung Poppelsdorf im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt, bergauf in Fahrtrichtung Süden auf einem Fahrradschutzstreifen. Um die innerorts geltende Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren, sieht die Straßenverkehrsordnung strenge Tatbestandsvoraussetzungen vor, die für die Verwaltung maßgeblich sind. Zur Überprüfung des Anliegens des Antragstellers hat sich die Verwaltung intern abgestimmt und hat die Polizei im Rahmen einer Anhörung kontaktiert. Die Stellungnahme steht noch aus. Die Polizei hat in dem genannten Bereich bisher weder eine Unfallhäufungsstelle gemeldet, noch liegen Erkenntnisse vor, die Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zuließen. Unmittelbar an der Strecke befinden sich keine schützenswerten Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten oder Grundschulen). Insgesamt betrachtet besteht wegen örtlicher Verhältnisse keine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Auch andere Tatbestandsvoraussetzungen liegen nicht vor, die die Verwaltung ermächtigen würde, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu senken. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Anordnung von Tempo 30 gegen geltendes Recht verstoßen würde.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Verwaltung nimmt die Schilderung des Antragstellers ernst, dass dort die erlaubte Höchstgeschwindigkeit häufig nicht eingehalten wird. Die Befugnis zur Geschwindigkeitskontrolle liegt aktuell bei der Polizei. Die Verwaltung kann den Bürgerantrag zum Anlass nehmen, die Polizei um Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen im thematisierten Streckenabschnitt zu bitten. Weiterhin kann die Verwaltung eine Seitenradarmessung durchführen, um das Geschwindigkeitsniveau zu ermitteln und dadurch abhängig vom Ergebnis die Befugnis für eigene Geschwindigkeitskontrollen zu erhalten. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Seitenradarmessung durchzuführen und die Polizei mit der Bitte um Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen zu kontaktieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de