222212-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Antrag CDU-Fraktion: Sonntagsöffnung Bibliotheken
Kerndaten
- Nummer
- 222212-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222212-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 42 Stadtbibliothek Dezernat: Dez. IV Antrag CDU-Fraktion: Sonntagsöffnung Bibliotheken Beratungsfolge Inhalt der Stellungnahme: Für die Bewertung des Vorschlags einer mehrstündigen Öffnung der Stadtbibliothek an Sonntagen hat die Verwaltung die relevanten Aspekte in ihren Wechselwirkungen aufeinander analysiert und kommt zu folgenden Ergebnissen: 1. (unklare) Rechtslage Aufgrund der noch unklaren bzw. sich widersprechenden gesetzlichen Lage auf Bundes- und Landesebene kann eine Sonntagsöffnung derzeit nicht rechtssicher umgesetzt werden. 2. Fördermittel des Landes NRW Das Förderprogramm ProSiB ist Ende 2022 abgelaufen. Aktuell gibt es kein Programm des Landes NRW, aus dem finanzielle Mittel für eine Sonntagsöffnung der Stadtbibliothek Bonn beantragt werden könnten. Ob, ggf. ab wann und zu welchen Konditionen ein neues Förderprogramm seitens des Landes NRW aufgelegt wird, ist noch nicht bekannt. Fördermittel – insbesondere für Personalstunden - werden zudem nur als Anschub- finanzierung gedacht. 3. Zu erwartende Auswirkungen bei Umsetzung einer regelmäßigen Sonntagsöffnung in der Stadtbibliothek Bonn Die Stadtbibliothek leidet bereits heute unter Fachkräftemangel, weitere Optimierungen sind nach Evaluation der Orga-Untersuchung in 2019 nicht möglich. Die begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen müssen daher so eingesetzt werden, dass die umfangreichen Angebote der Stadtbibliothek ihre Zielgruppen bestmöglich erreichen können. Dabei sollten sich Umfang, Qualität und Gewichtung der Angebote an den Kernaufgaben der Stadtbibliothek ausrichten. Dies wäre mit einer zusätzlichen Sonntagsöffnung nicht mehr gewährleistet. Sonntagsöffnungszeiten sind ein Wettbewerbsnachteil bei der Personal- gewinnung und verschärfen die bereits angespannte Personal- situation. 4. Teilhabechancen Sämtliche Angebote der Stadtbibliothek Bonn zielen auf möglichst weit- reichende Teilhabe ab. Die bestehenden Öffnungszeiten (228,5 Stunden proSeite 1 von 14 Seite 2 Woche, davon 12,5 samstags) ermöglichen allen Bevölkerungsgruppen eine vollumfängliche Vor-Ort-Nutzung der Stadtbibliothek. Ein Großteil der bestehenden bibliotheksspezifischen Angebote ist darüber hinaus bereits sonntags nutzbar. Gerade Kinder und Jugendliche aus bildungsferneren Schichten werden i.d.R. am besten erreicht, wenn die Bibliotheksbesuche über Schulen, OGS oder KiTas erfolgen, also an Werktagen. Sofern keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, würde die Ein- führung einer Sonntagsöffnung zu einer Verlagerung der Ressourcen von den bestehenden Angeboten an Werktagen zu den Angeboten an Sonntagen führen. Dies könnte insbesondere für Kinder und Jugendliche aus bildungsferneren Familien eine Verschlechterung ihrer Teilhabechancen bedeuten. Sofern die Stadt Bonn mehr finanzielle Mittel für den Betrieb der Stadtbiblio- thek bereitstellen kann und möchte, ist im Sinne der Teilhabe dem Ausbau der Bibliotheksangebote zur Leseförderung, Förderung digitaler Kompetenzen etc. an Werktagen oberste Priorität einzuräumen. 