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222225-02 · Beschlussvorlage

N-Vorlage: Veröffentlichung städtebaulicher Verträge auf bonn.de

Nummer
222225-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 17.08.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222225 Koalitionsantrag: Veröffentlichung städtebaulicher Verträge auf bonn.de

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Beschlussvorlage
öffentlich
222225-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
N-Vorlage: Veröffentlichung städtebaulicher
Verträge auf bonn.de
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit Bauprojekten
geschlossene städtebauliche Verträge nach Unterzeichnung zukünftig
innerhalb von vier Wochen auf bonn.de zu veröffentlichen. Persönliche
Angaben werden dabei geschwärzt.
Der Koalitionsantrag wurde vom Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen in
seiner Sitzung am 15.03.2023 ungeändert mit Protokollnotiz als Anregung
beschlossen. Dieser Antrag hatte folgende Begründung:
Im Rahmen der Erstellung oder Änderung von Bebauungsplänen bzw.
anderweitigen Baurechtsschaffungen haben die zwischen Stadt und Investor
(Vorhabenträger) vereinbarten städtebaulichen Verträge eine hohe Bedeutung
gewonnen. In ihnen sind umfassende Regelungen festgeschrieben, etwa
hinsichtlich Sozialbauquoten, Mobilität, Baustandards, Erschließung und
Gestaltung. Diese Verträge sind zu einem wichtigen Teil der politischen
Regulierung von Bauprojekten geworden. Sie betreffen die gesamte
Öffentlichkeit, weshalb eine möglichst hohe Transparenz wünschenswert ist.
Zugleich kann die Veröffentlichung dazu dienen, ggf. vorhandene
Mutmaßungen zu Inhalten der Verträge zu wider- oder belegen.
Es kommt hinzu, dass die umfassenden Regelungen in vielen Fällen für lange
Dauer vereinbart werden. Sofern diese Verträge vereinfacht öffentlich
zugänglich sind, kann die Öffentlichkeit hier auch eine Kontrollfunktion
übernehmen.
Hamburg praktiziert eine solche Veröffentlichung mit geschwärzten
persönlichen Angaben, z.B. für Mitte Altona:
https://www.hamburg.de/staedtebaulicher-vertrag/. Vermutlich bietet es sich auf
bonn.de an, die städtebaulichen Verträge unter
Ortsrecht.Bauen./Stadtgestaltung sukzessive abzulegen.
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Seite 2
Herr Stv. Moll -CDU- gab in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung
und Bauen Folgendes zu Protokoll:
Die Verwaltung soll einen Vorschlag erarbeiten, den Mandatsträgern einen
besseren Zugang zu städtebaulichen Verträgen zu öffnen. Der Antrag wird als
erledigt durch die Stellungnahme der Verwaltung gesehen.
- - -
Die Stellungnahme der Verwaltung (-01 ST) zu dem Koalitionsantrag lautete:
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, ob und inwieweit der
Beschlussvorschlag: "Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit
Bauprojekten geschlossene städtebauliche Verträge nach Unterzeichnung
zukünftig innerhalb von vier Wochen auf bonn.de zu veröffentlichen.
Persönliche Angaben werden dabei geschwärzt." umgesetzt werden kann.
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der von den
Antragstellern genannten Veröffentlichung Hamburger Verträge lediglich um
einen bedeutsamen Einzelfall im Zusammenhang mit einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme aus dem Jahr 2014 handelt und nicht um ein Beispiel
für ständiges Verwaltungshandeln dieser Stadt.
In Bonn werden bereits bisher die wesentlichen sachlichen Inhalte
städtebaulicher Verträge zu Bebauungsplänen in der Satzungsvorlage
veröffentlicht.
Die Prüfung der Umsetzbarkeit einer weitergehenden Veröffentlichung wird u.a.
folgende Gesichtspunkte erfassen müssen:
• Rechtliche Einschränkungen einer Veröffentlichung, z.B. aufgrund des
Datenschutzes oder des Urheberrechts bei Plänen als Vertragsanlagen,
• Technische Fragen, z.B. die Geeignetheit des städtischen Geo-
Informationssystems zur Veröffentlichung, in dem alle rechtskräftigen
Bebauungspläne mit Planzeichnung und Begründung bereits heute der
Öffentlichkeit präsentiert werden,
• Geeignetheit der Beschränkung einer Veröffentlichung auf
städtebauliche Verträge im Zusammenhang mit der Aufstellung von
Bebauungsplänen bei gleichzeitigem Verzicht auf Veröffentlichung
sonstiger städtebaulicher Verträge (z.B. Erschließungsverträge) und
öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen mit anderen Planungsträgern,
• Entstehender Verwaltungsaufwand für Aufbereitung und Bereitstellung
der Unterlagen und die Beantwortung zu erwartender Fragen zu den
veröffentlichten Dokumenten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de