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222238 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Verein „Kultur verbindet e.V.“ für das Jahr 2023

Nummer
222238
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.03.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 222238-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Gewährung eines Zuschusses an den Verein „Kultur verbindet e.V.“ für das Jahr 2023 Antrag zur Vorlage 222238

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Beschlussvorlage
öffentlich
222238
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den Verein
„Kultur verbindet e.V.“ für das Jahr 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Verein „Kultur verbindet e.V.“ erhält für das Jahr 2023 eine
Förderung von bis zu 37.900 €. Die Förderung steht unter dem
Vorbehalt des Beschlusses des Haushaltes durch den Rat.
2. Die Verwaltung wird beauftragt mit Kultur verbindet e.V. eine
Fördervereinbarung zu schließen.
Begründung
Der im Herbst 2008 gegründete Verein „Kultur verbindet e.V.“ verfolgt das Ziel,
über eine aktive Auseinandersetzung mit kulturellen Bildungsinhalten die
gesellschaftliche Integration von sozial benachteiligten Kindern mit
Migrationserfahrung zu unterstützen. Zur Zielgruppe zählen Kinder im Alter von
6-12 Jahren. Der Träger ist dem Amt für Kinder, Jugend und Familie als
verlässlicher Partner bekannt und seit 2016 anerkannter Träger der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
Der Verein „Kultur verbindet e.V.“ bietet eine Vielzahl von Veranstaltungen an,
die in Form von Workshops in Einzelveranstaltungen für die Zielgruppe
durchgeführt werden. Themen hierbei können Kreativität und Kunst, Natur und
Umwelt oder Technik und Experimente sein. Als fortlaufendes wöchentliches
Angebot findet der Leseclub in den Räumlichkeiten der AWO statt. Für die
ehrenamtlichen Lesepatinnen und Lesepaten werden regelmäßig
Austauschgespräche und Fortbildungen angeboten.
Der Verein verfügt über keine eigenen Räumlichkeiten, was seine Arbeit
erheblich erschwert. Mit der institutionellen Förderung möchte der Verein
eigene Räumlichkeiten anmieten, in denen
• Kontinuierlich wiederkehrende Angebote für Kinder
• Beratung der ehrenamtlichen Patinnen und Paten
• Austauschtreffen mit Patinnen und PatenSeite 1 von 3
Seite 2
• Niedrigschwellige Begegnungsangebote für die Eltern der Kinder
• Fortbildung für Ehrenamtliche und Eltern
• Ferienprojekte für Kinder
• Spielnachmittage, Lesenachmittage, Lernförderung
• vereinsinterne Sitzungen und Planungsgespräche
• die Büroarbeit des Vereins
stattfinden können.
Der städtische Zuschuss soll zur Finanzierung von Miete und Nebenkosten
sowie Honorarkosten für eine Fachkraft zur Organisation und Verwaltung der
Räume und der Aktivitäten, die dort stattfinden, verwendet werden. Bislang
wurde der Verein aus Haushaltsmitteln des Amtes für Integration und Vielfalt
(05) gefördert.
Die Fördermittel sind im Haushalt 2023 angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger
Menschen und Familien
1.06.05.01 Allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
37.900,00 € 151000605/
731000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
37.900,00 €
Anlage/nSeite 2 von 3
Seite 3
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de