5. Sonntagsöffnungen Öffentlicher Bibliotheken in NRW Nur wenige Großstädte in NRW öffnen sonntags ihre Stadtbibliothek. Unter den fünf großen Großstädten in NRW (Dortmund, Duisburg, Düssel- dorf, Essen und Köln) bieten nur die Stadtbibliotheken in Köln und Düssel- dorf Sonntagsöffnungszeiten in ihrer Zentralbibliothek an. Beide Bibliotheken sind hinsichtlich ihrer Ressourcen und ihres Angebotes nicht mit der Stadtbibliothek Bonn vergleichbar. Unter den 25 weiteren Großstädten in NRW öffnen lediglich zwei Biblio- theken jeweils eine ihrer Zweigstellen an Sonntagen, eine davon ganz ohne Service. Die Verwaltung hat zur Frage einer möglichen Sonntagsöffnung auch den Personalrat um Einschätzung gebeten, der sich hierzu wie folgt äußert: „Der Personalrat ist gegen eine Sonntagsöffnung der Büchereien. In der Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bonn sind die Arbeitszeiten und Öffnungszeiten der Bücherei geregelt. Dies gilt auch für die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Die Bücherei arbeitet von Montag bis Samstag und hat Öffnungszeiten von insgesamt 40 Stunden wöchentlich. Schon jetzt ist es schwierig, vorhandene Fachkraftstellen besetzt zu bekommen, die Sonntagsarbeit würde die Suche noch verschärfen. Der Personalrat befürchtet, dass durch die Einführung der Sonntagsöffnung das vorhandene Personal ‚abwandert‘, da für viele Kolleginnen und Kollegen zusätzliche Arbeit an Sonntagen nicht attraktiv und nicht familienfreundlich ist. Schon jetzt ist das Personal durch die vorhandenen Öffnungszeiten hoch belastet. Eine Ausweitung könnte zu gesundheitlichen Problemen führen, da keine Ruhephasen mehr gegeben sind. Der Personalrat wird einer Vorlage zur „Sonntagsöffnung für Büchereien“ nicht zustimmen.“ Im Ergebnis rät die Verwaltung daher von einer Öffnung der Stadtbibliothek Bonn an Sonntagen ab.Seite 2 von 14 Seite 3 Detailliertere Informationen zu den o.g. Einzelaspekten: zu 1: (Unklare) Rechtslage Es bestehen mehrere Rechtsvorgaben, die die Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken in NRW betreffen. Diese widersprechen sich inhaltlich, sodass vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster derzeit eine Normenkontrollklage vorliegt, über die noch nicht entschieden worden ist: a. Bundes-Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Laut §9 (1) dürfen aufgrund der grundsätzlich geltenden Sonn- und Feiertagsruhe Arbeitnehmer*innen an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen hiervon sind in §10 (1) festgelegt für bestimmte Arbeiten, die nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Darin heißt es hinsichtlich Bibliotheken: „(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von §9 beschäftigt werden […] beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken […] .“ Laut ArbZG ist es dementsprechend generell verboten, Arbeitnehmer*innen in Öffentlichen Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen. b. Bibliotheksstärkungsgesetz NRW: 2019 hat das Land NRW ein neues Gesetz erlassen, das „Gesetz zur Stärkung der kulturellen Funktion der Öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag (Bibliotheksstärkungs-gesetz)“. Dieses schreibt in Artikel 2, §1, die Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung NRW hinsichtlich etwaiger Sonntagsöffnungen Öffentlicher Bibliotheken fest: Bedarfsgewerbeverordnung NRW §1: „(1) Abweichend von § 9 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in den folgenden Bereichen beschäftigt werden, soweit die Arbeiten für den Betrieb unerläßlich sind und nicht an Werktagen durchgeführt werden können: […] in öffentlichen Bibliotheken, soweit sie ihre Funktionen nach § 47 und § 48 Absätze 4 bis 6 des Kulturgesetzbuches vom 1. Dezember 2021 (GW.NRW.S.1353) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, bis zu 6 Stunden.