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222215 · Beschlussvorlage

4. Satzung Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn.

Nummer
222215
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2022 Entscheidung federführend
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  1. 222215-03 ST 4. Satzung Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn (Alternative mit Einheitszinssatz)

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Beschlussvorlage
öffentlich
222215
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
4. Satzung Änderung der Gebührensatzung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der
Bundesstadt Bonn.
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2022 Empfehlung
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Durch die verwaltungsinterne Abstimmung im Nachgang des OVG- Urteils vom
17.05.2022 zu gebührenrechtlichen Fragestellungen konnte die
Beschlussvorlage nicht fristgerecht erstellt werden. Eine abschließende
Beschlussfassung durch den Rat ist noch in diesem Jahr erforderlich, um ein
Inkrafttreten zum 01.01.2023 zu gewährleisten. Nur so kann eine Veranlagung
ab Januar 2023 auf Grundlage des dargestellten Gebührenbedarfs rechtlich
sichergestellt und damit ein finanzieller Schaden vermieden werden.
Beschlussvorschlag
Die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme
des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A
beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage B
und C) war Gegenstand der Beratung.
Begründung
1. Allgemeine Rechtsgrundlagen
Gemäß § 4 (2) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW vom 21.10.1969
in der zurzeit geltenden Fassung sind Benutzungsgebühren Geldleistungen, die
als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und
Anlagen erhoben werden.
Gemäß § 6 (1) KAG NRW ist die Erhebung von Benutzungsgebühren zwingend
vorgeschrieben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil
einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein
privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das veranschlagte
Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder
Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken. Kosten sind die nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.Seite 1 von 35
Seite 2
2. Städtische Rechtsgrundlagen
Die Gebühren werden zurzeit aufgrund der Gebührensatzung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn vom 14.
Dezember 2018 erhoben. Die Tarife zu der Satzung wurden zuletzt am
01.01.2022 (DS 211883) angepasst.
3. Bedarfsplanung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 09.12.2021 die Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplanes beschlossen, welcher zum 01.01.2023 in Kraft
tritt und die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit
rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn
bildet (DS 211792).
Der Rettungsdienstbedarfsplan beschreibt im Wesentlichen die Organisation
des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung unter
Beachtung bestimmter Hilfsfristen. Er legt unter anderem die notwendigen
Vorhaltungen für die notärztliche Versorgung (NEF), den Notfalltransport mit
Rettungswagen (RTW) sowie die Vorhaltungen für den qualifizierten Kran-
kentransport (KTW) fest.
4. Gebührenentwicklung
Für die Leistungspositionen Notfalltransport (RTW), notärztliche Versorgung
(NEF) und Krankentransport (KTW) ergibt sich folgende Gebührenentwicklung:
Jahr Rettungswagen
(RTW)
Notarzteinsatzfahrzeug
(NEF)
Krankentransport
(KTW)
2019 476,96 Euro 468,12 Euro 244,59 Euro
2020 503,65 Euro 491,02 Euro 256,61 Euro
2021 541,92 Euro 432,48 Euro 269,57 Euro
2022 571,29 Euro 429,99 Euro 281,33 Euro
2023 606,54 Euro 456,71 Euro 306,43 Euro
Dadurch ergeben sich für das Jahr 2023 folgende prozentuale
Gebührensteigerungen: RTW +6,17 %, NEF +6,21 % und KTW +8,92%.
Auf Auf- und Abrundungen der rechnerisch ermittelten Gebührensätze über
mathematische Rundungen hinaus wird aufgrund eines Urteils des
Oberverwaltungsgerichtes (OVG) NRW Münster vom 04.06.2008 – 9 A 208/05
seit dem Jahr 2009 verzichtet, da dieses in dem verhandelten Fall wegen eines
Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz zu einer Nichtigkeit der
Gebührensätze geführt hat.
Die Entwicklung beruht insbesondere auf nachfolgenden Effekten, die sich
gebührenrelevant auswirken:
- Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplans/ Kosten der
eingebundenen Leistungserbringer
Im Rahmen des fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplans erfolgt ab 2023Seite 2 von 35
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die Umsetzung kostenrelevanter Maßnahmen zur Erreichung der dort
ausgewiesenen Entwicklungsziele. Die erfolgte vertraglichen Bindung der
Leistungserbringer für die nächsten 5 Jahre wirkt sich in Verbindung mit der
vorgesehenen Erhöhung der Vorhaltung ab dem 01.01.2023 entsprechend
gebührenrelevant aus.
- Umsetzung Notfallsanitätergesetz
Die auf Grund der Gesamtentwicklung im Rettungsdienst notwendigen
Ausbildungsmaßnahmen bei Feuerwehr und eingebundenen Dritten in diesem
Berufsbild wirken sich entsprechend kostenrelevant aus. Drei große
Ausbildungsjahrgänge bilden hierbei die Basis für die zukünftige
Personalbedarfssicherung.
- Jährliche Gehaltsanpassung bei städtischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern
Neben der zukunftsorientierten Personalbedarfssicherung durch die Ausbildung
von Personal führen auch die Tarif- und Gehaltsanpassungen städtischer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich zu Personalkostensteigerungen. Ab
01.01.2023 wurde daher für die Besoldungserhöhung der Beamten mit einem
Prozentsatz von 2,80% und bei tariflich Beschäftigten mit einer Tarifsteigerung
von 1,00% kalkuliert.
- Unterdeckungen aus Vorjahren
Unterdeckungen aus Vorjahren sind zu berücksichtigen, Überdeckungen zur
Dämpfung der Gebührensteigerung stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
Eine Quantifizierung der einzelnen Effekte ist auf Grund der Komplexität und
der Vielschichtigkeit der Datengrundlagen nicht möglich.
Die Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührentarife ist als Anlage E
beigefügt. Ein interkommunaler Vergleich mit den Städten Aachen, Bielefeld,
Münster und Köln ist der Anlage F zu entnehmen.
5. Über- und Unterdeckungen
Aufgrund von § 6 II 3 KAG müssen nicht nur Kostenüberdeckungen, sondern
sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines Vierjahreszeitraumes
ausgeglichen werden. In den Jahren 2019 und 2020 sind Über- und
Unterdeckungen entstanden, die bis zum Jahr 2025 wieder in die Kalkulation
zurückfließen werden.
Jahr (RTW) (NEF) (KTW)
Betriebsergebnis 2019 378,36 Euro 387.330,37 Euro 205.382,73 Euro
Betriebsergebnis 2020 -908.899,59 Euro 42.675,10 Euro 0,00 Euro
Betriebsergebnis 2021 -547.137,12 Euro 67.671,79 Euro -630.379,65 Euro
Kalkulation 2020 -113.064,57 Euro 150.000,00 Euro 200.000,00 Euro
Kalkulation 2021 - 378,36 Euro -100.000,00 Euro 61.732,50 Euro
Kalkulation 2022 300.000,00 Euro -173.014,62 Euro - 55.382,73 Euro
Kalkulation 2023 386.222,21 Euro - 42.675,10 Euro 210.126,55 Euro
Kalkulation 2024 386.222,21 Euro - 33.835,89 Euro 210.126,55 Euro
Kalkulation 2025 383.592,29 Euro - 33.835,89 Euro 210.126,55 Euro
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 dient unterSeite 3 von 35
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anderem das bereits vorliegende Betriebsergebnis 2021.
6. Notfallrettung RTW
In die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 ist eine anteilige
Unterdeckung aus dem Betriebsergebnis 2020 in Höhe von 386.222,21 €
eingerechnet worden.
7. Notarztdienst (NEF)
In der Gebührenbedarfsberechnung 2023 ist eine anteilige Überdeckung aus
dem Betriebsergebnis 2020 in Höhe von -42.675,10 € eingerechnet worden.
8. Krankentransport (KTW)
In die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 ist eine anteilige
Unterdeckung aus dem Betriebsergebnis 2021 in Höhe von 210.126,55 €
eingerechnet worden.
9. Berechnung der Gebühren
Bemessungsgrundlage der Gebühren bilden die Art der Versorgung
(Notfallrettung, Notarztdienst, Krankentransport), die Zahl der transportierten
Patienten und Art und Umfang der erbrachten Leistungen. Sie ist in der Regel
unabhängig von der Dauer der Bereitstellung (mit Ausnahme von Wartezeiten
in den Krankenhäusern). Eine Pauschalierung liegt im Ermessensspielraum,
der dem Satzungsgeber eingeräumt ist. Sie wird von den Verwaltungsgerichten
anerkannt.
