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222206-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erweiterung Kunstrasenplatz-Anlage in Endenich

Nummer
222206-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 24.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222206 Große Anfrage CDU-Fraktion: Erweiterung Kunstrasenplatz-Anlage in Endenich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222206-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Erweiterung Kunstrasenplatz-Anlage in Endenich
Beratungsfolge
Sportausschuss 24.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
Wird der Basketballplatz oberhalb des Kunstrasen-Sportplatzes an der
Röckumstraße für den Schul- oder Vereinssport genutzt? In welchem
Zustand befindet sich dieser Basketballplatz? Ist die Flutlichtanlage an
diesem Platz intakt?
Im Rahmen der Sanierung der GHS Karl-Simrock-Schule wurde der
Platz als Standort für Klassencontainer genutzt. Inzwischen wurden die
Schäden am Bodenbelag beseitigt. Notwendig sind aber noch die
Ersatzbeschaffung der beiden Outdoor-Tore, die Ertüchtigung der
Basketballanlage sowie die Wiederherstellung des Anschlusses der
vorhandenen Beleuchtungsanlage, die für die Zeit der Baumaßnahme
abgeklemmt worden ist.
Grundsätzlich steht der Platz dem Schul-, Vereins- und Freizeitsport zur
Verfügung.
Zu 2.
Wird der Miniskateplatz unmittelbar neben dem Basketballplatz noch
genutzt? In welchem Zustand befindet sich dieser Platz?
Der Skateplatz wird noch regelmäßig besucht. Die Aufbauten sind
verkehrssicher.
Zu 3.
In welchem Zustand ist der an der östlichen Seite des Kunstrasen-
Sportplatzes gelegene ehemalige Rasenfußballplatz? Wozu wird die
Fläche aktuell genutzt?
Hierbei handelt es sich um einen Bolzplatz, der vom Amt für Kinder,
Jugend und Familie betreut wird.
Der Platz wird für Sport- und sonstige Freizeitaktivitäten genutzt und ist
in einem verkehrssicheren Zustand.Seite 1 von 2
Seite 2
Zu 4.
Tangieren die Planungen zum Umbau des Endenicher Stadtparks die
drei genannten Platzflächen Basketballplatz, Miniskateplatz und
ehemaliger Rasenfußballplatz?
Alle drei Sportflächen sind von der Planung berührt. Ziel einer
Neuplanung des Endenicher Parks ist es, für alle Bereiche eine
Attraktivitätssteigerung herbeizuführen.
Zu 5.
Welchen der drei genannten Plätze hält die Verwaltung für geeignet, in
einen Trainingsfußballplatz umzubauen?
Ohne genauere Planung kann derzeit keine verlässliche Aussage
getroffen werden. Der Bolzplatz (s. 3.) ist Teil der
Spielplatzbedarfsplanung und erfüllt somit grundsätzlich einen anderen
Zwecke als ein Trainingsfußballplatz zur Vereinsnutzung. Ein Bolzplatz
soll jederzeit unabhängig vom Vereinssport für junge Menschen zur
Verfügung stehen. Kinder können die Flächen in ihrer Freizeit
aufsuchen und sich austoben. Insbesondere auf Bolzplätzen findet
Mehrgenerationen-Spielen oftmals von ganz alleine statt. Hier spielen
Eltern mit ihren Kindern, Jugendliche mit ihren kleineren Geschwistern
oder Großeltern mit ihren Enkeln. Im Gegensatz zu Sportplätzen, die
teilweise auch über öffentlich zugängliche Kleinspielfelder verfügen und
für junge Menschen attraktiven Spielraum bieten, gibt es auf
Bolzplätzen keine durch den Vereinssport eingeschränkten
Nutzungszeiten.
Zu 6.
Welche Kosten kann man dazu nach einem ersten Überschlag jeweils
benennen?
Aufgrund vergleichbarer Fälle wären hier mindestens 250.000 Euro
einzuplanen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de