222257 · Informationsbrief
Informationsbrief - Sanierung Abwasserkanal Am Bungert
Kerndaten
- Nummer
- 222257
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 09.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Am Bungert in Bonn-Ramersdorf Abwasserkanal Am Bungert Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird in Kürze den Abwasserkanal in der Straße Am Bungert zwischen Hausnummer 14 und 31 sanieren. Die Sanierung erfolgt grabenlos durch den Einzug eines Schlauchliners. Der Baubeginn ist für den 08.12.2022 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Beeinträchtigungen kommt. Der Verkehr kann jedoch weiterhin an der Baustelle vorbeigeführt werden. Straßenausbaubeiträge: Die Straßenbaumaßnahme löst grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb Ihrerseits nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis 16.12.2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E Sandra Schulze, Telefon 0228-77 4137 sandra.schulze@bonn.deSeite 1 von 2 Alle Fragen zu Straßenausbau- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) beiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C Julia Lammers, Telefon 0228 - 77 2488 julia.lammers@bonn.de Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im November 2022 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de