222274 · Antrag
Grüne-Antrag: Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Meckenheimer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 222274
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 16.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
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Beratungsfolge
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Antrag öffentlich 222274 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg Nicole Unterseh Gerhard Lemm 09.11.2022 gez. Jansen Grüne-Antrag: Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Meckenheimer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Anregung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten darzustellen, wie die beidseitigen Gehwege der Meckenheimer Straße zwischen Kunigundenstraße und Mainzer Straße so gestaltet werden können, dass sie durchgängig mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen benutzt werden können. Hierbei sollen insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreiten ausnahmslos berücksichtigt werden. 2. Der Entwurf der Ausbauplanung mit ergänzenden Informationen zu den Kosten ist in einer Versammlung den Anwohner*innen vorzustellen. Ggf. sind kostengünstige Alternativlösungen anzugeben. 3. In einer ersten Stufe ist eine bauliche Lösung zur Gehweg- Verbreiterung zwischen Haus-Nr. 51 und 61 für den ersten Bauabschnitt vorzulegen und mit Priorität zu bearbeiten (vgl. ALLRIS-Vorlage DS 201751-01 ST). 4. Die Verwaltung teilt zu den o.a. Maßnahmen einen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen mit und gibt mit Blick auf die kalkulierten Kosten und der Haushaltsplanung 2023/24 die Haushaltspositionen an. Begründung Wie der BoRIS-Vorlage DS 1812880 zu entnehmen ist, hat der Hauptausschuss Ende Januar 2019 die Verwaltung einstimmigSeite 1 von 3 Seite 2 beauftragt, Möglichkeiten darzustellen, wie der Gehweg der Meckenheimer Straße zwischen Mainzer Straße und An der Nesselburg so gestaltet werden kann, dass er durchgängig mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen benutzt werden kann. Ergänzend hatte die Bezirksvertretung Bad Godesberg - im Zusammenhang mit einem Bürgerantrag eines Anwohners - die Verwaltung im März 2021 ebenfalls beauftragt, zumindest für einen ersten Abschnitt zwischen Haus-Nr. 51 und 61 eine Entwurfsplanung zur Gehweg-Verbreiterung im Rahmen einer Versammlung für Bürger*innen vorzulegen (vgl. ALLRIS-Vorlage DS 201751). Die Verwaltung hatte hierzu versprochen, in der ersten Jahreshälfte 2021 eine bauliche Lösung zum ersten Bauabschnitt zu erarbeiten (vgl. DS 201751-01 ST). Bedauerlicherweise ist bis jetzt – 3 Jahre und 10 Monate nach dem Beschluss im Hauptausschuss - nichts geschehen, und die Verwaltung hat die relativ alten Beschlüsse offensichtlich nicht umgesetzt. Ebenfalls fehlen hierzu Angaben über die aufzuwendenden Kosten. Die Antragstellenden halten die rechtskonforme Verbreiterung der viel zu schmalen Gehweg-Abschnitte für unabdingbar um Gefahren für die Passant*innen auszuschließen. Die Meckenheimer Straße zwischen Mainzer Straße und An der Nesselburg ist eine Verbindung in einer Tempo 30-Zone. Sie ist wegen des auffallend starken Autoverkehrs zeitweise hochbelastet, was der eigentlichen Funktion der Straße als Wohnstraße nicht gerecht wird. Mit dem Bau der Unterführung in der Hagenstraße sollte vor einigen Jahrzehnten mit der Verlegung der Landstraße L123 der Durchgangsverkehr abgeleitet werden und der o.a. Teilabschnitt der Meckenheimer Straße in ihrer Bedeutung als Durchgangsstraße heruntergestuft und umgebaut werden (vgl. auch Rahmenplan Mehlem). Dies scheint aber bisher – selbst nach Bau des Entlastungskanal von vor 2 Jahren – nicht gelungen zu sein. Die beidseitigen Gehwege an der Meckenheimer Straße müssen insbesondere von den Kindern der Grundschule Am Domhof auf dem Weg zur Turnhalle von der Friedrich-Bleek-Straße zur Oberaustraße benutzt werden. Dramatisch ist die Situation, wenn zahlreiche Kinder die unzulänglichen Gehwege auf dem Weg zu den benachbarten Grundschulen bzw. Kindergarten („Ecole de Gaulle-Adenauer“ und „KGS Am Domhof“) benutzen müssen und vom dichten Rad- und Autoverkehr in der „Rush- Hour“ gefährdet werden. Gehbehinderte Passant*innen aus dem ortsnahen Seniorenheim „Pflegestift Domhof“, die mit Rollatoren und Rollstühlen unterwegs sind, können an zahlreichen Abschnitten den viel zu schmalen Gehweg gar nicht benutzen und müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Dabei könnenSeite 2 von 3 Seite 3 sie aufgrund der Bordsteinhöhe kaum oder gar nicht mehr selbstständig auf die Gehweg zurückgelangen. Eltern mit Kinderwagen haben an einigen Stellen ebenfalls nicht die Möglichkeit, den Gehweg vollumfänglich zu nutzen oder laufen Gefahr - aufgrund der Enge - auf die Fahrbahn zu geraten und haben auch hier Probleme mit den hohen Bordsteinen. Dieser hochgefährliche und rechtswidrige Straßenzustand sollte baldmöglichst beseitigt werden. Insofern wird eine gemäß STVO vorgeschriebene Gehweg-Breite von mindestens 1,50 m in allen Straßenabschnitten ausnahmslos gefordert. Eine ideale Mindeststandardbreite von 2,50 m auf einer Straßenseite wäre wünschenswert. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de