Mit seiner Entscheidung vom 17.05.2022 hat das Oberverwaltungsgericht für
das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) die bis dahin über 28 Jahre
gefestigte Rechtsprechung zu den Grundlagen der Gebührenkalkulation
grundlegend geändert. Folglich bestand nach Bekanntwerden des Urteils eine
Zeit lang Unsicherheit darüber, welche kalkulatorischen Kosten und welcher
kalkulatorische Zinssatz in die städtischen Gebührenkalkulationen für das Jahr
2023 einfließen dürfen.
Zwischenzeitlich wurde ein Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften „in den Landtag NRW eingebracht, in dem
unter anderem die Änderung des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vorgesehen ist. Auf Grundlage dieses
Gesetzentwurfs, dessen Annahme hinreichend wahrscheinlich ist, darf die
durch das OVG NRW verworfene Betriebserhaltungskonzeption wieder (wie
bisher) angewendet werden.
Für die Gebührenkalkulationen des Jahres 2023 sind demnach – wie in den
vergangenen Jahren – kalkulatorische Abschreibungen auf
Wiederbeschaffungskostenbasis und eine kalkulatorische Nominalverzinsung
vom Anschaffungsrestwert anzusetzen.
Für die Nominalverzinsung darf laut Gesetzentwurf der 30-jährige Durchschnitt
als Bezug der genannten Emissionsrenditen verwendet werden (bisher 50-
jähriger Durchschnitt). Die Anwendung eines Risikozuschlages ist nicht mehrSeite 4 von 35
Seite 5
zulässig. Das Fremdkapital wird nun nach dem durchschnittlichen
Fremdkapitalzins zum 31.12. des Vorvorjahres berücksichtigt. Durch
entsprechende Gewichtung nach dem jeweiligen Anteil am
betriebsnotwendigen Kapital ergibt sich für die kalkulatorische Verzinsung ein
Nominalzinssatz, der die Mischfinanzierung aus Eigen- und Fremdkapital
berücksichtigt. Danach ergibt sich für 2023 ein kalkulatorischer Zinssatz von
2,43 %.
Diese geänderten gesetzlichen Grundsätze wurden bei den
Gebührenkalkulationen für das Kalenderjahr 2023 beachtet.
10. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung von
Benutzungsgebühren nach § 14 RettG NRW
Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der
Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplanes. Nach § 14 RettG NRW sind die
Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu
beteiligen und es ist Einvernehmen anzustreben.
Eine Ausfertigung der Gebührenbedarfsberechnung wurde den Vertretern der
in § 14 RettG NRW genannten Kostenträger vorgelegt. Am 02.11.2022 fand
hierzu ein Erörterungsgespräch mit den Kostenträgern statt. Als Ergebnis
wurden geringfügige Anpassungen am Satzungsentwurf vorgenommen. Das
Einvernehmen der vorliegenden Gebührensatzung wurde bereits von den
Krankenkassenverbänden erteilt.
Anlage/n
1 Gebührensatzung RD 2023 (öffentlich)
2 Gebühren Rettungdienst (öffentlich)
3 Übersicht Über_Unterdeckungen (öffentlich)Seite 5 von 35
Anlage A
4. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung
für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
der Bundesstadt Bonn
Vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund der §§ 7 und 41
Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14 Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490),
der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geän-
dert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV.NRW. S. 1029) und der §§ 2, 6, 12 und
14 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Kranken-
transport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24. November
1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. De-
zember 2015 (GV. NRW. S. 886), folgende Gebührensatzung beschlossen:
Artikel I
Der Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
der Bundesstadt Bonn erhält folgende Fassung:
„Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
1 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des Rettungswagens
1.1 Versorgung und Transport eines Patienten vom 606,54
Einsatzort bis zum Ziel
1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 303,27
Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue Anfahrt
1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 606,54Seite 6 von 35
2
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 10,11
nach Tarif-Nr. 1.1 – 1.3 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km
1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer Patienten
erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2
und 1.4 um 25 % je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.
2 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des Notarztdienstes
2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung, Behandlung oder 456,71
Versorgung eines Patienten
2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 456,71
2.3 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 7,61
nach Tarif-Nr. 2.1 und 2.2 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke für das
Notarzteinsatzfahrzeug je km
2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren Patienten erhöhen sich
die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um
25% je Person und werden entsprechend anteilig
abgerechnet.
3 Qualifizierter Krankentransport;
Inanspruchnahme des Krankentransportdienstes
(Krankentransportwagen oder Rettungswagen,
wenn dieser zum Krankentransport eingesetzt wird)
3.1 Transport eines Patienten vom Einsatzort bis 306,43
zum Ziel
3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 153,21
Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue
Anfahrt
3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 306,43Seite 7 von 35
3
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
3.4 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 5,11
nach Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km
3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer Patienten
erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2
und 3.4 um 25 % je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.
4 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des
Rettungsdienstes
4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines Inkubators 303,27
von/zu einem Krankenhaus inkl. Begleitpersonal
4.2 Transport von Blut, Blutprodukten, Medikamenten, 303,27
Transplantaten u.a.
4.3 vorsorgliche Bereitstellung von Einsatzmitteln auf
Anforderung
4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens 303,27
je ½ Stunde
4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarztdienstes 228,36
je ½ Stunde
4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens 153,21
je ½ Stunde“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.Seite 8 von 35
Anlage B
Blatt 1
Notfallrettung
BA 2021 Kalk. 2022 Kalk. 2023
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 2.072.577,34 1.907.723,77 2.330.458,31
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 700.752,46 638.698,73 732.652,36
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 53.389,04 54.618,35 63.053,70
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 132.972,51 140.434,79 151.671,53
504100 Beihilfen 126.179,72 121.196,48 137.464,65
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 238,85- 3.726,78- 260,51-
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 2.773,54 276,72 2.230,38
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 638.704,14 686.639,42 701.696,83
505200 Zuf. zu Rückst. für Altersteilzeit 5.862,36 7.525,17 7.396,49
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 128.071,84 140.581,44 140.361,90
509100 Pauschalierte Lohnsteuer 48,61 71,26 49,49
95000110 UML Personalaufwendungen 165,71
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 538.786,11 506.218,87 426.237,75
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 13.845,75 12.000,00 14.000,00
Summe Personalkosten 4.413.890,28 4.212.258,22 4.707.012,88
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 274,38 478,00 478,00
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 32.533,60 54.400,00 16.724,25
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Uni-Klinik) 25.391,57 25.000,00 43.480,16
523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 15.175,09 18.000,00 18.000,00
523800 Erstattung an übrige Bereiche (Pauschalen an Leistungserbringer) 6.379.306,72 6.346.226,00 8.889.138,21
525100 Unterhaltung von Fahrzeugen (inkl. Wartung von Fahrtragen)
(unter 523500 "Erstattung an bonnorange" gebucht) 941,72 - -
525120 Treibstoffe (bei Betankungen ohne Tankkarte) 64,81 200,00 -
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen) 144.818,25 102.030,00 134.300,00
527130 Wartung und Pflege von Software 27.919,03 50.036,00 30.525,23
528010 Entsorgungskosten 29,39 200,00 400,00
529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen
(u. a. Reinigung Bettwäsche, Dienstleistungen IT-Sicherheit) 857,62 5.175,00 20.175,00
541120 Aus- und Fortbildung, Umschulung
(vorher unter 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen") 1.463.740,50 1.534.262,84 1.297.967,60
541130 Reisekosten 117,03 5.000,00 5.000,00
541160 Dienst- und Schutzkleidung 54.663,75 64.000,00 70.000,00
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 11.318,62 17.857,00 21.338,42
543110 Büromaterial 136,24 300,00 400,00
543120 Zeitungen und Fachliteratur 5.229,17 400,00 447,70
543130 Telekommunikationsleistungen 4.678,56 4.500,00 9.990,00
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 268.246,83 261.458,00 291.458,00
543170 Bewirtungskosten 91,02 350,00 350,00
543180 Ausstattung bis zu 800 Euro
