← Vorlagen

222212-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Antrag CDU-Fraktion: Sonntagsöffnung Bibliotheken

Nummer
222212-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 24.01.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 02.02.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 135,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222212 Antrag CDU-Fraktion: Sonntagsöffnung Bibliotheken

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (25.056 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222212-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
42 Stadtbibliothek
Dezernat:
Dez. IV
Antrag CDU-Fraktion: Sonntagsöffnung
Bibliotheken
Beratungsfolge
Inhalt der Stellungnahme:
Für die Bewertung des Vorschlags einer mehrstündigen Öffnung der
Stadtbibliothek an Sonntagen hat die Verwaltung die relevanten Aspekte in
ihren Wechselwirkungen aufeinander analysiert und kommt zu folgenden
Ergebnissen:
1. (unklare) Rechtslage
Aufgrund der noch unklaren bzw. sich widersprechenden gesetzlichen Lage
auf Bundes- und Landesebene kann eine Sonntagsöffnung derzeit
nicht rechtssicher umgesetzt werden.
2. Fördermittel des Landes NRW
Das Förderprogramm ProSiB ist Ende 2022 abgelaufen. Aktuell gibt es kein
Programm des Landes NRW, aus dem finanzielle Mittel für eine
Sonntagsöffnung der Stadtbibliothek Bonn beantragt werden könnten. Ob,
ggf. ab wann und zu welchen Konditionen ein neues Förderprogramm
seitens des Landes NRW aufgelegt wird, ist noch nicht bekannt. Fördermittel
– insbesondere für Personalstunden - werden zudem nur als Anschub-
finanzierung gedacht.
3. Zu erwartende Auswirkungen bei Umsetzung einer regelmäßigen
Sonntagsöffnung in der Stadtbibliothek Bonn
Die Stadtbibliothek leidet bereits heute unter Fachkräftemangel, weitere
Optimierungen sind nach Evaluation der Orga-Untersuchung in 2019
nicht möglich. Die begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen
müssen daher so eingesetzt werden, dass die umfangreichen Angebote der
Stadtbibliothek ihre Zielgruppen bestmöglich erreichen können. Dabei sollten
sich Umfang, Qualität und Gewichtung der Angebote an den Kernaufgaben
der Stadtbibliothek ausrichten. Dies wäre mit einer zusätzlichen
Sonntagsöffnung nicht mehr gewährleistet.
Sonntagsöffnungszeiten sind ein Wettbewerbsnachteil bei der Personal-
gewinnung und verschärfen die bereits angespannte Personal-
situation.
4. Teilhabechancen
Sämtliche Angebote der Stadtbibliothek Bonn zielen auf möglichst weit-
reichende Teilhabe ab. Die bestehenden Öffnungszeiten (228,5 Stunden proSeite 1 von 14
Seite 2
Woche, davon 12,5 samstags) ermöglichen allen Bevölkerungsgruppen eine
vollumfängliche Vor-Ort-Nutzung der Stadtbibliothek. Ein Großteil der
bestehenden bibliotheksspezifischen Angebote ist darüber hinaus bereits
sonntags nutzbar. Gerade Kinder und Jugendliche aus bildungsferneren
Schichten werden i.d.R. am besten erreicht, wenn die Bibliotheksbesuche
über Schulen, OGS oder KiTas erfolgen, also an Werktagen. Sofern keine
weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, würde die Ein-
führung einer Sonntagsöffnung zu einer Verlagerung der Ressourcen von
den bestehenden Angeboten an Werktagen zu den Angeboten an
Sonntagen führen. Dies könnte insbesondere für Kinder und Jugendliche
aus bildungsferneren Familien eine Verschlechterung ihrer Teilhabechancen
bedeuten.
Sofern die Stadt Bonn mehr finanzielle Mittel für den Betrieb der Stadtbiblio-
thek bereitstellen kann und möchte, ist im Sinne der Teilhabe dem Ausbau
der Bibliotheksangebote zur Leseförderung, Förderung digitaler
Kompetenzen etc. an Werktagen oberste Priorität einzuräumen.
