222228 · Mitteilungsvorlage
Bericht über den Stand zum Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 222228
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 07.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222228 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Bericht über den Stand zum Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat mit der Erarbeitung des Freizeitstättenbedarfsplanes begonnen. Gegenstand des Freizeitstättenbedarfsplanes ist die Bedarfsplanung der Offenen Jugendarbeit (§ 11 SGV VIII). Offene Jugendarbeit ist ein wichtiges Angebot non-formaler Bildung. Junge Menschen werden in ihrer Entwicklung begleitet und gefördert. Einrichtungen Offener Jugendarbeit bieten Orte, an denen sich junge Menschen unabhängig von Herkunft und anderen persönlichen Merkmalen unentgeltlich aufhalten können. Der Bedarfsplan stellt alle über das Amt für Kinder, Jugend und Familie geförderten offenen Angebote in ihrer Vielfalt und Bandbreite dar. Der Plan gibt auf der Grundlage eines zielgruppen- und sozialraumorientierten Bewertungsverfahrens und unter Berücksichtigung sozialpädagogischer Bedarfsbeurteilungen Empfehlungen für die Ausstattung der Offenen Jugendarbeit. Neben qualitativen Aspekten wird insbesondere die Ausstattung der Einrichtungen mit geförderten Fachkraftstellen für die Offene Jugendarbeit festgelegt. Die letzte Bedarfsplanung erfolgte im Jahr 2015. Aufgrund des demografischen Wandels (Wachsende Stadt, Veränderung des Jugendquotienten, Zuwanderung) und verändertem Freizeitverhalten ist eine neue Bedarfsplanung erforderlich, mit der neue Festlegungen zu Mindestöffnungszeiten, herausreichender Arbeit und daraus folgend zur Personalausstattung von Einrichtungen beantwortet werden müssen. Während des Planungsprozesses werden unterschiedliche Berichtsdaten in den Plan konzeptualisiert. Bei den Berichtsdaten handelt es sich unter anderem um die Auswertung der Wirksamkeitsdialoge der einzelnen Einrichtungen. Darüber hinaus wird über statistische Daten ein zielgruppen- und sozialraumorientiertes Bewertungsverfahren entwickelt. Zudem werden Fachkräfte der Jugendhilfeplanung in Abstimmung mit den Trägern punktuelle Ortsbegehungen vornehmen. Ergänzend soll ein Partizipationsverfahren mit Bonner Kindern und Jugendlichen realisiert werden. Mithilfe dieser in Abstimmung befindlichen Befragung von Kindern und Jugendlichen soll die Attraktivität von EinrichtungenSeite 1 von 2 Seite 2 der Offenen Jugendarbeit ermittelt werden. Am 14.09.2022 wurde das Verfahren in der AG 78 Jugendförderung vorgestellt. Die Anregungen der jungen Menschen werden im Freizeitstättenbedarfsplan aufgegriffen. Der Freizeitstättenbedarfsplan wird aufgrund der notwendigen umfangreichen Bearbeitungsschritte Anfang 2024 in den Jugendhilfeausschuss eingebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de