← Vorlagen

222235 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Jugendzeltplatz Bonn e.V. für das Jahr 2023

Nummer
222235
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,4 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.168 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
222235
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den
Jugendzeltplatz Bonn e.V. für das Jahr 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Jugendzeltplatz Bonn e.V. erhält für das Jahr 2023 eine Förderung
von bis zu 67.000,00 € für den Betrieb des Jugendzeltplatzes.
2. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des
Haushaltes durch den Rat.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Jugendzeltplatz Bonn e.V.
einen Fördervertrag für das Jahr 2023 zu schließen.
Begründung
Der städtische Zuschuss soll zur Finanzierung von Personalkosten sowie zur
Finanzierung der mit dem Betrieb des Jugendzeltplatzes verbundenen
Sachkosten verwendet werden.
Die Gewährleistung des Kindesschutzes ist durch den Träger sicherzustellen.
Zur Qualitätssicherung sollen zwischen dem Träger und der
Bezirksjugendpflege jährlich Auswertungsgespräche stattfinden.
Mit Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom
08.06.2021 (DS-Nr.: 201928-48 AA) soll der jährliche Zuschuss für den Verein
Jugendzeltplatz Bonn e.V. ab dem Haushalt 2022 mit 3% dynamisiert werden.
Für 2022 sind auf Grundlage des oben genannten Beschlusses zusätzliche
Mittel in Höhe von 7.000 € bereitgestellt worden. Voraussetzung für die
Auszahlung dieser zusätzlichen Förderung war die Vorlage eines modifizierten,
den Bedürfnissen von Kinder- und Jugendgruppen angepassten
pädagogischen Konzepts, welches mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie
abgestimmt werden sollte.
Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am
29.9.2022 mitgeteilt (vgl. DS-Nr.: 221786-01 ST), liegt der Verwaltung noch
kein ausreichend tragfähiges Konzept für eine Fortsetzung der Förderung des
Jugendzeltplatzes in Bonn vor. Der Verein Jugendzeltplatz Bonn e.V. wurde
darüber am 29.09.2022 durch das Fachamt schriftlich informiert und zu einemSeite 1 von 2
Seite 2
weiteren Abstimmungsgespräch eingeladen. Die angebotenen
Gesprächstermine im Oktober und Anfang November konnten vom Vorstand
des Jugendzeltplatzes nicht angenommen werden. Für die zweite
Novemberhälfte bietet die Verwaltung weitere Termine an. Somit konnte im
Jahr 2022 die vorgesehene zusätzliche Förderung nicht gewährt werden.
Die benötigten Fördermittel wurden im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die
Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder/Jugendarbeit außerhalb Einr.
freier Träger sowie Zuschüsse an
sonst. Einr. freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
67.000,00 € 151000603/
731000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
67.000,00 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de