5. Sonntagsöffnungen Öffentlicher Bibliotheken in NRW
Nur wenige Großstädte in NRW öffnen sonntags ihre Stadtbibliothek.
Unter den fünf großen Großstädten in NRW (Dortmund, Duisburg, Düssel-
dorf, Essen und Köln) bieten nur die Stadtbibliotheken in Köln und Düssel-
dorf Sonntagsöffnungszeiten in ihrer Zentralbibliothek an. Beide Bibliotheken
sind hinsichtlich ihrer Ressourcen und ihres Angebotes nicht mit
der Stadtbibliothek Bonn vergleichbar.
Unter den 25 weiteren Großstädten in NRW öffnen lediglich zwei Biblio-
theken jeweils eine ihrer Zweigstellen an Sonntagen, eine davon ganz ohne
Service.
Die Verwaltung hat zur Frage einer möglichen Sonntagsöffnung auch den
Personalrat um Einschätzung gebeten, der sich hierzu wie folgt äußert:
„Der Personalrat ist gegen eine Sonntagsöffnung der Büchereien. In der
Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bonn sind die Arbeitszeiten und Öffnungszeiten
der Bücherei geregelt. Dies gilt auch für die Verteilung der wöchentlichen
Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Die Bücherei arbeitet von Montag
bis Samstag und hat Öffnungszeiten von insgesamt 40 Stunden wöchentlich.
Schon jetzt ist es schwierig, vorhandene Fachkraftstellen besetzt zu
bekommen, die Sonntagsarbeit würde die Suche noch verschärfen.
Der Personalrat befürchtet, dass durch die Einführung der Sonntagsöffnung
das vorhandene Personal ‚abwandert‘, da für viele Kolleginnen und Kollegen
zusätzliche Arbeit an Sonntagen nicht attraktiv und nicht familienfreundlich ist.
Schon jetzt ist das Personal durch die vorhandenen Öffnungszeiten hoch
belastet. Eine Ausweitung könnte zu gesundheitlichen Problemen führen, da
keine Ruhephasen mehr gegeben sind.
Der Personalrat wird einer Vorlage zur „Sonntagsöffnung für Büchereien“ nicht
zustimmen.“
Im Ergebnis rät die Verwaltung daher von einer Öffnung der
Stadtbibliothek Bonn an Sonntagen ab.Seite 2 von 14
Seite 3
Detailliertere Informationen zu den o.g. Einzelaspekten:
zu 1: (Unklare) Rechtslage
Es bestehen mehrere Rechtsvorgaben, die die Sonntagsöffnung Öffentlicher
Bibliotheken in NRW betreffen.
Diese widersprechen sich inhaltlich, sodass vor dem Oberverwaltungsgericht in
Münster derzeit eine Normenkontrollklage vorliegt, über die noch nicht
entschieden worden ist:
a. Bundes-Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Laut §9 (1) dürfen aufgrund der grundsätzlich geltenden Sonn- und
Feiertagsruhe Arbeitnehmer*innen an Sonn- und Feiertagen nicht
beschäftigt werden.
Ausnahmen hiervon sind in §10 (1) festgelegt für bestimmte Arbeiten,
die nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Darin heißt es
hinsichtlich Bibliotheken:
„(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden
können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von
§9 beschäftigt werden […] beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und
Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und
wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken […] .“
Laut ArbZG ist es dementsprechend generell verboten,
Arbeitnehmer*innen in Öffentlichen Bibliotheken an Sonn- und
Feiertagen zu beschäftigen.