(u. a. Medikamentenkühlschrank, Sauerstoffflaschen, Rettungsscheren, CO-Warner) 37.286,67 56.192,00 59.083,52
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen
( Nutzungsentgelt Digitalfunk SWB) 691,73 4.353,00 3.690,20
543192 Mitgliedsbeiträge 6,67 12,00 12,00
545100 Mieten (bis 2019 in 523700 "Erstattung an private Unternehmen" enthalten) 5.733,00 5.750,00 16.800,00
94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement, Tragehilfe) 56.334,12 90.000,00 61.219,08
95000000 Umlage VILV (Geo-Informationssystem) 250,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 7.513,80 7.500,00 7.600,00
95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 316.718,14 300.000,00 320.000,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 189.688,48 160.000,00 190.000,00
94000003 Verrechnung Sachaufwand (Büropapier) 12.362,94 8.000,00 13.000,00
95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 203,89 300,00 250,00
94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 15.519,71- 15.000,00- 16.000,00-
95000013 Umlage Treibstoffe 142.745,23 110.000,00 145.000,00
94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 83.219,78 75.000,00 85.000,00
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 6.099,00 6.900,00 6.200,00
94000025 Verrechnung Druckerei 912,60 4.500,00 1.500,00
95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 302,06 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 1.845,98 1.800,00 2.000,00
95000063 Umlage Büromaterial 222,17 200,00 250,00
94000065 Verrechnung FAIRgabe, VMS 5.976,76 3.500,00 6.100,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 2.084,71 5.000,00 2.300,00
94000083 Verrechnung Porto 7.632,69 4.000,00 8.000,00
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen
(ab 2019 ink. "Sachkostenanteil der Notfallsanitäterausbildung der Berufsfeuerwehr") 585.180,13 651.493,61 673.841,94
95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 179.274,01 200.000,00 200.000,00
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 433.526,07 300.000,00 450.000,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 1.390,50 1.000 1.500,00
95000183 Umlage Mieten SGB 19.875,30 21.000,00 21.000,00
Summe Sachkosten 10.516.840,62 10.491.623,45 13.108.519,31
kalkulatorische Zinsen 174.456,61 218.816,30 127.723,99
kalkulatorische Abschreibungen 751.241,65 1.020.906,61 1.069.366,44
kalkulatorische Mieten 123.455,40 123.455,40 137.797,80
Summe kalkulatorische Kosten 1.049.153,66 1.363.178,31 1.334.888,23
Summe Kosten 15.979.884,56 16.067.059,98 19.150.420,42
Entlastungen
442100 Erträge aus Verkauf - - -
448200 Erstattung von Gemeinden (GV) - -
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 1.416,92- 3.000,00- 3.000,00-
448800 Erstattung von übrigen Bereichen 9.687,60- - -
459100 Andere sonstige ordentliche Erträge
95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte (Verkäufe aus RettZentrDpt an HiOrg) 500,00- 500,00-
systembedingte Fehleinsätze 487.186,08-
Summe Entlastungen 498.290,60- 3.500,00- 3.500,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 378,36- 300.000,00 386.222,21
Gesamtkosten 15.481.215,60 16.363.559,98 19.533.142,63Seite 9 von 35
Gebührenbedarfsberechnung 2023 Anlage B
Notfallrettung (RTW) Blatt 2
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 19.533.142,628
Summe der Recheneinheiten 32.204,476 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 606,535
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten (RE) Gebühr Gebühr gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten pro
RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" 29.500 1,00000 29.500,0000 606,535 606,54 17.892.930,00 571,29 6,17
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten 128 0,50000 64,0000 303,268 303,27 38.818,56 285,64 6,17
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 1 1,00000 1,0000 606,535 606,54 606,54 571,29 6,17
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb 87.731 0,01667 1.462,4758 10,111 10,11 886.960,41 9,52 6,20
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator 286 0,50000 143,0000 303,268 303,27 86.735,22 285,64 6,17
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. 5 0,50000 2,5000 303,268 303,27 1.516,35 285,64 6,17
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde 99 0,50000 49,5000 303,268 303,27 30.023,73 285,64 6,17
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarzteinsatzdienstes je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - -
systembedingte Fehleinsätze 982 1,00000 982,0000 606,535 606,54 595.622,28 571,29 6,17
Summen 32.204,4758 19.533.213,09
Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung: 19.533.213,09
die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 982 595.622,28 verbleiben bei der Stadt
voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 18.937.590,81
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 1.1-1.4 und 4.1-4.3.1) insgesamt 18.937.590,81
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 70,46 € ist rundungsbedingtSeite 10 von 35
Anlage B
Blatt 3
Notarztdienst
BA 2021 Kalk. 2022 Kalk. 2023
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 1.023.204,66 976.435,55 1.142.005,27
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 127.494,68 141.109,87 195.784,68
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 9.857,09 11.150,48 15.123,97
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 22.369,31 27.682,98 34.147,58
504100 Beihilfen 62.065,06 59.792,11 67.514,04
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 117,80- 1.838,39- 128,00-
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 1.363,24 3.282,76 1.371,67
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 336.713,56 395.260,10 368.602,71
505200 Zuf. zu Rückst. für Altersteilzeit 2.687,08 3.403,50 3.345,30
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 69.194,35 82.754,67 75.640,12
509100 Pauschalierte Lohnsteuer 22,32 32,23 22,38
95000110 UML Personalaufwendungen 85,37
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 33.499,80 42.300,27 34.943,85
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 2.972,90 3.000,00 3.500,00
Summe Personalkosten 1.691.411,62 1.744.366,13 1.941.873,57
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 161,41 281,00 281,00
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 13.439,31 22.481,00 7.043,17
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche
(UKB Pauschale für Notarztgestellung, Einsatzzuschläge sowie ÄLRD) 1.193.549,34 1.213.500,00 1.433.831,79
523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 15.175,08 18.000,00 18.000,00
523700 Erstattungen an private Unternehmen
(Waldkrankenhaus Notarztgestellung und Einsatzzuschläge ) 404.109,28 398.760,00 416.047,38
523800 Erstattung an übrige Leistungserbringer (Disposition von Interhospitaltransporten) 2.891,74 - -
525100 Aufwendungen für die Unterhaltung von Fahrzeugen
(unter 523500 "Erstattung an bonnorange" gebucht) 188,80 - -
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen) 40.202,97 34.812,00 41.120,00
527130 Wartung und Pflege von Software 10.995,57 22.096,00 11.843,99
528010 Entsorgungskosten 15,14 200,00 200,00
529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
(u.a. Leitende Notärzte (LNA), Reinigung Bettwäsche, Dienstleistungen IT-Sicherheit) 60.605,40 64.349,00 71.598,00
541120 Aus- und Fortbildung, Umschulung 15.173,37 -
541130 Reisekosten 33,90 1.000,00 1.000,00
541160 Dienst- und Schutzkleidung 28.465,14 54.000,00 60.000,00
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 5.195,33 6.130,00 5.693,57
543110 Büromaterial 41,13 50,00 100,00
543120 Zeitungen und Fachliteratur 108,98 100,00 119,08
543130 Telekommunikationsleistungen 1.974,71 2.500,00 4.110,00
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 185.662,52 125.736,00 140.735,20
543170 Bewirtungskosten 150,00 150,00
543180 Ausstattung bis zu 800 Euro
(u. a. Medikamentenkühlschrank, Sauerstoffflaschen, Rettungsscheren, CO-Warner) 18.825,68 18.218,00 40.576,54
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen
( Nutzungsentgelt Digitalfunk SWB) 24.341,36 26.938,00 29.609,80
543192 Mitgliedsbeiträge 6,67 12,00 12,00
545100 Mietkosten Alarmierungsstandort 420,00
94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement) 12.711,77 20.000,00 35.780,92
95000000 Umlage VILV (Geo-Informationssystem) 20,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 5.635,37 5.800,00 5.800,00
95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 163.157,84 150.000,00 165.000,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 59.435,97 54.000,00 60.200,00
94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 4.284,06 2.000,00 4.500,00
95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 74,60 100,00 100,00
94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 5.642,27- 5.500,00- 6.000,00-
95000013 Umlage Treibstoffe 25.205,80 22.000,00 25.500,00
94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 42.944,39 40.000,00 45.000,00
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 2.392,99 2.500,00 2.500,00
94000025 Verrechnung Druckerei 32,83 300,00 100,00
95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 150,65 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 729,30 1.000,00 1.000,00
95000063 Umlage Büromaterial 114,46 100,00 150,00
94000065 Verrechnung FAIRgabe 2.084,20 3.000,00 3.000,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 652,36 600,00 700,00
