222238 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Verein „Kultur verbindet e.V.“ für das Jahr 2023
Kerndaten
- Nummer
- 222238
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 222238 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses an den Verein „Kultur verbindet e.V.“ für das Jahr 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Verein „Kultur verbindet e.V.“ erhält für das Jahr 2023 eine Förderung von bis zu 37.900 €. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haushaltes durch den Rat. 2. Die Verwaltung wird beauftragt mit Kultur verbindet e.V. eine Fördervereinbarung zu schließen. Begründung Der im Herbst 2008 gegründete Verein „Kultur verbindet e.V.“ verfolgt das Ziel, über eine aktive Auseinandersetzung mit kulturellen Bildungsinhalten die gesellschaftliche Integration von sozial benachteiligten Kindern mit Migrationserfahrung zu unterstützen. Zur Zielgruppe zählen Kinder im Alter von 6-12 Jahren. Der Träger ist dem Amt für Kinder, Jugend und Familie als verlässlicher Partner bekannt und seit 2016 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Der Verein „Kultur verbindet e.V.“ bietet eine Vielzahl von Veranstaltungen an, die in Form von Workshops in Einzelveranstaltungen für die Zielgruppe durchgeführt werden. Themen hierbei können Kreativität und Kunst, Natur und Umwelt oder Technik und Experimente sein. Als fortlaufendes wöchentliches Angebot findet der Leseclub in den Räumlichkeiten der AWO statt. Für die ehrenamtlichen Lesepatinnen und Lesepaten werden regelmäßig Austauschgespräche und Fortbildungen angeboten. Der Verein verfügt über keine eigenen Räumlichkeiten, was seine Arbeit erheblich erschwert. Mit der institutionellen Förderung möchte der Verein eigene Räumlichkeiten anmieten, in denen • Kontinuierlich wiederkehrende Angebote für Kinder • Beratung der ehrenamtlichen Patinnen und Paten • Austauschtreffen mit Patinnen und PatenSeite 1 von 3 Seite 2 • Niedrigschwellige Begegnungsangebote für die Eltern der Kinder • Fortbildung für Ehrenamtliche und Eltern • Ferienprojekte für Kinder • Spielnachmittage, Lesenachmittage, Lernförderung • vereinsinterne Sitzungen und Planungsgespräche • die Büroarbeit des Vereins stattfinden können. Der städtische Zuschuss soll zur Finanzierung von Miete und Nebenkosten sowie Honorarkosten für eine Fachkraft zur Organisation und Verwaltung der Räume und der Aktivitäten, die dort stattfinden, verwendet werden. Bislang wurde der Verein aus Haushaltsmitteln des Amtes für Integration und Vielfalt (05) gefördert. Die Fördermittel sind im Haushalt 2023 angemeldet. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 1.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 37.900,00 € 151000605/ 731000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 37.900,00 € Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de