“ c. Normenkontrollklage: Verdi hat beim Oberverwaltungsgericht Münster eine Normenkontrollklage gegen das Bibliotheksstärkungsgesetz NRW eingereicht. Dadurch soll geklärt werden, ob die neue Regelung der NRW-Bedarfsgewerbeverordnung mit dem Bundesarbeitszeitgesetz vereinbar ist.Seite 3 von 14 Seite 4 Über diese Klage ist noch nicht entschieden worden. zu 2: Fördermittel des Landes NRW Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW hatte nach Verabschiedung des Bibliotheksstärkungsgesetzes NRW ein „Programm zur Stärkung der Sonntagsöffnung in Bibliotheken (ProSiB)“ mit Laufzeit bis Ende 2022 angeboten. Hinsichtlich der 2020 angekündigten Absicht einer Verstetigung des Förderprogramms über 2022 hinaus ist seitens des Landes noch keine Entscheidung gefallen. Laut Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 48.08, Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken (Stand: 09.12.2022), hat das Ministerium weiterhin die Absicht, das Programm fortzusetzen und arbeitet an dessen Überarbeitung. Die konkreten Modalitäten sowohl hinsichtlich etwaigem Fortführungszeitraum als auch inhaltlicher Art sind noch nicht bekannt. Wesentliche Modalitäten des (abgelaufenen) Förderprogramms ProSiB: a. Förderziel: Schaffung von Anreizen für Bibliotheken, die mit dem Bibliotheksstärkungsgesetz NRW 2019 neu geschaffene Möglichkeit der Sonntagsöffnung zu nutzen. Mit dem Modellprogramm sollten vor allem Bibliotheken im ländlichen Raum gestärkt werden. b. Maximaler Förderumfang: Der Zuschuss des Landes für Großstädte, die wie Bonn nicht die Bedingungen für eine etwaige Vollfinanzierung erfüllten (d.h. ohne HSK/HSP), belief sich auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Aufgrund der modulabhängigen Höchstbeträge konnte sich dieser maximale Fördersatz von 80 Prozent nochmals deutlich reduzieren. c. Fördermodule: ProSiB bestand aus drei Modulen. Die Module 1 und 2 richteten sich ausschließlich an hauptamtlich geleitete Öffentliche Bibliotheken mit bibliotheksfachlichem Personal. Modul 3 stand zusätzlich auch nicht-fachlich bzw. ehrenamtlich geleiteten kommunalen und kirchlichen Büchereien offen, die zusätzlich zur Sonntagsöffnung ein Veranstaltungs-programm anbieten wollten. Nähere Informationen zu den einzelnen Modulen sind über die Website der Bezirksregierung Düsseldorf abrufbar unter https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/sonntagsoeffn ung_bibliotheken_ausschreibung_60a40475a1401.pdf Bei unveränderter Fortführung der Konditionen des abgelaufenen Förder- programms ProSiB würde eine etwaige Förderung der Stadtbibliothek Bonn aufgrund der modulabhängigen Höchstbeträge keine 80 Prozent der finan- ziellen Aufwendungen einer Sonntagsöffnung abdecken, sondern aufgrund der Einrichtungsgröße und dem damit einhergehenden personellen Mindest-Seite 4 von 14 Seite 5 bedarf an Personal an Sonntagen einen deutlich geringeren Anteil. Bei- spielsweise belief sich die maximale Fördersumme für externe fachkundige Kräfte auf 6.000 Euro pro Jahr. Etwaige Fördermittel insbesondere für Personalstunden würden zudem nur eine Anschubfinanzierung eines Teils der finanziellen Aufwendungen darstellen und wären keine Dauerlösung. zu 3: Zu erwartende Auswirkungen bei Umsetzung einer regelmäßigen Sonntagsöffnung in der Stadtbibliothek Bonn Die Dimension der zu erwartenden Auswirkungen regelmäßiger Sonntagsöffnungen in der Stadtbibliothek Bonn variiert stark je nach - Personalausstattung (mit Fachpersonal oder „nur“ mit Sicherheitsdienst und/oder Honorarkräften) - Angebotsumfang („nur“ Raumnutzung und Ausleihe oder auch Anmeldemöglichkeit und Auskunftsdienst oder auch Veranstaltungsangebote) - Anzahl geöffneter Einrichtungen (Zentralbibliothek und/oder