222217-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sportliche Nutzung von bereits versiegelten Flächen unter Reuterbrücke und Bundesautobahn 565
Kerndaten
- Nummer
- 222217-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222217-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Sportliche Nutzung von bereits versiegelten
Flächen unter Reuterbrücke und
Bundesautobahn 565
Beratungsfolge
Sportausschuss 24.11.2022 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 01.12.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird bei Annahme des Antrages prüfen, ob die Flächen unter
der Reuterbrücke (neben „Neuer Kanzlerplatz“) und unter der BAB 565
("Tausendfüßler") für eine öffentliche sportliche Nutzung grundsätzlich nutzbar
und geeignet sind. Hierzu wären insbesondere verwaltungsinterne
Abstimmungen, aber auch Gespräche mit anderen Behörden notwendig.
Die Reuterbrücke ist aufgrund der zentralen Lage aus Sicht der
Sportverwaltung ein attraktiver Standort. Da sich in unmittelbarer Nähe zum
Standort viele Wohnhäuser befinden, müsste insbesondere eine
Lärmschutzprüfung erfolgen.
Der Standort unterhalb der BAB 565 (Friedrich-Ebert-Brücke) ist aus Sicht der
Sportverwaltung sehr geeignet. Die Fläche ist im Gegensatz zur Reuterbrücke
komplett überdacht, größer und bietet viel Platz für Sportmöglichkeiten.
Optimale Voraussetzungen bietet der Standort durch die bereits versiegelte
Fläche, die urbane Umgebung und die Überdachung insbesondere für
Sportarten wie Parkour/Calisthenics und Skaten. Die Fläche ist allerdings im
Besitz des Bundes. Derzeit besteht ein Nutzungsvertrag zwischen der
Autobahn GmbH und der Stadt Bonn, der vorsieht, dass die Fläche als
Parkplatz genutzt wird. Eine Umwidmung von Teilen der Fläche unterhalb der
Autobahn wären nach ersten Einschätzungen grundsätzlich möglich.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für weitere Planungen und zu
beauftragende Gutachten derzeit keine konsumtiven Mittel im Haushalt zur
Verfügung stehen.
Anlage/n
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