b. Bibliotheksstärkungsgesetz NRW:
2019 hat das Land NRW ein neues Gesetz erlassen, das „Gesetz zur
Stärkung der kulturellen Funktion der Öffentlichen Bibliotheken und ihrer
Öffnung am Sonntag (Bibliotheksstärkungs-gesetz)“. Dieses schreibt in
Artikel 2, §1, die Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung NRW
hinsichtlich etwaiger Sonntagsöffnungen Öffentlicher Bibliotheken fest:
Bedarfsgewerbeverordnung NRW §1:
„(1) Abweichend von § 9 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in den folgenden Bereichen
beschäftigt werden, soweit die Arbeiten für den
Betrieb unerläßlich sind und nicht an Werktagen durchgeführt
werden können: […] in öffentlichen Bibliotheken, soweit sie ihre
Funktionen nach § 47 und § 48 Absätze 4 bis 6 des Kulturgesetzbuches
vom 1. Dezember 2021 (GW.NRW.S.1353) in der jeweils geltenden
Fassung erfüllen, bis zu 6 Stunden.“
c. Normenkontrollklage:
Verdi hat beim Oberverwaltungsgericht Münster eine
Normenkontrollklage gegen das Bibliotheksstärkungsgesetz NRW
eingereicht. Dadurch soll geklärt werden, ob die neue Regelung der
NRW-Bedarfsgewerbeverordnung mit dem Bundesarbeitszeitgesetz
vereinbar ist.Seite 3 von 14
Seite 4
Über diese Klage ist noch nicht entschieden worden.
zu 2: Fördermittel des Landes NRW
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW hatte nach
Verabschiedung des Bibliotheksstärkungsgesetzes NRW ein „Programm zur
Stärkung der Sonntagsöffnung in Bibliotheken (ProSiB)“ mit Laufzeit bis Ende
2022 angeboten.
Hinsichtlich der 2020 angekündigten Absicht einer Verstetigung des
Förderprogramms über 2022 hinaus ist seitens des Landes noch keine
Entscheidung gefallen.
Laut Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 48.08, Fachstelle für
Öffentliche Bibliotheken (Stand: 09.12.2022), hat das Ministerium weiterhin die
Absicht, das Programm fortzusetzen und arbeitet an dessen Überarbeitung. Die
konkreten Modalitäten sowohl hinsichtlich etwaigem Fortführungszeitraum als
auch inhaltlicher Art sind noch nicht bekannt.
Wesentliche Modalitäten des (abgelaufenen) Förderprogramms ProSiB:
a. Förderziel:
Schaffung von Anreizen für Bibliotheken, die mit dem
Bibliotheksstärkungsgesetz NRW 2019 neu geschaffene Möglichkeit der
Sonntagsöffnung zu nutzen. Mit dem Modellprogramm sollten vor allem
Bibliotheken im ländlichen Raum gestärkt werden.
b. Maximaler Förderumfang:
Der Zuschuss des Landes für Großstädte, die wie Bonn nicht die
Bedingungen für eine etwaige Vollfinanzierung erfüllten (d.h. ohne
HSK/HSP), belief sich auf maximal 80 Prozent der förderfähigen
Gesamtausgaben.
Aufgrund der modulabhängigen Höchstbeträge konnte sich dieser
maximale Fördersatz von 80 Prozent nochmals deutlich reduzieren.
c. Fördermodule:
ProSiB bestand aus drei Modulen. Die Module 1 und 2 richteten sich
ausschließlich an hauptamtlich geleitete Öffentliche Bibliotheken mit
bibliotheksfachlichem Personal.
Modul 3 stand zusätzlich auch nicht-fachlich bzw. ehrenamtlich
geleiteten kommunalen und kirchlichen Büchereien offen, die zusätzlich
zur Sonntagsöffnung ein Veranstaltungs-programm anbieten wollten.
Nähere Informationen zu den einzelnen Modulen sind über die Website
der Bezirksregierung Düsseldorf abrufbar unter
https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/sonntagsoeffn
ung_bibliotheken_ausschreibung_60a40475a1401.pdf
Bei unveränderter Fortführung der Konditionen des abgelaufenen Förder-
programms ProSiB würde eine etwaige Förderung der Stadtbibliothek Bonn
aufgrund der modulabhängigen Höchstbeträge keine 80 Prozent der finan-
ziellen Aufwendungen einer Sonntagsöffnung abdecken, sondern aufgrund
der Einrichtungsgröße und dem damit einhergehenden personellen Mindest-Seite 4 von 14
Seite 5
bedarf an Personal an Sonntagen einen deutlich geringeren Anteil. Bei-
spielsweise belief sich die maximale Fördersumme für externe fachkundige
Kräfte auf 6.000 Euro pro Jahr.