94000083 Verrechnung Porto 3.420,04 2.800,00 3.600,00
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 21.472,63 16.698,00 22.647,00
95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 26.980,30 75.000,00 45.000,00
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 140.393,87 105.000,00 150.000,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 508,71 250,00 600,00
95000183 Umlage Mieten SGB 7.271,46 7.400,00 7.400,00
Summe Sachkosten 2.520.000,79 2.527.554,37 2.855.069,44
kalkulatorische Zinsen 45.937,38 54.689,52 21.671,60
kalkulatorische Abschreibungen 207.899,45 270.853,63 288.558,54
kalkulatorische Mieten 14.976,00 14.976,00 15.360,00
Summe kalkulatorische Kosten 268.812,83 340.519,15 325.590,13
Summe Kosten 4.480.225,24 4.612.439,65 5.122.533,14
Entlastungen
442100 Erträge aus Verkauf - - -
448200 Erstattungen von Gemeinden (GV) - - -
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 698,29- 500,00- 500,00-
448800 Erstattung von übrigen Bereichen - - -
459100 Andere sonstige ordentliche Erträge 600,00- - -
95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte (Verkäufe aus RettZentrDpt an HiOrg) 300,00- 300,00-
systembedingte Fehleinsätze 48.005,28-
Summe Entlastungen 49.303,57- 800,00- 800,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 100.000,00- 173.014,62- 42.675,10-
Gesamtkosten 4.330.921,67 4.438.625,03 5.079.058,04Seite 11 von 35
Gebührenbedarfsberechnung 2023 Anlage B
Notarztdienst (NEF) Blatt 4
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 5.079.058,043
Summe der Recheneinheiten 11.120,935 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 456,711
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten (RE) Gebühr Gebühr
gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten pro
RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" 10.000 1,00000 10.000,0000 456,711 456,71 4.567.100,00 429,99 6,21
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 1 1,00000 1,0000 456,711 456,71 456,71 429,99 6,21
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb 55.485 0,01667 924,9350 7,613 7,61 422.240,85 7,17 6,14
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - -
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - -
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarzteinsatzdienstes je ½ Stunde 20 0,50000 10,0000 228,356 228,36 4.567,20 214,99 6,22
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - -
systembedingte Fehleinsätze 185 1,00000 185,0000 456,711 456,71 84.491,35 429,99 6,21
Summen 11.120,9350 5.078.856,11
Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung 5.078.856,11
die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 185 84.491,35 verbleiben bei der Stadt
voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 4.994.364,76
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 2.1-2.3 und 4.3.2) insgesamt 4.994.364,76
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 201,93 €- ist rundungsbedingtSeite 12 von 35
Anlage B
Blatt 5
Krankentransport BA 2021 Kalk. 2022 Kalk. 2023
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 371.927,98 324.880,49 391.535,66
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 166.135,62 161.419,55 273.674,89
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 12.756,40 12.982,80 21.016,07
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 22.659,30 28.943,53 37.719,01
504100 Beihilfen 22.626,72 19.933,93 23.542,99
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 43,12- 614,53- 44,79-
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 1.006,60 16,18 845,40
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 115.577,83 120.694,79 123.417,29
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 23.355,37 24.503,21 24.786,14
509100 Pauschalierte Lohnsteuer 0,34
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 43.021,59 19.836,00 13.725,00
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 2.202,94 2.000,00 2.500,00
Summe Personalkosten 781.227,57 714.595,95 912.717,66
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 129,12 225,00 225,00
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 17.355,09 29.267,00 8.192,79
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Gestellung des ÄLRD durch Uni-Klinik) 25.279,78 25.000,00 43.480,16
523700 Erstattungen an private Unternehmen 60,69 - -
523800 Erstattung an übrige Bereiche
(Pauschalen für Gestellung KTW und Disposition von Krankentransporten) 7.652.078,24 8.030.240,00 8.523.516,94
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Unterhaltung Leitstellentechnik) 7.211,98 7.218,00 9.180,00
527130 Wartung und Pflege von Software 18.719,51 34.717,00 18.998,76
529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen (Dienstleistungen IT-Sicherheit) 79,39 1.800,00 10.800,00
541130 Reisekosten 83,96 450,00 800,00
541120 Aus- und Fortbildung, Umschulung 10.115,58 -
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 6.833,40 14.798,00 11.355,13
543110 Büromaterial - -
543120 Zeitungen und Fachliteratur 52,60 - 28,62
543130 Telekommunikationsleistungen 3.437,09 1.800,00 6.600,00
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 2.640,39 4.083,00 4.582,80
543180 Ausstattung bis zu 800 Euro
(u. a. Whiteboard, Bürodrehstühle, Büromöbel) 2.916,45 2.264,00 2.679,50
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen
(u. a. Leitungsgebühren SWB Drahtleitungen SWB) 221,46 294,00 198,00
543192 Mitgliedsbeiträge 6,66 12,00 12,00
545100 Mietkosten Alarmierungsstandort 630,00
94000000 Verrechnung VILV (Tragehilfe) 12.022,64 22.000,00 21.000,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 3.756,82 4.000,00 4.000,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 31.526,82 25.000,00 33.000,00
94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 9.190,63 1.600,00 9.500,00
95000003 Umlage Sachaufwand (Büropapier) 218,81 - -
94000015 Verrechnung VILV ( IT und Organisation) 15.610,08 15.500,00 16.000,00
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 1.550,13 1.700,00 1.700,00
94000025 Verrechnung Druckerei 31,93 4.000,00 100,00
95000025 Umlage Druckerei 35,62 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 1.845,63 900,00 1.900,00
95000063 Umlage Büromaterial - 100,00
94000065 Verrechnung FAIRgabe 186,75 500,00 500,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 347,30 300,00 350,00
94000083 Verrechnung Porto 7.563,58 7.600,00 7.600,00
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 11.387,70 14.995,33 23.944,00
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 36.506,32 28.000,00 37.000,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 1.492,24 800,00 1.500,00
95000183 Umlage Mieten SGB 21.329,58 21.500,00 21.500,00
Summe Sachkosten 7.891.708,39 8.310.778,91 8.820.873,70
kalkulatorische Zinsen 8.756,67 21.890,18 16.722,78
kalkulatorische Abschreibungen 60.119,27 127.068,17 159.001,25
kalkulatorische Mieten 32.877,00 32.877,00 33.720,00
Summe kalkulatorische Kosten 101.752,94 181.835,35 209.444,02
Summe Kosten 8.774.688,90 9.207.210,21 9.943.035,38
Entlastungen
448200 Erstattungen von Gemeinden (GV) - - -
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 253,98- 500,00- 500,00-
448800 Erstattungen von übrigen Bereichen - - -
Summe Entlastungen 253,98- 500,00- 500,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 61.732,50 55.382,73- 210.126,55
Gesamtkosten 8.836.167,42 9.151.327,48 10.152.661,93Seite 13 von 35
Gebührenbedarfsberechnung 2023 Anlage B
Krankentransport (KTW) Blatt 6
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 10.152.661,935
Summe der Recheneinheiten 33.132,514 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 306,426
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten
(RE) Gebühr Gebühr
gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten
pro RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" 26.500 1,00000 26.500,0000 306,426 306,43 8.120.395,00 281,33 8,92
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten 1.616 0,50000 808,0000 153,213 153,21 247.587,36 140,67 8,91
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 1 1,00000 1,0000 306,426 306,43 306,43 281,33 8,92
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb 349.311 0,01667 5.823,0144 5,108 5,11 1.784.979,21 4,69 8,96
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - -
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - -
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarzteinsatzdienstes je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde 1 0,50000 0,5000 153,210 153,21 153,21 140,67 8,91
Summen 33.132,5144 10.153.421,21
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 3.1-3.4 und 4.3.3) insgesamt 10.153.421,21
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 759,28 € ist rundungsbedingtSeite 14 von 35
Anlage C
Blatt 1
Kosten
Unterscheidung von Verrechnungen und Umlagen
Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnungen)
Kostenarten 95xxxxxx (Umlagen)
Personalkosten
Kostenarten 501100 bis 509100 sowie 94000000 u. 94000033
Erläuterungen zur Anlage B
Gebührenbedarfsberechnung Notfallrettung (RTW), Notarztdienst (NEF) und Krankentransport (KTW)
Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Produkt zugeordnet werden können, zunächst auf eine Teilergebnis übergreifende Kostenstelle (Feuerwehr
und Rettungsdienst) gebucht und von dort weiter verrechnet (z.B. auf eine Kostenstelle oder ein Produkt des Rettungsdienstes).
Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Produkt zugeordnet werden können, zunächst auf eine Kostenstelle des Rettungsdienstes gebucht und von
dort auf die betreffenden Produkte umgelegt.
Soweit dies programmtechnisch möglich ist, werden zukünftig die Kosten nur noch über die Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnung) auf die Kostenstellen der
Feuerwehr verrechnet und auf das Umlegen der Kosten über 95xxxxxx (Umlagen) verzichtet. Dieses Vorgehen soll die Zuordnung der Kosten auf die
Kostenstellen vereinfachen sowie die Übersichtlichkeit der Kalkulation und Betriebsabrechnung der Kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst fördern.
Aufgrund von verschiedenen automatisierten Buchungsabläufen ist ein ganzheitlicher Verzicht auf die Kostenarten 95xxxxxx (Umbuchung) jedoch nicht
möglich, sodass auch weiterhin vereinzelt diese Kostenarten in der Kalkulation sowie der Betriebskostenabrechnung erschienen werden.
Die Personalkosten beziehen sich ausschließlich auf aktive Mitarbeiter: Beamtenbezüge, Vergütung der tariflich Beschäftigten, Beiträge zur
Versorgungskasse der tarifl. Beschäftigten, Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen, Pensionsrückstellungen für Beamte, Rückstellungen für Altersteilzeit,
Beihilferückstellung (als Teil der Pensionsrückstellung).Seite 15 von 35
Anlage C
Blatt 2
Kostenart 501100 (Bezüge der Beamten)
Ab 01.01.2022: 2,80 % für alle Besoldungsstufen.
Ab 01.01.2023: 2,80 % für alle Besoldungsstufen.
Kostenarten 501200 bis 503200 (tariflich Beschäftigte)
Für die Kalkulation wurden folgende Steigerungen des TVÖD berücksichtigt:
Ab 01.01.2022: 1,80 % für alle Vergütungsgruppen.
Ab 01.01.2023: 1,00 % für alle Vergütungsgruppen.
RTW NEF KTW
Ausbildung zum Notfallsanitäter
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung ist auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans
vorgesehen, dass jährlich bis zu 6 Auszubildende bei der Stadt Bonn die Ausbildung im
Tarifverhältnis (mit nachfolgender Grundausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst)
beginnen. Die Kosten werden auf die Kostenarten 501200 (Verg. Tarif. Beschäft.), 502200
(Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und 503200 (Beiträge Sozialversicherung tarif.
Beschäft.) verteilt.
(Siehe hierzu auch Anlage D)
425.290,12 Euro
Für die Kalkulation wurden folgende Besoldungserhöhungen zugrunde gelegt:Seite 16 von 35
Anlage C
Blatt 3
RTW NEF KTW
Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal)
Bei entsprechendem Bedarf ist im Rettungsdienst die Inanspruchnahme von
feuerwehrtechnischem Personal erforderlich. Der berechnete Stundensatz ergibt sich aus der
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt
Bonn für einen Feuerwehrbeamten des Einsatzdienstes.
Nach Ermittlung des tatsächlichen Aufwandes ergeben sich folgende Beträge:
Rettungsdienstzentraldepot:
Für die Mitarbeit im Rettungsdienstzentraldepot an 249 Kalendertagen des Jahres 2023 mit
einer max. Einsatzdauer von 4,0 Std. tägl. bei einem Stundensatz von 54,90 Euro für einen
Beamten im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst entstehen Kosten i. H. v. 54.680,40 Euro.
Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 27.340,20 Euro 27.340,20 Euro
An den restlichen 116 Kalendertagen Jahr 2023 (Wochenende/Feiertage) ist im Schnitt täglich
mit 45 Minuten bei einem Stundensatz von 54,90 Euro zu rechnen (4.776,30 Euro).
Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 2.388,15 Euro 2.388,15 Euro
Zusatzvorhaltung:
Darüber hinaus ergeben sich weitere Personalkosten für die Fälle, in denen neben den
Regelvorhaltungen zusätzliche Fahrzeuge besetzt werden müssen.
Dies ist schätzungsweise bei 2.600 RTW-Einsätzen im Jahr 2023 der Fall 285.480,00 EuroSeite 17 von 35
Anlage C
Blatt 4
RTW NEF KTW
Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal) Fortsetzung
Pflichtfortbildung für die Zusatzvorhaltung RTW:
Für die Besetzung der Fahrzeuge des Spitzen- und Sonderbedarfs müssen die Beamten die
Pflichtfortbildungen gemäß RettG NRW besuchen.
Bei einer Fortbildungsdauer von 30 Stunden, 3 Zusatz-RTW und 10 Beamten je eingesetztem
RTW (2 Beamte je RTW x Ausfallfaktor 5,0) und einem Stundensatz von 54,90 € ergibt sich
ein Betrag von 49.410,00 Euro
Zusatz-NEF bei Großveranstaltungen zur Deckung des rettungsdienstlichen Bedarfs:
Ebenso fallen ca. 95 Einsatzstunden im Jahr 2023 für Zusatz-NEF (im Rahmen von
Großveranstaltungen) an. 5.215,50 Euro
Desinfektionen:
Für die Desinfektion der Einsatzfahrzeuge (Wochen-, Monats- und Einsatzdesinfektionen) sind
in 2023 folgende Kosten anzunehmen:
Die Kosten eines Mitarbeiters ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn.
Bei 650 Desinfektionsstunden in der Notfallrettung ergibt sich ein Betrag von 35.685,00 Euro
Bei 250 Desinfektionsstunden im Krankentransport ergibt sich ein Betrag von 13.725,00 Euro
Ausbildung zum Praxisanleiter:
2 Mitarbeiter x 240 Stunden x 54,03 Kosten/Stunde für einen Nichtbüroarbeitsplatz A8 25.934,40 Euro
In der Summe ergibt dies einen Personalkostenanteil von 426.237,75 Euro 34.943,85 Euro 13.725,00 Euro
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung werden 2 Beamte in 2023 zu Praxisanleitern
ausgebildet. Dauer des Lehrgangs 240 Stunden.Seite 18 von 35
Anlage C
Blatt 5
RTW NEF KTW
Sachkosten
Kostenart 522100 (Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens)
Hierunter fallen z.B. Wartungsarbeiten für die unterbrechungsfreie Stromversorgung, digitale
Alarmierung, Leitstellenplätze, HIPATH-Telefonanlage, Wachalarm, Hardwarewartung des
Einsatzleitrechners, Wartung des Kommunikationssystems der Leitstelle sowie
Serviceleistungen Funk. 16.724,25 Euro 7.043,17 Euro 8.192,79 Euro
Kostenart 523400 (Erstattungen an sonstige öffentliche Bereiche - hier UKB)
Für die Gestellung von Notärzten und Verlegeärzten erhält das UKB eine Pauschale von 1.249.211,24 Euro
Für jeden Einsatz als Notarzt erhalten die Ärzte der UKB einen Einsatzzuschlag von 21,17
Euro. Bei 6.667 Einsätzen ergibt das einen Betrag von 141.140,39 Euro
Für die Gestellung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) erhält das UKB 26.290,33 Euro 26.290,33 Euro 26.290,33 Euro
Erstattung UKB Praxsanleiter Arzt f. Ausbildung NotSan 17.189,83 Euro 17.189,83 Euro 17.189,83 Euro
Gesamt 43.480,16 Euro 1.433.831,79 Euro 43.480,16 Euro
Kostenart 523700 (Erstattungen Erstattungen an private Unternehmen - hier
Waldkrankenhaus)
Für die Gestellung eines Notarztes erhält das Johanniter/Waldkrankenhaus im Jahr 2023 eine
Pauschale von 323.190,00 Euro
Für jeden Einsatz als Notarzt erhalten die Ärzte des Johanniter/Waldkrankenhauses einen
Einsatzzuschlag von 27,86 Euro. Bei 3.333 Einsätzen ergibt das einen Betrag von 92.857,38 Euro
Gesamt 416.047,38 EuroSeite 19 von 35
Anlage C
Blatt 6
RTW NEF KTW
Kostenart 523800 (Pauschalen an Leistungserbringer)
Ergebnis der Ausschreibung für die Personalgestellung in der Notfallrettung plus unterstellter
Tarifsteigerungen. 8.889.138,21 Euro
Die Leistungserbringer erhalten Pauschalen für die Gestellung von Personal zur Disposition
von Krankentransporten. Ebenso erhalten sie Pauschalen für die Gestellung von Personal und
Fahrzeugen zur Durchführung des Krankentransports. Unterstellte Tarifsteigerungen wurden
hier bereits eingerechnet. 8.523.516,94 Euro
In den Pauschalen sind die rettungsdienstlichen Einsätze bei Großveranstaltungen sowie die
Gestellung von Zusatz-RTW und Zusatz-KTW bereits enthalten.
