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222258 · Informationsbrief

Informationsbrief - Sanierung Abwasserkanal Drususstraße

Nummer
222258
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
09.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Drususstraße in Bonn-Nord
Abwasserkanal Drususstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird in Kürze den Abwasserkanal in der Drususstraße
zwischen Hausnummer 23 und 35 sanieren. Die Sanierung erfolgt grabenlos durch den Einzug eines
Schlauchliners. Der Baubeginn ist für den 28.11.2022 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der
Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Beeinträchtigungen kommt. Der Verkehr kann jedoch weiterhin an der Baustelle vorbeigeführt
werden.
Straßenausbaubeiträge:
Die Straßenbaumaßnahme löst grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die
Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb
Ihrerseits nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis 16.12.2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der
Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E
Sandra Schulze, Telefon 0228-77 4137
sandra.schulze@bonn.de.Seite 1 von 2
Alle Fragen zu Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C
Sarah Bierbrauer, Telefon 0228- 77 2237
sarah.bierbrauer@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen
Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im November 2022
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de