222232-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Beibehaltung der geänderten Verkehrsführung Viktoriabrücke
Kerndaten
- Nummer
- 222232-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222232-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Beibehaltung der geänderten Verkehrsführung Viktoriabrücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der von der Bezirksregierung vor dem Bau der Brücke genehmigte Förderantrag basierte auf einer seinerzeit politisch beschlossenen Planung. Die damalige Planung sah zwei Richtungsfahrbahnen für den Individualverkehr und Mindestbreiten gem. den gültigen Planungsrichtlinien vor. Die jetzige, aktuell noch gelb ausgeführte Spuraufteilung entspricht nicht der ursprünglichen Planung. Um diese im Rahmen der vorgesehenen Förderung beibehalten zu können, musste ein entsprechender Änderungsantrag für die Förderung bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Die Bezirksregierung Köln prüft momentan, ob die Höhe der Förderzusage auch für die neue Spuraufteilung genehmigt werden kann. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Förderung reduziert wird, muss politisch entschieden werden, ob auf anteilige Fördergelder verzichtet werden soll oder ob die ursprünglich geplante Spuraufteilung unter Erhalt der vollen Förderhöhe zum Tragen kommt. Daher kann die endgültige Spuraufteilung erst nach Abschluss der Prüfung des Änderungsantrages durch die Bezirksregierung und anschließender politischer Willensbekundung festgelegt werden. Es ist gemäß Planung und Beschlussfassung vorgesehen, die Abbiegemöglichkeit aus Richtung Westen (Viktoriabrücke) für die Anliegenden der Bornheimer Straße nach dem Umbau wieder zuzulassen, um eine Erschließung zu gewährleisten. Der Durchgangsverkehr der B 56 hingegen soll dabei über Rampe/Kreisverkehr/Am Alten Friedhof geführt werden. Das Rechtsabbiegeverbot an der Bornheimer Straße sollte nach Auffassung der Verwaltung bis zur Fertigstellung der Rampe bestehen bleiben. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de