Gesamt 8.889.138,21 Euro 0,00 Euro 8.523.516,94 Euro
Kostenart 529100 ( Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen)
In dieser Kostenart sind Arbeitsmittel und Ausstattungen enthalten, welche nicht jährlich
gleichbleibend beschafft werden: u.a Reinigungen sowie Nutzungsgebühren für Zoll-
Auktionen 20.175,00 Euro 71.598,00 Euro 10.800,00 Euro
Gesamt 20.175,00 Euro 71.598,00 Euro 10.800,00 Euro
Kostenart 541120 (Aus- und Fortbildung, Umschulung)
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung im Jahre 2023 fallen Sachkosten für die
Vollausbildungen, die Ergänzungs- und Vollprüfungen sowie für die Praxisanleiterausbildung
an. Die Leistungserbringer erhalten für die Ausbildung von Notfallsanitätern einschließlich
Praxisanleitung unter Beachtung der Vorgaben des Finanzierungserlasses des Landes NRW
eine entsprechende Kostenerstattung.
(Anlage D enthält eine ausführliche Aufstellung der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung)
Die Sachkosten für die Beamten der Stadt Bonn werden unter der Kostenart 94000103 geführt.
1.297.967,60 Euro
Kostenart 542900 (Inanspruchnahme von Rechten)
Alle Mobilfunkdienste, die nicht unter die reine Telekommunikation fallen (z.B. SMS-
Alarmierung) sowie Kosten für DSL-Anschlüsse im Festnetzbereich. 21.338,42 Euro 5.693,57 Euro 11.355,13 EuroSeite 20 von 35
Anlage C
Blatt 7
Kostenart 543130 (Telekommunikation)
Telekommunikationsleistungen Festnetz 9.990,00 Euro 4.110,00 Euro 6.600,00 Euro
Der Anteil der Mobilfunkkosten ist den Kostenarten 94000015 und 95000015 enthalten
Kostenart 543180 (Ausstattung bis 800 Euro)
Ausstattung bis zu einem Nettowert (ohne MwSt.) von 800,00 Euro 59.083,52 Euro 40.576,54 Euro 2.679,50 Euro
In dieser Kostenart sind Arbeitsmittel und Ausstattungen enthalten, welche nicht jährlich
gleichbleibend beschafft werden:
Arbeitsmittel/-hilfen: Sauerstoffflaschen, Rettungsscheren, Rettungsrucksäcke, Schutztaschen
für Zoll X Series, CO-Warner, LED-Handlampen, Ohrthermometer, Blutdruckmessgeräte,
Pulsoximeter
Ausstattung/Material: Mobiliar rettungsdienstlich genutzter Bereiche wie Stühle, Sofa, Tisch,
Regal, Kleiderständer; Arbeitsleuchte, Magazinschrank, Bürodrehstuhl, Matratzen,
Aktenvernichter, Whiteboard, Hebel-Schneidemaschine für Papier, Regalböden,
Schlüsselschrank für Haken und Zubehör, Schlüsselkarabiner, Wäschesäcke,
Vorhängeschlösser
Kostenart 543190 (sonstige Geschäftsaufwendungen)
Transportkosten der Verlegeärzte von der Uni-Klinik zum betreffenden Krankenhaus
einschließlich Rücktransport der Verlegeärzte zur Uni-Klinik bzw. Feuerwache 1. Außerdem
fallen unter die sonstigen Geschäftsaufwendungen Nutzungsentgelte für den Digitalfunk SWB
an. 3.690,20 Euro 29.609,80 Euro 198,00 EuroSeite 21 von 35
Anlage C
Blatt 8
RTW NEF KTW
Kostenart 545100 (Mieten)
Für die Anmietung eines Bereitschafts- und Ruheraumes und eines RTW-Stellplatzes am
Johanniterkrankenhaus, für die Stationierung eines RTW am Universitätsklinikum Bonn sowie
für die Stationierung eines RTW in der Innenstadt entstehen Mietkosten in Höhe von 16.800,00 Euro 420,00 Euro 630,00 Euro
Kostenart 94000000 (VILV Tragehilfen, Fuhrparkmanagement, Zubringer
Verlegenotärzte)
Tragehilfen durch zusätzliches Feuerwehrpersonal (z.B. beim Transport schwergewichtiger
Patienten RTW / KTW), Fuhrparkmanagement 80.000,00 Euro 17.000,00 Euro 21.000,00 Euro
RTW Zubringerfahrten im Notarztdienst in Höhe von 68 Fahrten -18.780,92 Euro 18.780,92 Euro
Gesamtsumme 61.219,08 Euro 35.780,92 Euro 21.000,00 Euro
Kostenart 94000001 (Verrechnung VKE)
Kostenart 95000001 (Umlage VKE)
Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei,
Rechnungsprüfungsamt) nach prozentualer Verteilung
Kostenart 94000001 7.600,00 Euro 5.800,00 Euro 4.000,00 Euro
Kostenart 95000001 320.000,00 Euro 165.000,00 Euro
Kostenart 94000002 (Verrechnung VKE nach Kennzahlen)
Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei,
Rechnungsprüfungsamt) nach Kennzahlen, z.B. Anzahl der Mitarbeiter 190.000,00 Euro 60.200,00 Euro 33.000,00 EuroSeite 22 von 35
Anlage C
Blatt 9
RTW NEF KTW
Kostenart 94000003 (Verrechnung sonst. Sachaufwand)
Kostenart 95000003 (Umlage sonst. Sachaufwand)
Hierin sind Sachkosten enthalten, die nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden konnten
(z.B. Kopierpapier). Ebenso sind Sachkosten für den Unterhalt von beweglichem Vermögen
enthalten, die nachträglich umgebucht werden.
Kostenart 94000003 13.000,00 Euro 4.500,00 Euro 9.500,00 Euro
Kostenart 95000003 250,00 Euro 100,00 Euro
Kostenart 94000005 (VILV Erstattung für Telefonvermittlung)
Außerhalb der Geschäftszeiten des Stadthauses übernimmt die Leitstelle deren
Telefonvermittlung. -16.000,00 Euro -6.000,00 Euro
Kostenart 94000015 (Verrechnung Amt 10 IT- und Organisation)
Hierunter fällt die zentrale Bereitstellung und Unterstützung der ADV (z.B. Servernutzung, IT-
Sicherheit, Software, Administration, Hardware)
Kostenart 94000015 85.000,00 Euro 45.000,00 Euro 16.000,00 Euro
Kostenart 94000023 (Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 - KSA)
Die Stadt Bonn ist dem System des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA) angeschlossen.
Anstatt Beiträge für eine Haftpflichtversicherung zu zahlen, teilen sich die beteiligten
Kommunen entstandene Schäden in einem Umlageverfahren untereinander auf:
Kostenart 94000023 6.200,00 Euro 2.500,00 Euro 1.700,00 EuroSeite 23 von 35
Anlage C
Blatt 10
RTW NEF KTW
Kostenart 94000065 (Verrechnung VMS)
Kosten für die zentralen Vergabedienstleistungen 6.100,00 Euro 3.000,00 Euro 500,00 Euro
Kostenart 94000103 (Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen)
Bei den angesetzten Kosten handelt es sich zum einen um externe Aufwendungen für die
durchgeführten Fortbildungen des Rettungsdienstpersonals und die jährlich nach dem
Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) vorgeschriebene Fortbildung. 109.808,00 Euro 22.647,00 Euro 23.944,00 Euro
Zum anderen fallen im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung im Jahre 2022 Sachkosten für
die Ergänzungsausbildungen, Vollprüfungen und Ausbildung der Praxisanleiter für Beamte der
Bundesstadt Bonn an. Hier sind auch die Kosten der Praxisanleitung gemäß
Finanzierungserlass NRW berücksichtigt.
