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222218-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Luisenstraße/Graf-Galen-Straße

Nummer
222218-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222218 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Luisenstraße/Graf-Galen-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222218-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde
Maßnahmen im Bereich Luisenstraße/Graf-Galen-
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verkehrs- und Parksituation in der Luisenstraße war in der jüngeren
Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand von Bürger*innenanträgen. Dabei
wurden insbesondere verkehrsberuhigende und verkehrssichernde
Maßnahmen gefordert. Auf Basis eines älteren Bürger*innenantrages (vgl. DS
1813183 bzw. DS 212311) wurden zur Bewertung der verkehrlichen Situation
Verkehrszählungen und SDR-Erhebungen durchgeführt. Im Ergebnis zeigt sich,
dass die Verkehrsbelastung zwar grundsätzlich unauffällig ist, jedoch aufgrund
des erfassten Geschwindigkeitsniveaus verkehrsberuhigende Maßnahmen
erforderlich sind.
Daher erarbeitet die Verwaltung zurzeit eine Planung, die eine
Verkehrsberuhigung in der Luisenstraße erzielen soll. Diese soll der
Bezirksvertretung Bonn im 2. Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt
werden (vgl. Beschluss zu DS 212311 vom 06.12.2022).
1. Das Parken vor den Häusern der Luisenstraße von Hausnummer 119
bis zur Straßenecke „Graf-Galen-Straße“ so zu ändern, dass das
Parken nicht mehr auf dem Bürgersteig zulässig ist, sondern
ausschließlich das Parken auf der Straße erlaubt ist.
Im Zuge der o.g. Planung soll auch eine Neuordnung der vorhandenen
Parkstände erfolgen. Diese orientiert sich grundsätzlich an den
Ratsbeschlüssen zum Radentscheid (DS 202321) und zur gesamtstädtischen
Parkraumstrategie (DS 212060), welche klare Vorgaben zur Wiederherstellung
von Mindestbreiten auf Gehwegen machen.
2. Dass parallel auf dem Abschnitt eine Entsiegelung und Begrünung
durch Grünbeete mit Baumbepflanzung (Allee) durchgeführt wird.
Unter Berücksichtigung der vorhandenen unterirdischen Infrastruktur
(Leitungstrassen) wird in diesem Zusammenhang auch geprüft, in welchem
Umfang eine Entsiegelung und ggf. Baumpflanzungen erfolgen kann.
Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden der Bezirksvertretung Bonn mit der
Vorlage zur Gesamtplanung transparent dargelegt.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erachtet den Bürger*innenantrag damit als
erledigt.
Der formelle Verfahren gemäß § 24 GO NRW ist damit abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de