einzelne Zweigstellen) - Stundenumfang pro geöffnetem Sonntag - Öffnungsrhythmus (wöchentlich oder an mehreren Sonntagen im Jahr) Alle Umsetzungsvarianten bedingen jedoch … a. eine beträchtliche Kostensteigerung für … - Personal: ◦ Fachpersonal und/oder zumindest fachkundiges Personal mindes- tens zwecks Beantwortung von Besucherfragen sowie zwecks Gewährleistung von Hilfestellung bei der Bibliotheksbenutzung ◦ Sicherheitsdienst und Hausmeister*innen mindestens für das Haus der Bildung (Hausmeister*innen u.a. notwendig zur Gewährleistung der Vorgaben der Brandschutzordnung) ◦ Berücksichtigung einer Mindestanzahl an geschultem Personal (Brandschutzhelfer*innen) zwecks Räumung im Notfall (Im Haus der Bildung sind dies laut Räumungsplan allein für die öffentlich zugänglichen Bibliotheksräumlichkeiten mindestens fünf Personen, bei Nutzung des Saals für Veranstaltungen zudem weiteres Personal) ◦ Sonntagszuschläge ◦ Rufbereitschaft IT-Personal Amt 10 zur Behebung etwaiger größerer technischer Störungen (Bibliothekssoftware etc.) ◦ Rufbereitschaft zur Vertretung von Krankheitsfällen ◦ Ausweitung der Hotline-Betreuung für die automatische Sortieran-Seite 5 von 14 Seite 6 lage ◦ bei Einsatz von angelerntem fachkundigem Personal zudem: Personalstunden des Fachpersonals zwecks Schulungen sowie zwecks Nachbearbeitungen ◦ Personalstunden zwecks Organisation der Sonntagsöffnung (Ein- satzplanung etc.) - Reinigung - Energie - Umbaumaßnahmen b. eine Verschärfung der bereits bestehenden problematischen Personalsituation aufgrund … - der bereits erreichten personellen Auslastungsgrenze ◦ laut der 2019 abgeschlossenen Evaluation der Orga-Untersuchung durch Amt 10 keine weiteren Optimierungsmöglichkeiten mehr vorhanden - der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Fach- personal ◦ Ausweitung der Arbeitszeiten auf sieben Tage pro Woche: Die Arbeitszeiten des gesamten Fachpersonals im Publikumsbetrieb der Stadtbibliothek erstrecken sich bereits über sechs Tage pro Woche (Montag bis Samstag). Eine Ausweitung der Arbeitszeiten auf den Sonntag als siebten Tag nimmt dem Fachpersonal den einzig planbaren freien Tag der Woche. Für das gesamte Personal, insbesondere für die in diesem Berufs- feld überdurchschnittlich zahlreich vertretenen Frauen und Mütter, ließe sich ein grundsätzlicher Dienst an Sonntagen nicht mehr ausreichend gut mit den persönlichen Erfordernissen des Familien- lebens, den Freizeitaktivitäten, ehrenamtlichen Tätigkeiten etc. vereinbaren. Der bislang vorhandene Schutz vor Sonntagsarbeit würde für Biblio- theksmitarbeitende der Stadtbibliothek Bonn aufgehoben. - sinkender Motivation ◦ Die Fachkompetenz und die intrinsische Motivation des Fachperso- nals sind zwei ganz wesentliche Faktoren für den Erfolg der Stadt- bibliothek und unverzichtbare Basis für das positive Image der Stadtbibliothek. Diese Motivation und das fachliche Selbstverständnis durch eine Sonntagsöffnung - mit oder ohne Fachpersonal - unnötig zu belasten, dürfte zu schweren Motivationseinbrüchen führen, in dessen Folge es langfristig zu Imageschäden der Stadtbibliothek kommen kann.Seite 6 von 14 Seite 7 - einer Verstärkung des bereits vorhandenen Fachkräftemangels: ◦ bereits heute seit Monaten unbesetzte Stellen bzw. Stellenanteile in der Stadtbibliothek ◦ Erzeugung eines Wettbewerbsnachteils gegenüber Bibliotheken ohne Sonntagsöffnung c. eine geänderte Priorisierung innerhalb des Angebotsportfolios der Stadtbibliothek: Die Einführung neuer oder die Veränderung bestehender Bibliotheksan- gebote muss - insbesondere vor dem Hintergrund begrenzter finan- zieller und