(Anlage D enthält eine ausführliche Aufstellung der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung)
Die Sachkosten für die Leistungserbringer werden unter der Kostenart 541120 geführt.
564.033,94 Euro
Gesamtsumme 673.841,94 Euro 22.647,00 Euro 23.944,00 EuroSeite 24 von 35
Anlage C
Blatt 11
RTW NEF KTW
Kostenart 95000143 (Umlage Sachaufwand Werkstatt)
Reparaturen und Wartungen von Fahrzeugen des Rettungsdienstes bei der Zentralwerkstatt
von "BonnOrange" (AÖR). Neben den Sachkosten sind auch die anteiligen Personalkosten der
Zentralwerkstatt enthalten. 200.000,00 Euro 45.000,00 Euro
Kostenart 94000173 (Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB)
Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für die
Rettungswache 4 sowie für die Leitstelle wird zentral vom städtischen Gebäudemanagement
(SGB) übernommen. Im Wege der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung (VILV) werden
die erbrachten Aufwendungen an den Rettungsdienst weitergegeben. 450.000,00 Euro 150.000,00 Euro 37.000,00 Euro
Kostenart 95000173 (Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB)
Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für alle
weiteren Gebäude außer der Rettungswache 4 und der Leitstelle, die vom Rettungsdienst
genutzt werden, wird zentral vom städtischen Gebäudemanagement (SGB) übernommen. Im
Wege der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung (VILV) werden die erbrachten
Aufwendungen an den Rettungsdienst weitergegeben. 1.500,00 Euro 600,00 Euro 1.500,00 Euro
Kostenart 95000183 (Umlage Miete SGB)
Warmmiete Rettungsdienstabrechnung (Hochstadenring 50) 21.000,00 Euro 7.400,00 Euro 21.500,00 EuroSeite 25 von 35
Anlage C
Blatt 12
RTW NEF KTW
Kalkulatorische Kosten
Unter Berücksichtigung der geplanten Anschaffungen in 2022 und 2023 wurden die
kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen auf Grundlage des derzeitigen
Anlagenbestandes hochgerechnet.
kalkulatorische Zinsen: 127.723,99 Euro 21.671,60 Euro 16.722,78 Euro
kalkulatorische Abschreibungen: 1.069.366,44 Euro 288.558,54 Euro 159.001,25 Euro
Für die Rettungswache 4, den RTW-Standort Bad Godesberg, Koblenzer Str., dem RTW-
Standort Dottendorf, Dottendorfer Str. sowie für die integrierte Leitstelle werden kalkulatorische
Mieten angesetzt.
kalkulatorische Miete: 137.797,80 Euro 15.360,00 Euro 33.720,00 Euro
Gesamt 1.334.888,23 Euro 325.590,13 Euro 209.444,02 Euro
Entlastungen (bei den Kosten abgesetzt)
Kostenart 95000050 (privatrechtliche Leistungsentgelte)
Erstattung der Leistungserbringer für Materialverkäufe aus dem Rettungsdienstzentraldepot -500,00 Euro -300,00 Euro
Ergebnisse aus Vorjahren (Über-/Unterdeckungen)
Aufgrund von § 6 (2) Kommunalabgabengesetz (KAG) müssen nicht nur
Kostenüberdeckungen, sondern sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines
Vierjahreszeitraumes ausgeglichen werden.
Die Überdeckungen aus dem Jahr 2020 werden anteilig berücksichtigt. -42.675,10 Euro
Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2021 werden anteilig berücksichtigt. 386.222,21 Euro 210.126,55 Euro
Gesamt 386.222,21 Euro -42.675,10 Euro 210.126,55 EuroSeite 26 von 35
Anlage C
Blatt 13
RTW NEF KTW
Systembedingte Fehleinsätze
Sie entstehen in der Regel aus einsatztaktischen Gründen. Rückt beispielsweise ein
Einsatzfahrzeug von einer Rettungswache aus, ist zu diesem Zeitpunkt bereits automatisch
eine Einsatznummer vom System vergeben worden. Wird nun ein anderes Einsatzfahrzeug
frei, das sich näher am Einsatzort befindet, so wird dieses Fahrzeug von der Leitstelle zum
Einsatzort entsandt. Das ursprünglich für diesen Einsatz vorgesehene Fahrzeug kehrt zurück
zur Wache. Eine Abrechnung dieses Einsatzes findet nicht statt.
982 systembedingte Fehleinsätze in der Notfallrettung werden in Höhe der Gebühr für die
Tarifposition „Normeinsätze mit Transport“ von den Kosten abgesetzt. 595.622,28 Euro
185 systembedingte Fehleinsätze im Notarztdienst werden in Höhe der Gebühr für die
Tarifposition „Normeinsätze“ von den Kosten abgesetzt. 84.491,35 Euro
Sonstige Fehleinsätze (Blindfahrten, Fehlfahrten)
Hier werden ebenfalls keine abrechenbaren Leistungen erbracht. Die Gründe dafür liegen jedoch nicht beim Einsatzleitsystem. Eine Blindfahrt liegt
beispielsweise dann vor, wenn sich bei Eintreffen des Rettungsdienstes keine hilfebedürftige Person mehr am Einsatzort befindet. Bei einer Fehlfahrt liegt
zwar ein Patientenkontakt vor, ein Tätigwerden der Rettungskräfte ist jedoch nicht (mehr) erforderlich.
Im Gegensatz zu den systembedingten Fehleinsätzen können die sonstigen Fehleinsätze als Kostenfaktor in die Kalkulation eingestellt werden. Die Kosten
der systembedingten Fehleinsätze werden in Höhe eines Normeinsatzes von den ansatzfähigen Gesamtkosten abgesetzt.Seite 27 von 35
Anlage D
Notfallsanitäter
Kosten im Kalkulationszeitraum 2023
Personalkosten
Vollausbildung 3 Ausbildungsjahrgänge
Personalkosten 425.290,12 €
Praxisanleiterausbildung 2 Teilnehmer
Personalkosten 25.934,40 €
Summe Personalkosten 451.224,52 €
Sachkosten
Vollausbildung 3 Ausbildungsjahrgänge 3 Ausbildungsjahrgänge
Sachkosten (Schulkosten, klinische Ausbildung, Mehraufwand
Praxisanleitung und bei Leistungserbringern zusätzlich die
Ausbildungsvergütung) 1.253.158,77 € 558.633,94 €
Praxisanleiterausbildung 4 Teilnehmer 2 Teilnehmer
Sachkosten (Lehrgangsgebühren und bei Leistungserbringern
zusätzlich die entstandenen Personalkosten) 42.563,83 € 5.400,00 €
Staatliche Vollprüfung 1 Teilnehmer 0 Teilnehmer
Sachkosten 2.245,00 € 0,00 €
Summe Sachkosten 1.297.967,60 € 564.033,94 €
Gesamt Sachkosten
Die gesamten Sachkosten der Berufsfeuerwehr finden sich in der Notfallrettung (Anlage B Blatt 1) unter der Kostenart
94000103 (Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen), die der Leistungserbringer in der Notfallrettung (Anlage B Blatt
1) unter der Kostenart 541120 (Aus- und Fortbildung, Umschulung) wieder.
Die Personalkosten für die Vollausbildung der Berufsfeuerwehr verteilen sich in der Notfallrettung (Anlage B, Blatt 1) auf
folgende Kostenarten:
501200 (Verg. Tarif. Beschäft.),
502200 (Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und
503200 (Beiträge Sozialversicherung tarif. Beschäft.)
Die Personalkosten für die Praxisanleiterausbildung der Berufsfeuerwehr findet sich in der Notfallrettung (Anlage B, Blatt
1) unter Kostenart 94000000 (Verrechnung VILV zusätzliches BF-Personal) wieder.