Etwaige Fördermittel insbesondere für Personalstunden würden zudem nur
eine Anschubfinanzierung eines Teils der finanziellen Aufwendungen
darstellen und wären keine Dauerlösung.
zu 3: Zu erwartende Auswirkungen bei Umsetzung einer regelmäßigen
Sonntagsöffnung in der
Stadtbibliothek Bonn
Die Dimension der zu erwartenden Auswirkungen regelmäßiger
Sonntagsöffnungen in der Stadtbibliothek Bonn variiert stark je nach
- Personalausstattung
(mit Fachpersonal oder „nur“ mit Sicherheitsdienst und/oder
Honorarkräften)
- Angebotsumfang
(„nur“ Raumnutzung und Ausleihe oder auch Anmeldemöglichkeit
und Auskunftsdienst oder auch Veranstaltungsangebote)
- Anzahl geöffneter Einrichtungen (Zentralbibliothek und/oder
einzelne Zweigstellen)
- Stundenumfang pro geöffnetem Sonntag
- Öffnungsrhythmus (wöchentlich oder an mehreren Sonntagen im
Jahr)
Alle Umsetzungsvarianten bedingen jedoch …
a. eine beträchtliche Kostensteigerung für …
- Personal:
◦ Fachpersonal und/oder zumindest fachkundiges Personal mindes-
tens zwecks Beantwortung von Besucherfragen sowie zwecks
Gewährleistung von Hilfestellung bei der Bibliotheksbenutzung
◦ Sicherheitsdienst und Hausmeister*innen mindestens für das Haus
der Bildung (Hausmeister*innen u.a. notwendig zur Gewährleistung
der Vorgaben der Brandschutzordnung)
◦ Berücksichtigung einer Mindestanzahl an geschultem Personal
(Brandschutzhelfer*innen) zwecks Räumung im Notfall
(Im Haus der Bildung sind dies laut Räumungsplan allein für die
öffentlich zugänglichen Bibliotheksräumlichkeiten mindestens fünf
Personen, bei Nutzung des Saals für Veranstaltungen zudem
weiteres Personal)
◦ Sonntagszuschläge
◦ Rufbereitschaft IT-Personal Amt 10 zur Behebung etwaiger größerer
technischer Störungen (Bibliothekssoftware etc.)
◦ Rufbereitschaft zur Vertretung von Krankheitsfällen
◦ Ausweitung der Hotline-Betreuung für die automatische Sortieran-Seite 5 von 14
Seite 6
lage
◦ bei Einsatz von angelerntem fachkundigem Personal zudem:
Personalstunden des Fachpersonals zwecks Schulungen sowie
zwecks Nachbearbeitungen
◦ Personalstunden zwecks Organisation der Sonntagsöffnung (Ein-
satzplanung etc.)
- Reinigung
- Energie
- Umbaumaßnahmen
b. eine Verschärfung der bereits bestehenden problematischen
Personalsituation aufgrund …
- der bereits erreichten personellen Auslastungsgrenze
◦ laut der 2019 abgeschlossenen Evaluation der Orga-Untersuchung
durch Amt 10 keine weiteren Optimierungsmöglichkeiten mehr
vorhanden
- der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Fach-
personal
◦ Ausweitung der Arbeitszeiten auf sieben Tage pro Woche:
Die Arbeitszeiten des gesamten Fachpersonals im Publikumsbetrieb
der Stadtbibliothek erstrecken sich bereits über sechs Tage pro
Woche (Montag bis Samstag). Eine Ausweitung der Arbeitszeiten auf
den Sonntag als siebten Tag nimmt dem Fachpersonal den einzig
planbaren freien Tag der Woche.
