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222217-02 · Mitteilungsvorlage

Sportliche Nutzung von bereits versiegelten Flächen unter Reuterbrücke und Bundesautobahn 565

Nummer
222217-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
18.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 26.01.2023 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  2. Sitzung des Sportausschusses 09.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 222217 Sportliche Nutzung von bereits versiegelten Flächen unter Reuterbrücke und Bundesautobahn 565

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222217-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Sportliche Nutzung von bereits versiegelten
Flächen unter Reuterbrücke und
Bundesautobahn 565
Beratungsfolge
Sportausschuss 26.01.2023 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Sportausschuss 09.03.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Hauptausschuss hatte am 1.12.2022 unter DS 222217 die Verwaltung
gebeten, die nachfolgend aufgeführten Prüfungen durchzuführen. Die
Ergebnisse sollen dem Sportausschuss vorgelegt werden. Die Verwaltung
berichtet hierzu das Folgende:
Zu Punkt 1:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern die Flächen unter der
Reuterbrücke (neben „Neuer Kanzlerplatz“) und unter der BAB 565
(Tausendfüßler) für eine durch die Stadt zu gestaltende frei zugängliche,
öffentliche sportliche Nutzung für Skaten, Parkour, Basketball u.ä. grundsätzlich
nutzbar und geeignet sind
Die Verwaltung hat geprüft, ob die Flächen unter der Reuterbrücke (neben
„Neuer Kanzlerplatz“) und unter der BAB 565 (Tausendfüßler) für eine
öffentliche sportliche Nutzung grundsätzlich nutzbar und geeignet sind. Aus
Sicht der jeweiligen Flächeneigentümer wäre eine sportliche Nutzung an beiden
Standorten unter Einhaltung einiger Auflagen grundsätzlich möglich. Die
Flächen unter beiden Brücken liegen nicht im Landschaftsschutz-,
Naturschutz-, oder FFH-Gebiet. Die Flächen stehen ebenfalls nicht unter
Denkmalschutz.
Die Fläche unterhalb der Reuterbrücke ist aufgrund der zentralen Lage ein
attraktiver Standort. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Bebauungsplanes Nr. 6620-1 wurde vorgesehen, hier eine neue Zufahrt von
der Kaiserstraße zur Reuterstraße in Mittellage der Reuterstraße/-brücke in
südöstliche Richtung anzulegen. Durch diese neue Zufahrt soll sowohl dem aus
der Kaiserstraße als auch dem aus dem Straßburger Weg kommenden Verkehr
durch einen sogenannten U-Turn die Möglichkeit eröffnet werden, in Richtung
Anschlussstelle A 565 zu fahren. Dadurch werden zum einen in den
Spitzenzeiten kritische Querungen der in nördlicher und westlicher Richtung
orientierten Verkehre über drei Fahrstreifen der Reuterstraße vermieden, zumSeite 1 von 9
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anderen wird die Belastung des Wohngebietes nördlich der Reuterstraße durch
Mehrverkehre reduziert.
Bereits vor diesem Hintergrund ist äußerst fraglich, ob aufgrund verkehrlicher
Erfordernisse wie auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit an
diesem Ort eine sportliche Nutzung möglich wäre. Schließlich stehen aber auch
formale Gründe einer Genehmigung entgegen, weil der rechtskräftige
Bebauungsplan dort eine öffentliche Verkehrsfläche festsetzt, in der Anlagen
für sportliche Zwecke nicht zulässig sind.
Da sich in unmittelbarer Nähe zum Standort viele Wohnhäuser befinden,
könnte die Realisierung eines Sportprojektes aus Lärmschutzaspekten jedoch
schwierig werden. Ob und in welchem Umfang eine sportliche Nutzung
realisierungsfähig erscheint, müsste im Rahmen einer schallschutztechnischen
Untersuchung geprüft werden.
Die Fläche unterhalb der BAB 565 (Friedrich-Ebert-Brücke) ist im Besitz des
Bundes, es gibt jedoch einen Nutzungsvertrag zwischen der Autobahn GmbH
des Bundes und der Stadt Bonn. Aktuell wird die Fläche städtisch als Parkplatz
genutzt.
Sowohl aus Sicht der Autobahn GmbH als auch aus Sicht der Verwaltung wäre
eine Änderung des Nutzungsvertrages möglich. Da die beschriebene Fläche
nur einen kleinen Teil der Parkplätze unter der Brücke betrifft, stünden auch bei
einer Umnutzung der Fläche zukünftig noch ausreichend Parkmöglichkeiten zur
Verfügung.
Folgende Auflagen müssten aus Sicht der Autobahn GmbH bei der Errichtung