personeller Ressourcen - immer auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das bestehende Angebotsportfolio bewertet werden. Bei Einführung einer Sonntagsöffnung kommt es zu einer Verschiebung der bestehenden Aufgabenpriorisierung: Während sich die derzeitigen Bibliotheksangebote hinsichtlich ihrer Priorisierung, ihres Umfangs und fachlicher Qualität an der Gewichtung der Kernaufgaben (s. unter Punkt 4b) ausrichten, wird sich das Angebot im Falle einer Sonntags- öffnung stärker auf den Kultur- und Sozialaspekt verschieben als dies derzeit der Fall ist. Diese Aufgaben gehören zwar unstrittig zum Angebotsportfolio der Stadtbibliothek, fallen aber weniger stark ins Gewicht als die Aufgaben der Stadtbibliothek als Bildungseinrichtung. Dies spiegelt sich auch in den Kernkompetenzen des Fachpersonals wider. zu 4: Teilhabechancen Die Bewertung der mit sämtlichen Bibliotheksangeboten stets angestrebten größtmöglichen Teilhabechancen erfolgt in Abwägung zwischen … a. dem Mehrwert, der mit einer regelmäßigen Sonntagsöffnung für einzelne Zielgruppen einherginge, insbesondere: - Ort der Begegnung (und gegen Vereinsamung) - Besucherzahlen - Veranstaltungsbesuch b. den Kernaufgaben der Stadtbibliothek Bonn als Bildungs- und Kultureinrichtung: - Informationsversorgung - Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz - Leseförderung - Förderung des lebenslangen Lernens - Bereitstellung attraktiver Aufenthalts- und Kommunikationsräume c. der Priorisierung des aus den Kernaufgaben abgeleiteten Angebotsportfolios d. den angestrebten Angebotserweiterungen der StadtbibliothekSeite 7 von 14 Seite 8 Bei Verfügbarkeit zusätzlicher finanzieller Mittel für die Stadtbibliothek Bonn sind folgende Angebotserweiterungen prioritär notwendig: - Um der digitalen Spaltung nachhaltig entgegenzuwirken und dadurch die Teilhabechancen aller Bevölkerungsgruppen zu erhöhen, beab- sichtigt die Stadtbibliothek neben der Fortführung der bereits bestehenden digitalen Bibliotheksangebote (s. unter Punkt f) deren Ausbau. Zusätzliche Haushaltsmittel im Umfang von ca. 77.000 Euro sind im Haushaltsplanentwurf eingestellt und können bei Bewilligung unmittel- bar umgesetzt werden: ◦ Fortführung des bislang hauptsächlich durch Fördermittel des Bundes finanzierten Filmstreaming-Portals „Filmfriend“ ◦ Musik-Streamingdienst „Naxos-Music Library“ ◦ fremdsprachiges eMedienportal „Overdrive“ ◦ fremdsprachiges Online-Presseportal „Press-Reader“ ◦ eLearning-Angebot „Brockhaus-Schülertraining“ ◦ eMedien-Plattform für Kinder „TigerBooks“ ◦ digitales Wissensportal „Klima der Welt“ - Um der stetigen Verschlechterung der Lesekompetenzen von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken, wäre ein Ausbau der Ange- bote zur Leseförderung insbesondere an Werktagen sinnvoll. Dadurch würde die Leseförderung auch diejenigen Kinder und Jugendlichen aus bildungsferneren Familien erreichen, die „nur“ via Schulklasse, OGS oder KiTa mit den Bibliotheksangeboten in Berührung kommen. - Ein Ausbau der Angebote zur Informations- und Medien- kompetenz für Schulen (beispielsweise Rechercheschulungen und Klassenführungen) an Werktagen wäre notwendig und sinnvoll: Den Nachfragen und dem Bedarf der Schulen wird die Stadtbibliothek aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht gerecht. e. der Angebotsqualität - Bibliotheksöffnungen ohne Fachpersonal und „nur“ mit geschultem fachkundigem Personal bedeuten unvermeidlich eine qualitative Ver- schlechterung der Angebote durch ein Absinken der Professio- nalität - Gefahr des Imageverlustes f. den bereits bestehenden bibliotheksspezifischen