← Vorlagen

222280 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 im Bereich Trierer Straße

Nummer
222280
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.11.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.12.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 297,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 222280-01 ST Bürgerantrag: Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 im Bereich Trierer Straße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.786 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
222280
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
09.11.2022
Bürgerantrag: Geschwindigkeitsbeschränkung
Tempo 30 im Bereich Trierer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung der
Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf der Trierer Straße zwischen dem
Kreisverkehr "Im Wingert" und Höhe Melbweg gerichtet
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
09.11.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 Trierer Straße
Ihr Antrag
Auf der Trierer Straße zwischen dem Kreisverkehr "Im Wingert" und Höhe Melbweg: Reduzierung der
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
Begründung des Antrags
- Die Trierer Straße ist in diesem Bereich beidseitig mit Wohnhäusern, einer orthopädischen Gemeinschaftspraxis
und einem Freibad (Melbbad) bebaut, das in den Sommermonaten, sofern es wieder geöffnet wird, sehr gut
hauptsächlich von Familien mit Kindern besucht wird
- Es gibt auf der gesamten Trierer Straße mit Ausnahme des Kreisverkehrs am unteren Ende keinen
Fußgänger*innenüberweg (Zebreastreifen)
- Da die Trierer Straße, übergehend in die Ippendorfer Allee, eine lange, relativ steile Gerade ist, wird die
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h häufig überschritten; die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit wird
äußerst selten bis nie kontrolliert
- Bergab gibt es auf der Trierer Straße keinen sogenannten Schutzstreifen für Radfahrende und der
Straßenbelag ist teilweise in so schlechtem Zustand, dass Radfahrende den Schlaglöchern ausweichen und sich
dabei in Gefahr eines Zusammenstoßes mit zu eng überholenden Autos begeben
- Da die Trierer Straße relativ steil ist, ist entsprechend bergab der Bremsweg von Fahrzeugen länger
- Das Verkehrsaufkommen (Autos, Radfahrende, Busse, etc.) ist wegen des Durchgangsverkehrs von und nach
Röttgen, Ippendorf und Venusberg sehr hoch
- Alle oben genannten Punkte stellen
(a) eine Gefährdung für diejenigen dar, die die Trierer Straße z.B. zur Benutzung der Sportanlagen auf der
Melbbadfläche
oder zum Erreichen des Busses (Linien 602 und 603) überqueren möchten
(b) eine Gefährdung für diejenigen dar, die mit dem Fahrrad stadteinwärts auf der Trierer Straße fahren
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
u3388ttpGj
0099..1111..2222 1188::3388Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de