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222228 · Mitteilungsvorlage

Bericht über den Stand zum Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Bonn

Nummer
222228
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
07.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 24.11.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222228
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Bericht über den Stand zum
Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat mit der Erarbeitung des Freizeitstättenbedarfsplanes
begonnen. Gegenstand des Freizeitstättenbedarfsplanes ist die
Bedarfsplanung der Offenen Jugendarbeit (§ 11 SGV VIII). Offene Jugendarbeit
ist ein wichtiges Angebot non-formaler Bildung. Junge Menschen werden in
ihrer Entwicklung begleitet und gefördert. Einrichtungen Offener Jugendarbeit
bieten Orte, an denen sich junge Menschen unabhängig von Herkunft und
anderen persönlichen Merkmalen unentgeltlich aufhalten können.
Der Bedarfsplan stellt alle über das Amt für Kinder, Jugend und Familie
geförderten offenen Angebote in ihrer Vielfalt und Bandbreite dar. Der Plan gibt
auf der Grundlage eines zielgruppen- und sozialraumorientierten
Bewertungsverfahrens und unter Berücksichtigung sozialpädagogischer
Bedarfsbeurteilungen Empfehlungen für die Ausstattung der Offenen
Jugendarbeit. Neben qualitativen Aspekten wird insbesondere die Ausstattung
der Einrichtungen mit geförderten Fachkraftstellen für die Offene Jugendarbeit
festgelegt.
Die letzte Bedarfsplanung erfolgte im Jahr 2015. Aufgrund des demografischen
Wandels (Wachsende Stadt, Veränderung des Jugendquotienten,
Zuwanderung) und verändertem Freizeitverhalten ist eine neue Bedarfsplanung
erforderlich, mit der neue Festlegungen zu Mindestöffnungszeiten,
herausreichender Arbeit und daraus folgend zur Personalausstattung von
Einrichtungen beantwortet werden müssen.
Während des Planungsprozesses werden unterschiedliche Berichtsdaten in
den Plan konzeptualisiert. Bei den Berichtsdaten handelt es sich unter anderem
um die Auswertung der Wirksamkeitsdialoge der einzelnen Einrichtungen.
Darüber hinaus wird über statistische Daten ein zielgruppen- und
sozialraumorientiertes Bewertungsverfahren entwickelt. Zudem werden
Fachkräfte der Jugendhilfeplanung in Abstimmung mit den Trägern punktuelle
Ortsbegehungen vornehmen.
Ergänzend soll ein Partizipationsverfahren mit Bonner Kindern und
Jugendlichen realisiert werden. Mithilfe dieser in Abstimmung befindlichen
Befragung von Kindern und Jugendlichen soll die Attraktivität von EinrichtungenSeite 1 von 2
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der Offenen Jugendarbeit ermittelt werden. Am 14.09.2022 wurde das
Verfahren in der AG 78 Jugendförderung vorgestellt. Die Anregungen der
jungen Menschen werden im Freizeitstättenbedarfsplan aufgegriffen.
Der Freizeitstättenbedarfsplan wird aufgrund der notwendigen umfangreichen
Bearbeitungsschritte Anfang 2024 in den Jugendhilfeausschuss eingebracht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de