Für das gesamte Personal, insbesondere für die in diesem Berufs-
feld überdurchschnittlich zahlreich vertretenen Frauen und Mütter,
ließe sich ein grundsätzlicher Dienst an Sonntagen nicht mehr
ausreichend gut mit den persönlichen Erfordernissen des Familien-
lebens, den Freizeitaktivitäten, ehrenamtlichen Tätigkeiten etc.
vereinbaren.
Der bislang vorhandene Schutz vor Sonntagsarbeit würde für Biblio-
theksmitarbeitende der Stadtbibliothek Bonn aufgehoben.
- sinkender Motivation
◦ Die Fachkompetenz und die intrinsische Motivation des Fachperso-
nals sind zwei ganz wesentliche Faktoren für den Erfolg der Stadt-
bibliothek und unverzichtbare Basis für das positive Image der
Stadtbibliothek.
Diese Motivation und das fachliche Selbstverständnis durch eine
Sonntagsöffnung - mit oder ohne Fachpersonal - unnötig zu belasten,
dürfte zu schweren Motivationseinbrüchen führen, in dessen Folge es
langfristig zu Imageschäden der Stadtbibliothek kommen kann.Seite 6 von 14
Seite 7
- einer Verstärkung des bereits vorhandenen Fachkräftemangels:
◦ bereits heute seit Monaten unbesetzte Stellen bzw. Stellenanteile in
der Stadtbibliothek
◦ Erzeugung eines Wettbewerbsnachteils gegenüber Bibliotheken
ohne Sonntagsöffnung
c. eine geänderte Priorisierung innerhalb des Angebotsportfolios der
Stadtbibliothek:
Die Einführung neuer oder die Veränderung bestehender Bibliotheksan-
gebote muss - insbesondere vor dem Hintergrund begrenzter finan-
zieller und personeller Ressourcen - immer auch hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf das bestehende Angebotsportfolio bewertet werden.
Bei Einführung einer Sonntagsöffnung kommt es zu einer Verschiebung
der bestehenden Aufgabenpriorisierung: Während sich die derzeitigen
Bibliotheksangebote hinsichtlich ihrer Priorisierung, ihres Umfangs und
fachlicher Qualität an der Gewichtung der Kernaufgaben (s. unter
Punkt 4b) ausrichten, wird sich das Angebot im Falle einer Sonntags-
öffnung stärker auf den Kultur- und Sozialaspekt verschieben als dies
derzeit der Fall ist. Diese Aufgaben gehören zwar unstrittig zum
Angebotsportfolio der Stadtbibliothek, fallen aber weniger stark ins
Gewicht als die Aufgaben der Stadtbibliothek als Bildungseinrichtung.
Dies spiegelt sich auch in den Kernkompetenzen des Fachpersonals
wider.
zu 4: Teilhabechancen
Die Bewertung der mit sämtlichen Bibliotheksangeboten stets angestrebten
größtmöglichen Teilhabechancen erfolgt in Abwägung zwischen …
a. dem Mehrwert, der mit einer regelmäßigen Sonntagsöffnung für
einzelne Zielgruppen einherginge, insbesondere:
- Ort der Begegnung (und gegen Vereinsamung)
- Besucherzahlen
- Veranstaltungsbesuch
b. den Kernaufgaben der Stadtbibliothek Bonn als Bildungs- und
Kultureinrichtung:
- Informationsversorgung
- Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz
- Leseförderung
- Förderung des lebenslangen Lernens
- Bereitstellung attraktiver Aufenthalts- und Kommunikationsräume
c. der Priorisierung des aus den Kernaufgaben abgeleiteten
Angebotsportfolios
d. den angestrebten Angebotserweiterungen der StadtbibliothekSeite 7 von 14
Seite 8
Bei Verfügbarkeit zusätzlicher finanzieller Mittel für die Stadtbibliothek
Bonn sind folgende Angebotserweiterungen prioritär notwendig:
- Um der digitalen Spaltung nachhaltig entgegenzuwirken und dadurch
die Teilhabechancen aller Bevölkerungsgruppen zu erhöhen, beab-
sichtigt die Stadtbibliothek neben der Fortführung der bereits
bestehenden digitalen Bibliotheksangebote (s. unter Punkt f) deren
Ausbau.
