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222274 · Antrag

Grüne-Antrag: Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Meckenheimer Straße

Nummer
222274
Art
Antrag
Veröffentlicht
16.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.11.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 30.11.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Anregung
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Antrag
öffentlich
222274
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
Nicole Unterseh
Gerhard Lemm
09.11.2022 gez. Jansen
Grüne-Antrag: Fußgängerfreundliche Umgestaltung
der Meckenheimer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Anregung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten darzustellen, wie
die beidseitigen Gehwege der Meckenheimer Straße
zwischen Kunigundenstraße und Mainzer Straße so
gestaltet werden können, dass sie durchgängig mit
Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen benutzt werden
können. Hierbei sollen insbesondere die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestbreiten ausnahmslos berücksichtigt
werden.
2. Der Entwurf der Ausbauplanung mit ergänzenden Informationen
zu den Kosten ist in einer Versammlung den
Anwohner*innen vorzustellen. Ggf. sind kostengünstige
Alternativlösungen anzugeben.
3. In einer ersten Stufe ist eine bauliche Lösung zur Gehweg-
Verbreiterung zwischen Haus-Nr. 51 und 61 für den ersten
Bauabschnitt vorzulegen und mit Priorität zu bearbeiten (vgl.
ALLRIS-Vorlage DS 201751-01 ST).
4. Die Verwaltung teilt zu den o.a. Maßnahmen einen Zeitplan für
die Umsetzung der Maßnahmen mit und gibt mit Blick auf
die kalkulierten Kosten und der Haushaltsplanung 2023/24
die Haushaltspositionen an.
Begründung
Wie der BoRIS-Vorlage DS 1812880 zu entnehmen ist, hat der
Hauptausschuss Ende Januar 2019 die Verwaltung einstimmigSeite 1 von 3
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beauftragt, Möglichkeiten darzustellen, wie der Gehweg der
Meckenheimer Straße zwischen Mainzer Straße und An der Nesselburg
so gestaltet werden kann, dass er durchgängig mit Kinderwagen,
Rollatoren und Rollstühlen benutzt werden kann.
Ergänzend hatte die Bezirksvertretung Bad Godesberg - im
Zusammenhang mit einem Bürgerantrag eines Anwohners - die
Verwaltung im März 2021 ebenfalls beauftragt, zumindest für einen
ersten Abschnitt zwischen Haus-Nr. 51 und 61 eine Entwurfsplanung zur
Gehweg-Verbreiterung im Rahmen einer Versammlung für Bürger*innen
vorzulegen (vgl. ALLRIS-Vorlage DS 201751). Die Verwaltung hatte
hierzu versprochen, in der ersten Jahreshälfte 2021 eine bauliche
Lösung zum ersten Bauabschnitt zu erarbeiten (vgl. DS 201751-01 ST).
Bedauerlicherweise ist bis jetzt – 3 Jahre und 10 Monate nach dem
Beschluss im Hauptausschuss - nichts geschehen, und die Verwaltung
hat die relativ alten Beschlüsse offensichtlich nicht umgesetzt. Ebenfalls
fehlen hierzu Angaben über die aufzuwendenden Kosten.
Die Antragstellenden halten die rechtskonforme Verbreiterung der viel
zu schmalen Gehweg-Abschnitte für unabdingbar um Gefahren für die
Passant*innen auszuschließen.
Die Meckenheimer Straße zwischen Mainzer Straße und An der
Nesselburg ist eine Verbindung in einer Tempo 30-Zone. Sie ist wegen
des auffallend starken Autoverkehrs zeitweise hochbelastet, was der
eigentlichen Funktion der Straße als Wohnstraße nicht gerecht wird.
Mit dem Bau der Unterführung in der Hagenstraße sollte vor einigen
Jahrzehnten mit der Verlegung der Landstraße L123 der
Durchgangsverkehr abgeleitet werden und der o.a. Teilabschnitt der
Meckenheimer Straße in ihrer Bedeutung als Durchgangsstraße
heruntergestuft und umgebaut werden (vgl. auch Rahmenplan Mehlem).
Dies scheint aber bisher – selbst nach Bau des Entlastungskanal von vor
2 Jahren – nicht gelungen zu sein.
Die beidseitigen Gehwege an der Meckenheimer Straße müssen
insbesondere von den Kindern der Grundschule Am Domhof auf dem
Weg zur Turnhalle von der Friedrich-Bleek-Straße zur Oberaustraße
benutzt werden.
Dramatisch ist die Situation, wenn zahlreiche Kinder die unzulänglichen
Gehwege auf dem Weg zu den benachbarten Grundschulen bzw.
Kindergarten („Ecole de Gaulle-Adenauer“ und „KGS Am Domhof“)
benutzen müssen und vom dichten Rad- und Autoverkehr in der „Rush-
Hour“ gefährdet werden.
Gehbehinderte Passant*innen aus dem ortsnahen Seniorenheim
„Pflegestift Domhof“, die mit Rollatoren und Rollstühlen unterwegs sind,
können an zahlreichen Abschnitten den viel zu schmalen Gehweg gar
nicht benutzen und müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Dabei könnenSeite 2 von 3
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sie aufgrund der Bordsteinhöhe kaum oder gar nicht mehr selbstständig
auf die Gehweg zurückgelangen. Eltern mit Kinderwagen haben an
einigen Stellen ebenfalls nicht die Möglichkeit, den Gehweg
vollumfänglich zu nutzen oder laufen Gefahr - aufgrund der Enge - auf
die Fahrbahn zu geraten und haben auch hier Probleme mit den hohen
Bordsteinen.
Dieser hochgefährliche und rechtswidrige Straßenzustand sollte
baldmöglichst beseitigt werden. Insofern wird eine gemäß STVO
vorgeschriebene Gehweg-Breite von mindestens 1,50 m in allen
Straßenabschnitten ausnahmslos gefordert.
Eine ideale Mindeststandardbreite von 2,50 m auf einer Straßenseite
wäre wünschenswert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de