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222232-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beibehaltung der geänderten Verkehrsführung Viktoriabrücke

Nummer
222232-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222232 Bürgerantrag: Beibehaltung der geänderten Verkehrsführung Viktoriabrücke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222232-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Beibehaltung der geänderten Verkehrsführung
Viktoriabrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der von der Bezirksregierung vor dem Bau der Brücke genehmigte
Förderantrag basierte auf einer seinerzeit politisch beschlossenen Planung. Die
damalige Planung sah zwei Richtungsfahrbahnen für den Individualverkehr und
Mindestbreiten gem. den gültigen Planungsrichtlinien vor. Die jetzige, aktuell
noch gelb ausgeführte Spuraufteilung entspricht nicht der ursprünglichen
Planung. Um diese im Rahmen der vorgesehenen Förderung beibehalten zu
können, musste ein entsprechender Änderungsantrag für die Förderung bei der
Bezirksregierung eingereicht werden. Die Bezirksregierung Köln prüft
momentan, ob die Höhe der Förderzusage auch für die neue Spuraufteilung
genehmigt werden kann. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Förderung
reduziert wird, muss politisch entschieden werden, ob auf anteilige
Fördergelder verzichtet werden soll oder ob die ursprünglich geplante
Spuraufteilung unter Erhalt der vollen Förderhöhe zum Tragen kommt.
Daher kann die endgültige Spuraufteilung erst nach Abschluss der Prüfung des
Änderungsantrages durch die Bezirksregierung und anschließender politischer
Willensbekundung festgelegt werden.
Es ist gemäß Planung und Beschlussfassung vorgesehen, die
Abbiegemöglichkeit aus Richtung Westen (Viktoriabrücke) für die Anliegenden
der Bornheimer Straße nach dem Umbau wieder zuzulassen, um eine
Erschließung zu gewährleisten. Der Durchgangsverkehr der B 56 hingegen soll
dabei über Rampe/Kreisverkehr/Am Alten Friedhof geführt werden. Das
Rechtsabbiegeverbot an der Bornheimer Straße sollte nach Auffassung der
Verwaltung bis zur Fertigstellung der Rampe bestehen bleiben.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de