Zusätzliche Haushaltsmittel im Umfang von ca. 77.000 Euro sind im
Haushaltsplanentwurf eingestellt und können bei Bewilligung unmittel-
bar umgesetzt werden:
◦ Fortführung des bislang hauptsächlich durch Fördermittel des
Bundes finanzierten Filmstreaming-Portals „Filmfriend“
◦ Musik-Streamingdienst „Naxos-Music Library“
◦ fremdsprachiges eMedienportal „Overdrive“
◦ fremdsprachiges Online-Presseportal „Press-Reader“
◦ eLearning-Angebot „Brockhaus-Schülertraining“
◦ eMedien-Plattform für Kinder „TigerBooks“
◦ digitales Wissensportal „Klima der Welt“
- Um der stetigen Verschlechterung der Lesekompetenzen von Kindern
und Jugendlichen entgegenzuwirken, wäre ein Ausbau der Ange-
bote zur Leseförderung insbesondere an Werktagen sinnvoll.
Dadurch würde die Leseförderung auch diejenigen Kinder und
Jugendlichen aus bildungsferneren Familien erreichen, die „nur“ via
Schulklasse, OGS oder KiTa mit den Bibliotheksangeboten in
Berührung kommen.
- Ein Ausbau der Angebote zur Informations- und Medien-
kompetenz für Schulen (beispielsweise Rechercheschulungen und
Klassenführungen) an Werktagen wäre notwendig und sinnvoll: Den
Nachfragen und dem Bedarf der Schulen wird die Stadtbibliothek
aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht gerecht.
e. der Angebotsqualität
- Bibliotheksöffnungen ohne Fachpersonal und „nur“ mit geschultem
fachkundigem Personal bedeuten unvermeidlich eine qualitative Ver-
schlechterung der Angebote durch ein Absinken der Professio-
nalität
- Gefahr des Imageverlustes
f. den bereits bestehenden bibliotheksspezifischen Teilhabe-
möglichkeiten an Sonntagen
- Ein Großteil der Angebote der Stadtbibliothek ist ausleihbar oder
digital von zu Hause aus nutzbar und damit auch sonntags zugäng-
lich (= wesentlicher Unterschied zu den Angeboten anderer Kultur-
einrichtungen wie Theater, Museum, Konzerte etc.):
◦ analoger Medienbestand
◦ digitale Angebote:Seite 8 von 14
Seite 9
· Web-OPAC (Katalog und Kundenkonto mit Selbstbedienungs-
funktionen)
· Onleihe (eMedien-Portal als digitale Zweigstelle der Stadtbibliothek)
· Filmfriend (Streaming-Filmportal für Bibliotheken)
· DigiBib – Die Digitale Bibliothek (lizensierte und freie Datenbanken)
· Brockhaus (Allgemeine Enzyklopädie)
· Munzinger (Informationsportal)
· Genios e-bib-Solution (Presseportal zu einem vielfältigen Medien-
portfolio aus Zeitungen und Zeitschriften)
· Schulservice für Schüler*innen: Informationen inkl. Tutorials rund
um Facharbeiten und Recherche
· Bonner Bibliotheken (Such- und Informationsportal Bonner öffentlich
zugänglicher Bibliotheken
Städtische Förderung kirchlicher Büchereien:
Die Stadt Bonn fördert seit 1995 zwecks Verbesserung der
flächendeckenden Literatur-versorgung im Bonner Stadtgebiet
kirchliche Büchereien. Diese sind teilweise auch sonntags geöffnet.