einer Sportfläche unterhalb der Friedrich-Ebert-Brücke erfüllt werden:
• Für Brückenprüfungen und Sanierungsmaßnahmen am Bauwerk kann
die Sportanlage jederzeit seitens der Straßenbauverwaltung gesperrt
werden.
• Jeder Punkt der Brückenunterseite muss mittels Hubsteiger der
Brückenprüfer erreichbar sein. Neben der Sportanlage ist jeweils
ausreichend Aufstellfläche für den Hubsteiger vorzusehen.
• Brennbares Material darf unter dem Bauwerk nicht gelagert werden,
auch nicht im Rahmen der Baumaßnahme zur Erstellung der Anlage.
• Einzäunungen, die höher als 2 m sind, dürfen auf dem Gelände nicht
aufgestellt werden, damit Brückenprüfungen nicht behindert werden.
Der Standort unterhalb der BAB 565 ist laut Gutachten zur
Sportentwicklungsplanung sehr geeignet. Zum einen ist die Lage aufgrund der
Nähe zum Rhein und zur Universität sehr attraktiv. Zum anderen ist die Fläche
im Gegensatz zur Reuterbrücke komplett überdacht, größer und bietet viel
Platz für Sportmöglichkeiten. Optimale Voraussetzungen bietet der Standort
durch die bereits versiegelte Fläche, die urbane Umgebung und die
Überdachung insbesondere für die Sportarten wie Parkour/Calisthenics und
Skaten. Im weiteren Planungsprozess müsste eine Lärmschutzprüfung
erfolgen, weil hier angrenzend an die Fläche ein festgesetztes Allgemeines
Wohngebiet (im Nordwesten) bzw. ein Mischgebiet (im Südosten) vorhanden
sind, für die insbesondere bei einer zeitlich unbeschränkt zugänglichen
Sportanlage hinreichender Lärmschutz sichergestellt werden muss. Der für
diesen Bereich vorliegende Durchführungsplan Nr. 7724-46 vom 27.10.1960Seite 2 von 9
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setzt für den fraglichen Bereich eine öffentliche Verkehrsfläche bzw. eine
öffentliche Grünfläche fest, ist aber durch die nachträgliche Planfeststellung für
den Bau der Autobahn insoweit räumlich als überholt einzustufen.
Erste Planungsideen und Beispiele aus anderen Städten können dem Anhang
entnommen werden.
Zu Punkt 2:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie sich die laufenden bzw.
angekündigten Baumaßnahmen an beiden Standorten nach deren Abschluss
auf die für eine solche Nutzung zur Verfügung stehende Fläche auswirken
An der Reuterbrücke stehen in den nächsten Jahren größere
Sanierungsarbeiten an. Der genaue zeitliche Rahmen ist noch nicht bekannt.
Die Auswirkungen der anstehenden Baumaßnahmen auf eine mögliche
sportliche Nutzung sind derzeit noch nicht abzuschätzen, weshalb die
Verwaltung empfiehlt, auch aus diesem Grund neben den in Punkt 1 genannten
Gründen diesen Standort aktuell nicht weiter zu verfolgen.
Bei der Fläche unterhalb der BAB 565 (Friedrich-Ebert-Brücke) sind aktuell
keine Baumaßnahmen bekannt. Um zukünftige Baumaßnahmen /
Sanierungsarbeiten an der Brücke zu ermöglichen, müssen die oben
aufgeführten Anforderungen erfüllt werden. In ca. 10 Jahren steht ein
Neubau/Ersatz der Friedrich-Ebert-Brücke an. Dies wird auch die
Vorlandbrücke, unter der sich die angesprochene Fläche befindet, betreffen.
Ob die Flächen während des Umbaus dann weiter zum Spielen/Sport genutzt
werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.
Zu Punkt 3:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wann angesichts der laufenden bzw.
angekündigten Baumaßnahmen an beiden Standorten eine bauliche
Umgestaltung durch die Stadt im Sinne der unter 1. beschriebenen
Nutzungsmöglichkeit frühestens möglich und sinnvoll wäre.
Eine früheste zeitliche Nutzung ist abhängig von den weiteren
Planungsschritten. Im Weiteren muss ein Lärmschutzgutachten beauftragt, ein
Nutzungskonzept erstellt und genauer geprüft werden, inwiefern die Sportarten
unter Einhaltung der Auflagen realisiert werden könnten.
Die Verwaltung empfiehlt für das weitere Vorgehen für den Standort „Friedrich-
Ebert-Brücke“ ein Planungsbüro mit den ersten Leistungsphasen nach HOAI zu
beauftragen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für weitere Planungen und das zu
beauftragende Gutachten derzeit keine konsumtiven Mittel im
Haushaltsplanentwurf für 2023/24 zur Verfügung stehen.
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1 Friedrich-Ebert-Bruecke_Flaeche _ Projektidee (öffentlich)Seite 4 von 9
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Datenstand: 03.11.2026, 03:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de