Teilhabe- möglichkeiten an Sonntagen - Ein Großteil der Angebote der Stadtbibliothek ist ausleihbar oder digital von zu Hause aus nutzbar und damit auch sonntags zugäng- lich (= wesentlicher Unterschied zu den Angeboten anderer Kultur- einrichtungen wie Theater, Museum, Konzerte etc.): ◦ analoger Medienbestand ◦ digitale Angebote:Seite 8 von 14 Seite 9 · Web-OPAC (Katalog und Kundenkonto mit Selbstbedienungs- funktionen) · Onleihe (eMedien-Portal als digitale Zweigstelle der Stadtbibliothek) · Filmfriend (Streaming-Filmportal für Bibliotheken) · DigiBib – Die Digitale Bibliothek (lizensierte und freie Datenbanken) · Brockhaus (Allgemeine Enzyklopädie) · Munzinger (Informationsportal) · Genios e-bib-Solution (Presseportal zu einem vielfältigen Medien- portfolio aus Zeitungen und Zeitschriften) · Schulservice für Schüler*innen: Informationen inkl. Tutorials rund um Facharbeiten und Recherche · Bonner Bibliotheken (Such- und Informationsportal Bonner öffentlich zugänglicher Bibliotheken Städtische Förderung kirchlicher Büchereien: Die Stadt Bonn fördert seit 1995 zwecks Verbesserung der flächendeckenden Literatur-versorgung im Bonner Stadtgebiet kirchliche Büchereien. Diese sind teilweise auch sonntags geöffnet. Das Volumen der finanziellen Förderung durch die Bundesstadt Bonn beläuft sich pro Jahr auf insgesamt 20.000 Euro. g. den Teilhabemöglichkeiten an Werktagen insbesondere für die Zielgruppen, die sonntags die Bibliothek aufsuchen würden: Die bestehenden Öffnungszeiten der Stadtbibliothek sind so gestaltet, dass sie auch den Zielgruppen gerecht werden, die mutmaßlich auch eine sonntägliche Öffnung nutzen würden: Eine Vor-Ort-Nutzung ist nicht nur bis in den Abend hinein bereits möglich, sondern auch an Samstagen in vier Einrichtungen der Stadtbibliothek. Eine Teilhabe an den Bibliotheksangeboten ist mit den bestehenden Öffnungszeiten allen Bevölkerungsgruppen möglich. Es gab bislang keine Kundenanfragen bzw. Bedarfsäußerungen bezüglich einer Sonntagsöffnung. zu 5: Sonntagsöffnungen Öffentlicher Bibliotheken in NRW a. Überblick derzeitiger Sonntagsöffnungen Öffentlicher Bibliotheken in NRW Im Land NRW gibt es rund 260 Öffentliche Bibliotheken und über 1.200 kirchliche Büchereien. Während einige der Öffentlichen Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft in NRW Sonntagsöffnungen umsetzen, bietet der Großteil keine Sonntagsöffnung an (Quellen: DBS - Deutsche Bibliotheksstatistik und Websites der Städte):Seite 9 von 14 Seite 10 Öffentliche Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft in Städten mit über 400.000 Einwohnern (5 Bibliotheken, Sektion 1): Stadtbibliothek in… Mit Sonntags- öffnung: Ohne Sonntags- öffnung: Open Library (sonntags)*s. Anm. Dortmund (Stadt- u. Landes- bibliothek) X Duisburg X X (in zwei ZwSt.) Düsseldorf X (in der Zentralbibl.) Essen X Köln X (in der Zentralbibl.) *Anm. Open Library: Öffnung einer Bibliothek ohne jegliches Personal vor Ort. Der Zutritt ist nur Personen ab 16 oder 18 Jahren und per Authentifizierung mit Bibliotheksausweis gestattet. Eine Ausstattung/Umbau der Räumlichkeiten mit Sicherheitstechnologie ist Voraussetzung. Das Open-Library-Konzept ist in der Regel nur in kleineren Einrichtungen/Zweigstellen umsetzbar. Öffentliche Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft in Städten mit 100.000 - 400.000 Einwohnern (25 Bibliotheken, Sektion 2): Stadtbibliothek in… Mit Sonntags- öffnung: Ohne Sonntags- öffnung: Open Library (sonntags)*s. Anm. Aachen X Bergisch Gladbach X Bielefeld X X (in einer ZwSt.) Bochum X Bonn X Bottrop X Gelsenkirchen XSeite 10 von 14 Seite 11 Gütersloh X