Das Volumen der finanziellen Förderung durch die Bundesstadt Bonn
beläuft sich pro Jahr auf insgesamt 20.000 Euro.
g. den Teilhabemöglichkeiten an Werktagen insbesondere für die
Zielgruppen, die sonntags die Bibliothek aufsuchen würden:
Die bestehenden Öffnungszeiten der Stadtbibliothek sind so gestaltet,
dass sie auch den Zielgruppen gerecht werden, die mutmaßlich auch
eine sonntägliche Öffnung nutzen würden: Eine Vor-Ort-Nutzung ist
nicht nur bis in den Abend hinein bereits möglich, sondern auch an
Samstagen in vier Einrichtungen der Stadtbibliothek.
Eine Teilhabe an den Bibliotheksangeboten ist mit den bestehenden
Öffnungszeiten allen Bevölkerungsgruppen möglich. Es gab bislang
keine Kundenanfragen bzw. Bedarfsäußerungen bezüglich einer
Sonntagsöffnung.
zu 5: Sonntagsöffnungen Öffentlicher Bibliotheken in NRW
a. Überblick derzeitiger Sonntagsöffnungen Öffentlicher
Bibliotheken in NRW
Im Land NRW gibt es rund 260 Öffentliche Bibliotheken und über 1.200
kirchliche Büchereien.
Während einige der Öffentlichen Bibliotheken in kommunaler
Trägerschaft in NRW Sonntagsöffnungen umsetzen, bietet der Großteil
keine Sonntagsöffnung an
(Quellen: DBS - Deutsche Bibliotheksstatistik und Websites der
Städte):Seite 9 von 14
Seite 10
Öffentliche Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft in Städten
mit über 400.000 Einwohnern (5 Bibliotheken, Sektion 1):
Stadtbibliothek
in…
Mit
Sonntags-
öffnung:
Ohne
Sonntags-
öffnung:
Open Library
(sonntags)*s. Anm.
Dortmund
(Stadt- u. Landes-
bibliothek)
X
Duisburg X X
(in zwei ZwSt.)
Düsseldorf X (in der
Zentralbibl.)
Essen X
Köln X (in der
Zentralbibl.)
*Anm. Open Library: Öffnung einer Bibliothek ohne jegliches Personal
vor Ort. Der Zutritt ist nur Personen ab 16 oder 18 Jahren und per
Authentifizierung mit Bibliotheksausweis gestattet. Eine
Ausstattung/Umbau der Räumlichkeiten mit Sicherheitstechnologie ist
Voraussetzung. Das Open-Library-Konzept ist in der Regel nur in
kleineren Einrichtungen/Zweigstellen umsetzbar.
Öffentliche Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft in Städten
mit 100.000 - 400.000 Einwohnern (25 Bibliotheken, Sektion 2):
Stadtbibliothek
in…
Mit Sonntags-
öffnung:
Ohne
Sonntags-
öffnung:
Open Library
(sonntags)*s.
Anm.
Aachen X
Bergisch
Gladbach
X
Bielefeld X X
(in einer ZwSt.)
Bochum X
Bonn X
Bottrop X
Gelsenkirchen XSeite 10 von 14
Seite 11
Gütersloh X
Hagen X
Hamm X
Herne X
Krefeld X
Leverkusen X
Moers X X (in der
Zentralbibl.)
Mönchengladbach X (in einer
ZwSt.)
Mülheim an der
Ruhr
X
Münster X
Neuss X
(ohne Service)
Oberhausen X
Paderborn X
Recklinghausen X
Remscheid X
Siegen X
Solingen X
Wuppertal X
Öffentliche Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft in Städten
mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern (144 Bibliotheken, Sektion 3):
Mit
Sonntagsöffnung:
Ohne
Sonntagsöffnung:
Open Library
(sonntags)*s. Anm.