Die angesetzten Kosten orientieren sich an dem zum Zeitpunkt der Kalkulationserstellung gültigen Finanzierungserlass des
Landes NRW vom 02.06.2021. Im Finanzierungserlass von 2021 ist geregelt, dass sobald die Auszubildenden eine Funktion
auf einem Rettungsmittel übernehmen können, die daraus stammenden Einnahmen mit den Kosten für die
Ausbildungsvergütung zu verrechnen sind. Da diese Einnahmen die Höhe der im betreffenden Zeitraum anfallenden
Ausbildungsvergütungen übersteigen, sind die entsprechenden Ausbildungsvergütungen in der Kalkulation nicht angesetzt
worden. Sollte der Erlassgeber zwischenzeitlich hiervon abweichende Regelungen für den Kalkulationszeitraum benennen,
so würden mögliche Auswirkungen im Rahmen der Betriebsabrechnung Berücksichtigung finden.
Auf Grundlage des Rettungsgesetzes NRW und den weiteren verordnungsrechtlichen Vorgaben wird die Ausbildung für das
Berufsbild des Notfallsanitäters/Notfallsanitäterin im Rettungsdienst der Stadt Bonn umgesetzt. Die Fortbildung von
Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern ist noch rechtlich möglich, erfolgt zwischenzeitlich im Rettungsdienst Bonn nur
noch in wenigen Fällen. Die dreijährige Vollausbildung wird sowohl durch die eingebundenen Leistungserbringer als auch
durch die Berufsfeuerwehr angeboten. Die Festlegung einer bedarfsgerechten Anzahl von Auszubildenden erfolgt auf
Grundlage des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan 2023-2027.
Leistungserbringer Berufsfeuerwehr
1.862.001,54 €Seite 28 von 35
Anlage E
Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Gebührentarife zur
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
Tarif-
Nr.
Tarifart Bisherige
Gebühr
Neue
Gebühr
1 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des
Rettungswagens
1.1 Versorgung und Transport eines
Patienten vom Einsatzort bis zum Ziel
571,29 € 606,54 €
1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel
zu anderen Zielen oder Rücktransport
je Fahrt ohne neue Anfahrt
285,64 € 303,27 €
1.3 Böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
571,29 € 606,54 €
1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich
zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 1.1 –
1.3 für die außerhalb des Stadtgebietes
zurückgelegte Fahrstrecke je km
9,52 € 10,11 €
1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2 und 1.4 um
25 % je Person und werden
entsprechend anteilig abgerechnet.
2 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des
Notarztdienstes
2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung,
Behandlung oder Versorgung eines
Patienten
429,99 € 456,71 €
2.2 Böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
429,99 € 456,71 €
2.3 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich
zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 2.1 -
2.2 für die außerhalb des Stadtgebietes
zurückgelegte Fahrstrecke für das
Notarzteinsatzfahrzeug je Kilometer
7,17 € 7,61 €
2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um 25
% je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.Seite 29 von 35
Anlage E
Tarif-
Nr.
Tarifart Bisherige
Gebühr
Neue
Gebühr
3 Qualifizierter Krankentransport;
Inanspruchnahme des
Krankentransportdienstes
(Krankentransportwagen oder
Rettungswagen, wenn dieser zum
Krankentransport eingesetzt wird)
3.1 Transport eines Patienten vom
Einsatzort bis zum Ziel
281,33 € 306,43 €
3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel
zu anderen Zielen oder Rücktransport
je Fahrt ohne neue Anfahrt
140,67 € 153,21 €
3.3 böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
281,33 € 306,43 €
3.4 Außerhalb des Stadtgebietes
zusätzlich zu den Gebühren nach
Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb
des Stadtgebietes zurückgelegte
Fahrstrecke je km
4,69 € 5,11 €
3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2 und 3.4
um 25 % je Person und werden
entsprechend anteilig abgerechnet.
4 Inanspruchnahme sonstiger
Leistungen des Rettungsdienstes
4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines
Inkubators von/zu einem
Krankenhaus inkl. Begleitpersonal
285,64 € 303,27 €
4.2 Transport von Blut, Blut-produkten,
Medikamenten, Transplantaten u.a.
285,64 € 303,27 €
4.3 Vorsorgliche Bereitstellung von
Einsatzmitteln auf Anforderung
4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines
Rettungswagens je ½ Stunde
285,64 € 303,27 €
4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des
Notarztdienstes je ½ Stunde
214,99 € 228,36 €
4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines
Krankentransportwagens je ½ Stunde
140,67 € 153,21 €Seite 30 von 35
Anlage F
Gebührenerhebung in Bonn
vorletzte letzte geplante
01.01.2021 01.01.2022 01.01.2023
Interkommunaler Vergleich
Stadt gültig ab RTW NEF KTW Bemerkung
Bonn (derzeit) 01.01.2022 571,29 € 429,99 € 281,33 €
Bonn (geplant) 01.01.2023 606,54 € 456,71 € 306,43 €
Vergleichsstädte:
Aachen 01.01.2020 490,94 € 455,91 € 364,33 €
zzgl. einer
gesonderten
Leitstellengebühr
Bielefeld 10.09.2020 813,00 € 685,00 € 282,00 €
Münster 04.10.2021 833,00 € 890,00 € 287,00 €
Köln 18.12.2021 480,00 € 599,00 € 480,00 €
Stand: 03.11.2022
Gebührenänderungen
zum
Tarife
Unabhängig von den Betriebskosten, die für einen Kalkulationszeitraum angesetzt werden, wirken sich
auch die nach § 6 II KAG zu berücksichtigenden Kostenüber- bzw. -unterdeckungen aus Vorjahren,
reduzierend bzw. erhöhend auf die ansatzfähigen Kosten aus. So kann es vorkommen, dass, trotz
steigender Betriebskosten, die Gebühren gesenkt werden können, weil die Einberechnung einer
Überdeckung aus Vorjahren die Steigerung der Betriebskosten überwiegt. Solche Einmaleffekte lassen
daher keine Rückschlüsse vom Gebührentarif auf die Betriebskosten zu.
Im Übrigen können aussagefähige Ergebnisse zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes
nur dann erzielt werden, wenn die Rahmenbedingungen sowie die Parameter und das zur Verfügung
stehende Datenmaterial vergleichbar sind. Kommunalspezifisch unterschiedliche Rahmenbedingungen
beeinflussen Organisation, Leistung, Kosten, Finanzierung und Tarifbildung in unterschiedlichem Umfang.
Auch fehlt eine einheitliche Systematik zur Erfassung und Darstellung der Ausstattung, Leistungen und
Kosten, um abschließend Betriebsvergleiche durchführen zu können.Seite 31 von 35
03.11.2022Seite 32 von 35
Jahr Rettungswagen (RTW) Notarzteinsatzfahrzeug
(NEF)
Krankentransport
(KTW)
2019 476,96 Euro 468,12 Euro 244,59 Euro
2020 503,65 Euro 491,02 Euro 256,61 Euro
2021 541,92 Euro 432,48 Euro 269,57 Euro
2022 571,29 Euro 429,99 Euro 281,33 Euro
2023 606,54 Euro 456,71 Euro 306,43 EuroSeite 33 von 35
Jahr (RTW) (NEF)
Betriebsergebnis 2019 378,36 Euro 387.330,37 Euro
Betriebsergebnis 2020 -908.899,59 Euro 42.675,10 Euro
Betriebsergebnis 2021 -547.137,12 Euro 67.671,79 Euro
Kalkulation 2020 -113.064,57 Euro 150.000,00 Euro
Kalkulation 2021 - 378,36 Euro -100.000,00 Euro
Kalkulation 2022 300.000,00 Euro -173.014,62 Euro
Kalkulation 2023 386.222,21 Euro - 42.675,10 Euro
Kalkulation 2024 386.222,21 Euro - 33.835,89 Euro
Kalkulation 2025 383.592,29 Euro - 33.835,89 EuroSeite 34 von 35
(KTW)
205.382,73 Euro
0,00 Euro
-630.379,65 Euro
200.000,00 Euro
61.732,50 Euro
- 55.382,73 Euro
210.126,55 Euro
210.126,55 Euro
210.126,55 EuroSeite 35 von 35

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Datenstand: 03.11.2026, 00:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de