Hagen X Hamm X Herne X Krefeld X Leverkusen X Moers X X (in der Zentralbibl.) Mönchengladbach X (in einer ZwSt.) Mülheim an der Ruhr X Münster X Neuss X (ohne Service) Oberhausen X Paderborn X Recklinghausen X Remscheid X Siegen X Solingen X Wuppertal X Öffentliche Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft in Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern (144 Bibliotheken, Sektion 3): Mit Sonntagsöffnung: Ohne Sonntagsöffnung: Open Library (sonntags)*s. Anm. 6 Bibliotheken 138 Bibliotheken 2 Bibliotheken b. Informationen zu den vier im Antrag genannten Stadtbibliotheken in Köln, Düsseldorf, Witten und XantenSeite 11 von 14 Seite 12 Die Stadtbibliotheken der vier im Antrag erwähnten Städte haben folgende Auskünfte erteilt: Stadtbibliothek Köln Sonntags geöffnete Einrichtungen : Zentralbibliothek: geöffnet seit 16.08.2020 Öffnungsrhythmus: wöchentlich Angebotsumfang vor Ort: Dritter Ort mit Medienausleihe und –rückgabe; Neuanmeldungen / Verlängerung Bibliotheksausweise; Veranstaltungen; Auskünfte in Form verweisender Hilfe Personal vor Ort: Externe Kräfte (Bezahlung nach EG 3 TVÖD): Sicherheitsdienst Begleitmaßnahmen: Zusätzliche Reinigung; Einführungsveranstaltungen zwecks Personalschulung Finanzierung: durch Kommune; zudem Landesmittel aus ProSiB Erfahrungen/Perspekti ven: wird von Besucher*innen gut angenommen; Veranstaltungs- bzw. Begleitprogramm neben der reinen Ausleihmöglichkeit im Rahmen des Konzeptes wesentlich für den Erfolg der Sonntagsöffnung; 08.09.2022: Rat der Stadt Köln hat finanzielle Rahmen-bedingungen für die dauerhafte Sonntagsöffnung beschlossen Stadtbibliothek Düsseldorf: Sonntags geöffnete Einrichtungen : Zentralbibliothek: geöffnet seit 07.11.2021 (im Zuge der Neueröffnung der Zentralbibliothek) Öffnungsrhythmus: wöchentlich Angebotsumfang vor Ort: Dritter Ort mit Medienausleihe und –rückgabe; Veranstaltungen (keine Neuanmeldungen / keine VerlängerungSeite 12 von 14 Seite 13 des Bibliotheksausweises / kein Auskunftsdienst) Personal vor Ort: Wach- und Schließgesellschaft Begleitmaßnahmen: Zusätzliche Reinigung; vorausgehende Umbaumaßnahmen Finanzierung: durch die Kommune; nur für Veranstaltungen: Landesmittel aus ProSiB Erfahrungen/Perspekti ven: wird von Besucher*innen gut angenommen; Die Fortsetzung der Sonntagsöffnung soll unbefristet finanziert fortgeführt werden Stadtbibliothek Witten: Sonntags geöffnete Einrichtungen : Zentralbibliothek: geöffnet seit Juni 2016 (in Kopplung mit Museum im selben Gebäude) Öffnungsrhythmus: wöchentlich Angebotsumfang vor Ort: Dritter Ort mit Medienausleihe und –rückgabe; eingeschränkter Auskunftsdienst Veranstaltungen (keine Neuanmeldungen / keine Verlängerung des Bibliotheksausweises) Personal vor Ort: Angelernte Kräfte (bislang auf Honorarbasis bzw. als Minijob; derzeit via Zeitarbeitsfirmen; perspektivisch mit externen Kräften mit Bezahlung EG 2 TVÖD); für Veranstaltungen: hauptamtliches Personal (Bibliothe-kar*innen und FaMIs); Begleitmaßnahmen: vorausgehende Umbaumaßnahmen; Schulungsmaßnahmen und Absprachen mit externem Personal Finanzierung: durch die Kommune für vier Jahre; zudem Landesmittel aus ProSiB Erfahrungen/Perspekti ven: wird von Besucher*innen gut angenommen; Organisation des Personaleinsatzes für Sonntage aufwendig; Reservepersonal erforderlich für Krankheitsvertretungen; Fortführung der Sonntagsöffnung ist beabsichtigtSeite 13 von 14 Seite 14 Stadtbibliothek Xanten: Sonntags geöffnete Einrichtungen : Die Stadtbibliothek Xanten bietet keine Sonntagsöffnung an. Anlage/n KeineSeite 14 von 14
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de