6 Bibliotheken 138 Bibliotheken 2 Bibliotheken
b. Informationen zu den vier im Antrag genannten Stadtbibliotheken
in Köln, Düsseldorf, Witten und XantenSeite 11 von 14
Seite 12
Die Stadtbibliotheken der vier im Antrag erwähnten Städte haben
folgende Auskünfte erteilt:
Stadtbibliothek Köln
Sonntags geöffnete
Einrichtungen :
Zentralbibliothek: geöffnet seit 16.08.2020
Öffnungsrhythmus: wöchentlich
Angebotsumfang vor
Ort:
Dritter Ort mit Medienausleihe und –rückgabe;
Neuanmeldungen / Verlängerung
Bibliotheksausweise;
Veranstaltungen;
Auskünfte in Form verweisender Hilfe
Personal vor Ort: Externe Kräfte (Bezahlung nach EG 3 TVÖD):
Sicherheitsdienst
Begleitmaßnahmen: Zusätzliche Reinigung;
Einführungsveranstaltungen zwecks
Personalschulung
Finanzierung: durch Kommune;
zudem Landesmittel aus ProSiB
Erfahrungen/Perspekti
ven:
wird von Besucher*innen gut angenommen;
Veranstaltungs- bzw. Begleitprogramm neben der
reinen Ausleihmöglichkeit im Rahmen des
Konzeptes wesentlich für den Erfolg der
Sonntagsöffnung;
08.09.2022: Rat der Stadt Köln hat finanzielle
Rahmen-bedingungen für die dauerhafte
Sonntagsöffnung beschlossen
Stadtbibliothek Düsseldorf:
Sonntags geöffnete
Einrichtungen :
Zentralbibliothek: geöffnet seit 07.11.2021
(im Zuge der Neueröffnung der Zentralbibliothek)
Öffnungsrhythmus: wöchentlich
Angebotsumfang vor
Ort:
Dritter Ort mit Medienausleihe und –rückgabe;
Veranstaltungen
(keine Neuanmeldungen / keine VerlängerungSeite 12 von 14
Seite 13
des Bibliotheksausweises / kein Auskunftsdienst)
Personal vor Ort: Wach- und Schließgesellschaft
Begleitmaßnahmen: Zusätzliche Reinigung;
vorausgehende Umbaumaßnahmen
Finanzierung: durch die Kommune;
nur für Veranstaltungen: Landesmittel aus ProSiB
Erfahrungen/Perspekti
ven:
wird von Besucher*innen gut angenommen;
Die Fortsetzung der Sonntagsöffnung soll
unbefristet finanziert fortgeführt werden
Stadtbibliothek Witten:
Sonntags geöffnete
Einrichtungen :
Zentralbibliothek: geöffnet seit Juni 2016 (in
Kopplung mit Museum im selben Gebäude)
Öffnungsrhythmus: wöchentlich
Angebotsumfang vor
Ort:
Dritter Ort mit Medienausleihe und –rückgabe;
eingeschränkter Auskunftsdienst
Veranstaltungen
(keine Neuanmeldungen / keine Verlängerung
des Bibliotheksausweises)
Personal vor Ort: Angelernte Kräfte (bislang auf Honorarbasis bzw.
als Minijob; derzeit via Zeitarbeitsfirmen;
perspektivisch mit externen Kräften mit
Bezahlung EG 2 TVÖD);
für Veranstaltungen: hauptamtliches Personal
(Bibliothe-kar*innen und FaMIs);
Begleitmaßnahmen: vorausgehende Umbaumaßnahmen;
Schulungsmaßnahmen und Absprachen mit
externem Personal
Finanzierung: durch die Kommune für vier Jahre;
zudem Landesmittel aus ProSiB
Erfahrungen/Perspekti
ven:
wird von Besucher*innen gut angenommen;
Organisation des Personaleinsatzes für Sonntage
aufwendig; Reservepersonal erforderlich für
Krankheitsvertretungen;
Fortführung der Sonntagsöffnung ist beabsichtigtSeite 13 von 14
Seite 14
Stadtbibliothek Xanten:
Sonntags geöffnete
Einrichtungen :
Die Stadtbibliothek Xanten bietet keine
Sonntagsöffnung an.
Anlage/n
KeineSeite 14 von 14

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de