222233 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Verein FiBB e. V. für das Projekt Elterntalk NRW für das Jahr 2023
Kerndaten
- Nummer
- 222233
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222233 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses an den Verein FiBB e. V. für das Projekt Elterntalk NRW für das Jahr 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Kooperationsvereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendschutz NRW e.V. (AJS) zur fortlaufenden Umsetzung des Projektes Elterntalk NRW zu schließen. 2. Mit der Durchführung des Projektes Elterntalk NRW beauftragt die Verwaltung den Verein FiBB e.V. (Fachstelle für interkulturelle Bildung und Beratung), der hierzu einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.400,00 € für das Jahr 2023 erhält. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haushaltes durch den Rat. Begründung Elterntalk NRW ist ein lebensweltorientiertes Präventionsangebot der Arbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendschutz NRW (AJS NRW), welches vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW gefördert wird. Das Angebot verfolgt das Ziel, im Sinne des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (vgl. §14 SGB VIII) Eltern zum besseren Schutz ihrer Kinder zu befähigen und sie in ihrer Handlungssicherheit zu stärken. Zur kommunalen Umsetzung von Elterntalk NRW ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der AJS NRW und dem kommunalen Jugendamt notwendig. Hierdurch werden die qualitativen Standards sowie die Unterstützung der AJS der lokalen Angebote gesichert und festgelegt. Seit 2016 kooperieren die AJS und die Fachstelle für interkulturellen Bildung und Beratung - FiBB e.V. und setzen das Projekt Elterntalk NRW in Bonn um. Nach der Implementierungsphase, in der Bonn als Modellstandort fungierte, ist die Landesförderung ausgelaufen. Derzeit wird Elterntalk NRW in Bonn aus Mitteln des Amtes für Integration und Vielfalt gefördert. Da Elterntalk schwerpunktmäßig Themen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (überwiegend Themen aus der medienpädagogischen Arbeit, z.B.Seite 1 von 3 Seite 2 Mediennutzung in der Familie) an Eltern vermittelt, soll die bisherige Förderung in eine Förderung aus Mitteln der Jugendförderung übergeleitet werden. Bei einem Elterntalk treffen sich Eltern von Kindern bis 14 Jahren und tauschen sich als Expert*innen in eigener Sache über Erziehungsfragen aus. Dabei erfahren Eltern Unterstützung im Erziehungsalltag, lernen unterschiedliche Einstellungen und Lösungswege kennen und entwickeln eigene Haltungen und Handlungsmöglichkeiten in wertschätzender und offener Atmosphäre. Die Gesprächsrunden finden im privaten Rahmen statt; eine gastgebende Person lädt bis zu acht andere Eltern zu sich nach Hause ein. Begleitet wird der Austausch von hierfür ausgebildeten Moderator*innen (selbst Eltern), die Gesprächsanregungen und aktuelle Informationen mit einbringen. Für ihre Aufgabe werden die Moderator*innen regelmäßig von regionalen Fachkräften geschult. Bis Ende des 3. Quartals 2021 fanden 371 Elterntalks in Bonn statt. Dabei wurden 2149 Familien in den Talks erreicht. Bonn ist damit Vorreiter in NRW. Aufgrund der konzeptionellen Ausrichtung kann Elterntalk mehrsprachig oder in einer anderen Sprache als Deutsch stattfinden. Die Möglichkeit, sich in seiner Familiensprache auszutauschen, erleichtert vielen Eltern den Zugang zu diesem Angebot. Während der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen konnte sich das Format der Online-Talks etablieren und Elterntalks krisensicher weiterhin durchgeführt werden. Der städtische Zuschuss soll zur Finanzierung von Personalkosten (Honorar der Regionalbeauftragten und der Moderator*innen und der Projektadministration) sowie der Finanzierung der mit dem Projekt verbundenen Sachkosten (Raumkosten, Material, Übersetzung, Gastgeschenke usw.) verwendet werden. Um die Einhaltung der Standards zu überprüfen, erfolgt eine fachliche Begleitung durch die Fachstelle Medienpädagogik des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn. Gleichfalls ist die pädagogische Qualifikation der Regionalbeauftragten und die Gewährleistung des Kinderschutzes sicherzustellen. Zur Qualitätssicherung sollen zwischen den Beteiligten jährlich Auswertungsgespräche stattfinden. Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2023 angemeldet. Die Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 1.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 3 Seite 3 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 10.400,00 EUR 151000605/ 731000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 10.400,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de