222208 · Beschlussvorlage
Einrichtung neuer Stellen im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“
Kerndaten
- Nummer
- 222208
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222208 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einrichtung neuer Stellen im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“ Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.11.2022 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Empfehlung Hauptausschuss 01.12.2022 Empfehlung Rat 08.12.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Förderbescheid des Bundes mit der Finanzierungszusage für die beantragten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“ ist Mitte Oktober 2022 bei der Bundesstadt Bonn eingegangen. Die Vorlage konnte aufgrund der notwendigen verwaltungsinternen Abstimmung für das neue Förderprogramm nicht fristgerecht zum Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Anfang November eingereicht werden. Eine Beratung in der Folgesitzung Ende Januar 2023 führt zu Verzögerungen, die den Erfolg des Projektes gefährden und zu einer Teilrückzahlungsverpflichtung der Fördergelder führen könnte. Beschlussvorschlag 1. Basierend auf der Förderzusage des Bundes werden zur Umsetzung des Programms „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“ im Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn folgende Stellen eingerichtet: • 1 Stelle für eine*n Manager*in für digitale Transformation & Change- Management in der Wertigkeit E 10 TVöD • 2 Stellen für die Prozessteuerung und Umsetzung der Einführung einer e-Akte in der Wertigkeit E 10 TVöD 2. Die Stellen werden mit einem entsprechenden k.w.-Vermerk (= „künftig wegfallend“) versehen, welcher nach Auslaufen der Förderung und Umsetzung der Stelleninhabenden ausgelöst wird. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Da die Förderung bereits seit Oktober 2022 möglich ist, kann eine Besetzung der Stellen im Vorgriff auf diese bereits unmittelbar erfolgen.Seite 1 von 4 Seite 2 3. Da es aus Personalgewinnungsgründen erforderlich ist, werden die Stellen unbefristet ausgeschrieben. Nach Ablauf des Förderzeitraums wird die natürliche Fluktuation auf artverwandten Stellen genutzt, um den Mitarbeitenden einen anderweitigen unbefristeten Einsatz zu ermöglichen. Begründung Die Bundesstadt Bonn hat sich mit einem umfangreichen Konzept an dem Förderaufruf des Bundes zur „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“ beteiligt und Mittel zur digitalen Transformation des Gesundheitsamtes mit dem Fokus auf Mitarbeitende, Bürger*innen und Prozesse beantragt. Dem Förderantrag wurde in voller Höhe entsprochen, so dass der Bundesstadt Bonn für die Projektlaufzeit vom 1.10.2022 bis 30.9.2024 insgesamt 1,55 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Das Modellprojekt des Gesundheitsamtes der Bundesstadt Bonn beinhaltet im Wesentlichen drei Themenkomplexe, welche bei erfolgreicher Umsetzung den Digitalisierungsgrad und den Bürgerservice des Amtes wesentlich nach vorne bringen werden: 1. Prozessmanagement Als Basis für das gesamte Modellprojekt dient die Etablierung eines digitalen Prozessmanagements über alle Organisationseinheiten hinweg durch einen externen Dienstleister, welcher Bewertungs- und Beurteilungskriterien zur Ermittlung von Digitalisierungspotenzialen festlegt und Prozesse analysiert. Daraus resultierend wird ermittelt, welche IT-Systeme unter Berücksichtigung der IT-Sicherheit in Prozesse mit hohem Digitalisierungspotential integriert werden. Zwei konkrete Prozesse mit Digitalisierungspotential konnten bereits zur Umsetzung angemeldet werden: Zum einen die Umsetzung des Masernschutzgesetzes durch Einführung eines Moduls in der Fachanwendung „ISGA“ und zum anderen eine standardisierte Datenanalyse und Gesundheitsberichterstattung (Reporting). Die dokumentierten Prozesse sollen kontinuierlich nach festgelegten Gütekriterien evaluiert werden, um fortlaufend Verbesserungspotentiale zu ermitteln, die zur Unterstützung der Mitarbeitenden in ihrer täglichen Arbeit dienen. Zugleich soll damit die Grundlage für den Aufbau eines Wissensmanagements geschaffen werden. 