222235 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Jugendzeltplatz Bonn e.V. für das Jahr 2023
Kerndaten
- Nummer
- 222235
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222235 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses an den Jugendzeltplatz Bonn e.V. für das Jahr 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Jugendzeltplatz Bonn e.V. erhält für das Jahr 2023 eine Förderung von bis zu 67.000,00 € für den Betrieb des Jugendzeltplatzes. 2. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haushaltes durch den Rat. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Jugendzeltplatz Bonn e.V. einen Fördervertrag für das Jahr 2023 zu schließen. Begründung Der städtische Zuschuss soll zur Finanzierung von Personalkosten sowie zur Finanzierung der mit dem Betrieb des Jugendzeltplatzes verbundenen Sachkosten verwendet werden. Die Gewährleistung des Kindesschutzes ist durch den Träger sicherzustellen. Zur Qualitätssicherung sollen zwischen dem Träger und der Bezirksjugendpflege jährlich Auswertungsgespräche stattfinden. Mit Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 08.06.2021 (DS-Nr.: 201928-48 AA) soll der jährliche Zuschuss für den Verein Jugendzeltplatz Bonn e.V. ab dem Haushalt 2022 mit 3% dynamisiert werden. Für 2022 sind auf Grundlage des oben genannten Beschlusses zusätzliche Mittel in Höhe von 7.000 € bereitgestellt worden. Voraussetzung für die Auszahlung dieser zusätzlichen Förderung war die Vorlage eines modifizierten, den Bedürfnissen von Kinder- und Jugendgruppen angepassten pädagogischen Konzepts, welches mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie abgestimmt werden sollte. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 29.9.2022 mitgeteilt (vgl. DS-Nr.: 221786-01 ST), liegt der Verwaltung noch kein ausreichend tragfähiges Konzept für eine Fortsetzung der Förderung des Jugendzeltplatzes in Bonn vor. Der Verein Jugendzeltplatz Bonn e.V. wurde darüber am 29.09.2022 durch das Fachamt schriftlich informiert und zu einemSeite 1 von 2 Seite 2 weiteren Abstimmungsgespräch eingeladen. Die angebotenen Gesprächstermine im Oktober und Anfang November konnten vom Vorstand des Jugendzeltplatzes nicht angenommen werden. Für die zweite Novemberhälfte bietet die Verwaltung weitere Termine an. Somit konnte im Jahr 2022 die vorgesehene zusätzliche Förderung nicht gewährt werden. Die benötigten Fördermittel wurden im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder/Jugendarbeit außerhalb Einr. freier Träger sowie Zuschüsse an sonst. Einr. freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 67.000,00 € 151000603/ 731000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 67.000,00 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de