222225-02 · Beschlussvorlage
N-Vorlage: Veröffentlichung städtebaulicher Verträge auf bonn.de
Kerndaten
- Nummer
- 222225-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222225-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III N-Vorlage: Veröffentlichung städtebaulicher Verträge auf bonn.de Beratungsfolge Hauptausschuss 17.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit Bauprojekten geschlossene städtebauliche Verträge nach Unterzeichnung zukünftig innerhalb von vier Wochen auf bonn.de zu veröffentlichen. Persönliche Angaben werden dabei geschwärzt. Der Koalitionsantrag wurde vom Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen in seiner Sitzung am 15.03.2023 ungeändert mit Protokollnotiz als Anregung beschlossen. Dieser Antrag hatte folgende Begründung: Im Rahmen der Erstellung oder Änderung von Bebauungsplänen bzw. anderweitigen Baurechtsschaffungen haben die zwischen Stadt und Investor (Vorhabenträger) vereinbarten städtebaulichen Verträge eine hohe Bedeutung gewonnen. In ihnen sind umfassende Regelungen festgeschrieben, etwa hinsichtlich Sozialbauquoten, Mobilität, Baustandards, Erschließung und Gestaltung. Diese Verträge sind zu einem wichtigen Teil der politischen Regulierung von Bauprojekten geworden. Sie betreffen die gesamte Öffentlichkeit, weshalb eine möglichst hohe Transparenz wünschenswert ist. Zugleich kann die Veröffentlichung dazu dienen, ggf. vorhandene Mutmaßungen zu Inhalten der Verträge zu wider- oder belegen. Es kommt hinzu, dass die umfassenden Regelungen in vielen Fällen für lange Dauer vereinbart werden. Sofern diese Verträge vereinfacht öffentlich zugänglich sind, kann die Öffentlichkeit hier auch eine Kontrollfunktion übernehmen. Hamburg praktiziert eine solche Veröffentlichung mit geschwärzten persönlichen Angaben, z.B. für Mitte Altona: https://www.hamburg.de/staedtebaulicher-vertrag/. Vermutlich bietet es sich auf bonn.de an, die städtebaulichen Verträge unter Ortsrecht.Bauen./Stadtgestaltung sukzessive abzulegen. - - -Seite 1 von 2 Seite 2 Herr Stv. Moll -CDU- gab in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Folgendes zu Protokoll: Die Verwaltung soll einen Vorschlag erarbeiten, den Mandatsträgern einen besseren Zugang zu städtebaulichen Verträgen zu öffnen. Der Antrag wird als erledigt durch die Stellungnahme der Verwaltung gesehen. - - - Die Stellungnahme der Verwaltung (-01 ST) zu dem Koalitionsantrag lautete: Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, ob und inwieweit der Beschlussvorschlag: "Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit Bauprojekten geschlossene städtebauliche Verträge nach Unterzeichnung zukünftig innerhalb von vier Wochen auf bonn.de zu veröffentlichen. Persönliche Angaben werden dabei geschwärzt." umgesetzt werden kann. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der von den Antragstellern genannten Veröffentlichung Hamburger Verträge lediglich um einen bedeutsamen Einzelfall im Zusammenhang mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aus dem Jahr 2014 handelt und nicht um ein Beispiel für ständiges Verwaltungshandeln dieser Stadt. In Bonn werden bereits bisher die wesentlichen sachlichen Inhalte städtebaulicher Verträge zu Bebauungsplänen in der Satzungsvorlage veröffentlicht. Die Prüfung der Umsetzbarkeit einer weitergehenden Veröffentlichung wird u.a. folgende Gesichtspunkte erfassen müssen: • Rechtliche Einschränkungen einer Veröffentlichung, z.B. aufgrund des Datenschutzes oder des Urheberrechts bei Plänen als Vertragsanlagen, • Technische Fragen, z.B. die Geeignetheit des städtischen Geo- Informationssystems zur Veröffentlichung, in dem alle rechtskräftigen Bebauungspläne mit Planzeichnung und Begründung bereits heute der Öffentlichkeit präsentiert werden, • Geeignetheit der Beschränkung einer Veröffentlichung auf städtebauliche Verträge im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen bei gleichzeitigem Verzicht auf Veröffentlichung sonstiger städtebaulicher Verträge (z.B. Erschließungsverträge) und öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen mit anderen Planungsträgern, • Entstehender Verwaltungsaufwand für Aufbereitung und Bereitstellung der Unterlagen und die Beantwortung zu erwartender Fragen zu den veröffentlichten Dokumenten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de