2. Change-Management Ein maßgeblicher Faktor für den Erfolg der Digitalisierung des Gesundheitsamtes und die Umsetzung des Maßnahmenpaketes in der Projektlaufzeit sind die Mitarbeitenden. Um einen höchstmöglichen Grad der Mitarbeitendenpartizipation zu erreichen, soll ein Change-Management aufgebaut werden. Das Change-Management soll die Mitarbeitenden in das Thema Digitalisierung einführen und sie für den Sinn und Zweck derSeite 2 von 4 Seite 3 Digitalisierung unter Berücksichtigung von IT-Sicherheitsaspekten sensibilisieren, sowie zur aktiven Teilnahme an den Veränderungsprozessen bestärken. Hierfür ist die Schaffung einer Stelle für eine Managerin oder einen Manager für digitale Transformation & Change-Management in der Wertigkeit E 10 TVöD erforderlich. Dessen Verantwortungsbereich wird die Umsetzung, Koordinierung und Begleitung von Digitalisierungsmaßnahmen, sowie die Organisation von Digitalisierungs-Workshops und der Dialog mit Mitbestimmungsgremien umfassen. Um die digitale Souveränität der Mitarbeitenden zu erhöhen, soll ein Schulungskonzept mit regelmäßigen verpflichtenden und freiwilligen Schulungen für die Mitarbeitenden erstellt werden. Die Schulungen sollen auch als E-Learning angeboten werden, damit diese flexibler in den Arbeitsalltag integriert werden können. 3. Bürger*innenkommunikation Zur Unterstützung der Mitarbeitenden in ihrer täglichen Arbeit, aber auch zur Entlastung der Bürger*innen, soll die digitale Kommunikation mit den Bürger*innen weiter vorangetrieben werden. Im Rahmen des Modellprojekts soll eine Online-Terminvergabe als digitale Two-Way- Kommunikationsmöglichkeit mit der Versendung proaktiver Terminerinnerungen (z.B. SMS oder E-Mail) etabliert werden. Zudem soll ein Chat-Bot den Bürger*innen eine öffnungszeitenunabhängige interaktive Informationsbeschaffung insbesondere zum Thema Infektionsschutz ermöglichen. Angedacht sind ebenso allgemeine Beratungsangebote als Online-Sprechstunde. Zur Vermeidung von Medienbrüchen bei der digitalen Kommunikation mit den Bürger*innen soll die e-Akte eingeführt werden. Zur Koordination und Umsetzung der Einführung der e-Akte sollen zwei Stellen in der Wertigkeit E 10 TVöD eingerichtet und zeitnah zwei Mitarbeitende eingestellt werden. Die e- Akte wird zu einer deutlich erleichterten Aktenbearbeitung, Aktenzugriff und Dokumentation innerhalb des Gesundheitsamtes führen, die spürbare Entlastungen und höhere Effizienz für die Mitarbeitenden weit über die Projektlaufzeit hinaus mit sich bringt. Die Einrichtung der Stellen erfolgt aufgrund der befristeten Förderung mit einem k.w.-Vermerk, welcher zum 30.9.2024 wirksam wird. Die Freigabe der Stellen zur Ausschreibung erfolgt im Januar 2023. Die Besetzung der Stellen wird trotz befristeter Stellen aus Personalgewinnungsgründen unbefristet erfolgen und kann unmittelbar vorgenommen werden. Die Stellen sind durch die zugesagten Fördermittel vollständig refinanziert und belasten den städtischen Haushalt hierdurch nicht zusätzlich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.07.00 1.01.16 Amt 53 – TE übergreifend Personalmanagement Verschiedene Kostenstellen innerhalb der ÄmterSeite 3 von 4 Seite 4 53 u. 10 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 155.197,67 117.562,24 77.598,84 58.781,12 153000700/70.1000 153000700/70.1000 110200126/70.1000 110200126/70.1000 2023 2024 2023 2024 ÜPL Deckung durch Fördermittel Einzahlungen / Erträge 232.796,51 176.343,36 111000116/64.1000 111000116/64.1000 2023 2024 Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de