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222233 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Verein FiBB e. V. für das Projekt Elterntalk NRW für das Jahr 2023

Nummer
222233
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
222233
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den Verein FiBB
e. V. für das Projekt Elterntalk NRW für das Jahr
2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Kooperationsvereinbarung mit der
Arbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendschutz NRW e.V. (AJS) zur
fortlaufenden Umsetzung des Projektes Elterntalk NRW zu schließen.
2. Mit der Durchführung des Projektes Elterntalk NRW beauftragt die
Verwaltung den Verein FiBB e.V. (Fachstelle für interkulturelle Bildung
und Beratung), der hierzu einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.400,00
€ für das Jahr 2023 erhält. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des
Beschlusses des Haushaltes durch den Rat.
Begründung
Elterntalk NRW ist ein lebensweltorientiertes Präventionsangebot der
Arbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendschutz NRW (AJS NRW), welches vom
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
des Landes NRW gefördert wird. Das Angebot verfolgt das Ziel, im Sinne des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (vgl. §14 SGB VIII) Eltern zum
besseren Schutz ihrer Kinder zu befähigen und sie in ihrer Handlungssicherheit
zu stärken. Zur kommunalen Umsetzung von Elterntalk NRW ist eine
Kooperationsvereinbarung zwischen der AJS NRW und dem kommunalen
Jugendamt notwendig. Hierdurch werden die qualitativen Standards sowie die
Unterstützung der AJS der lokalen Angebote gesichert und festgelegt.
Seit 2016 kooperieren die AJS und die Fachstelle für interkulturellen Bildung
und Beratung - FiBB e.V. und setzen das Projekt Elterntalk NRW in Bonn um.
Nach der Implementierungsphase, in der Bonn als Modellstandort fungierte, ist
die Landesförderung ausgelaufen. Derzeit wird Elterntalk NRW in Bonn aus
Mitteln des Amtes für Integration und Vielfalt gefördert. Da Elterntalk
schwerpunktmäßig Themen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
(überwiegend Themen aus der medienpädagogischen Arbeit, z.B.Seite 1 von 3
Seite 2
Mediennutzung in der Familie) an Eltern vermittelt, soll die bisherige Förderung
in eine Förderung aus Mitteln der Jugendförderung übergeleitet werden.
Bei einem Elterntalk treffen sich Eltern von Kindern bis 14 Jahren und tauschen
sich als Expert*innen in eigener Sache über Erziehungsfragen aus. Dabei
erfahren Eltern Unterstützung im Erziehungsalltag, lernen unterschiedliche
Einstellungen und Lösungswege kennen und entwickeln eigene Haltungen und
Handlungsmöglichkeiten in wertschätzender und offener Atmosphäre. Die
Gesprächsrunden finden im privaten Rahmen statt; eine gastgebende Person
lädt bis zu acht andere Eltern zu sich nach Hause ein. Begleitet wird der
Austausch von hierfür ausgebildeten Moderator*innen (selbst Eltern), die
Gesprächsanregungen und aktuelle Informationen mit einbringen. Für ihre
Aufgabe werden die Moderator*innen regelmäßig von regionalen Fachkräften
geschult.
Bis Ende des 3. Quartals 2021 fanden 371 Elterntalks in Bonn statt. Dabei
wurden 2149 Familien in den Talks erreicht. Bonn ist damit Vorreiter in NRW.
Aufgrund der konzeptionellen Ausrichtung kann Elterntalk mehrsprachig oder in
einer anderen Sprache als Deutsch stattfinden. Die Möglichkeit, sich in seiner
Familiensprache auszutauschen, erleichtert vielen Eltern den Zugang zu
diesem Angebot.
Während der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen konnte sich das
Format der Online-Talks etablieren und Elterntalks krisensicher weiterhin
durchgeführt werden.
Der städtische Zuschuss soll zur Finanzierung von Personalkosten (Honorar
der Regionalbeauftragten und der Moderator*innen und der
Projektadministration) sowie der Finanzierung der mit dem Projekt
verbundenen Sachkosten (Raumkosten, Material, Übersetzung,
Gastgeschenke usw.) verwendet werden.
Um die Einhaltung der Standards zu überprüfen, erfolgt eine fachliche
Begleitung durch die Fachstelle Medienpädagogik des Amtes für Kinder,
Jugend und Familie der Stadt Bonn. Gleichfalls ist die pädagogische
Qualifikation der Regionalbeauftragten und die Gewährleistung des
Kinderschutzes sicherzustellen. Zur Qualitätssicherung sollen zwischen den
Beteiligten jährlich Auswertungsgespräche stattfinden.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2023 angemeldet. Die Förderung
ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger
Menschen und Familien
1.06.05.01 Allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 3
Seite 3
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.400,00 EUR 151000605/
731000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
10.400,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de