222218-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Luisenstraße/Graf-Galen-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 222218-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222218-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Luisenstraße/Graf-Galen- Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verkehrs- und Parksituation in der Luisenstraße war in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand von Bürger*innenanträgen. Dabei wurden insbesondere verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen gefordert. Auf Basis eines älteren Bürger*innenantrages (vgl. DS 1813183 bzw. DS 212311) wurden zur Bewertung der verkehrlichen Situation Verkehrszählungen und SDR-Erhebungen durchgeführt. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Verkehrsbelastung zwar grundsätzlich unauffällig ist, jedoch aufgrund des erfassten Geschwindigkeitsniveaus verkehrsberuhigende Maßnahmen erforderlich sind. Daher erarbeitet die Verwaltung zurzeit eine Planung, die eine Verkehrsberuhigung in der Luisenstraße erzielen soll. Diese soll der Bezirksvertretung Bonn im 2. Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden (vgl. Beschluss zu DS 212311 vom 06.12.2022). 1. Das Parken vor den Häusern der Luisenstraße von Hausnummer 119 bis zur Straßenecke „Graf-Galen-Straße“ so zu ändern, dass das Parken nicht mehr auf dem Bürgersteig zulässig ist, sondern ausschließlich das Parken auf der Straße erlaubt ist. Im Zuge der o.g. Planung soll auch eine Neuordnung der vorhandenen Parkstände erfolgen. Diese orientiert sich grundsätzlich an den Ratsbeschlüssen zum Radentscheid (DS 202321) und zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060), welche klare Vorgaben zur Wiederherstellung von Mindestbreiten auf Gehwegen machen. 2. Dass parallel auf dem Abschnitt eine Entsiegelung und Begrünung durch Grünbeete mit Baumbepflanzung (Allee) durchgeführt wird. Unter Berücksichtigung der vorhandenen unterirdischen Infrastruktur (Leitungstrassen) wird in diesem Zusammenhang auch geprüft, in welchem Umfang eine Entsiegelung und ggf. Baumpflanzungen erfolgen kann. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden der Bezirksvertretung Bonn mit der Vorlage zur Gesamtplanung transparent dargelegt.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erachtet den Bürger*innenantrag damit als erledigt. Der formelle Verfahren gemäß § 24 GO NRW ist damit abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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