222206-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Erweiterung Kunstrasenplatz-Anlage in Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 222206-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222206-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Erweiterung Kunstrasenplatz-Anlage in Endenich Beratungsfolge Sportausschuss 24.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Wird der Basketballplatz oberhalb des Kunstrasen-Sportplatzes an der Röckumstraße für den Schul- oder Vereinssport genutzt? In welchem Zustand befindet sich dieser Basketballplatz? Ist die Flutlichtanlage an diesem Platz intakt? Im Rahmen der Sanierung der GHS Karl-Simrock-Schule wurde der Platz als Standort für Klassencontainer genutzt. Inzwischen wurden die Schäden am Bodenbelag beseitigt. Notwendig sind aber noch die Ersatzbeschaffung der beiden Outdoor-Tore, die Ertüchtigung der Basketballanlage sowie die Wiederherstellung des Anschlusses der vorhandenen Beleuchtungsanlage, die für die Zeit der Baumaßnahme abgeklemmt worden ist. Grundsätzlich steht der Platz dem Schul-, Vereins- und Freizeitsport zur Verfügung. Zu 2. Wird der Miniskateplatz unmittelbar neben dem Basketballplatz noch genutzt? In welchem Zustand befindet sich dieser Platz? Der Skateplatz wird noch regelmäßig besucht. Die Aufbauten sind verkehrssicher. Zu 3. In welchem Zustand ist der an der östlichen Seite des Kunstrasen- Sportplatzes gelegene ehemalige Rasenfußballplatz? Wozu wird die Fläche aktuell genutzt? Hierbei handelt es sich um einen Bolzplatz, der vom Amt für Kinder, Jugend und Familie betreut wird. Der Platz wird für Sport- und sonstige Freizeitaktivitäten genutzt und ist in einem verkehrssicheren Zustand.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 4. Tangieren die Planungen zum Umbau des Endenicher Stadtparks die drei genannten Platzflächen Basketballplatz, Miniskateplatz und ehemaliger Rasenfußballplatz? Alle drei Sportflächen sind von der Planung berührt. Ziel einer Neuplanung des Endenicher Parks ist es, für alle Bereiche eine Attraktivitätssteigerung herbeizuführen. Zu 5. Welchen der drei genannten Plätze hält die Verwaltung für geeignet, in einen Trainingsfußballplatz umzubauen? Ohne genauere Planung kann derzeit keine verlässliche Aussage getroffen werden. Der Bolzplatz (s. 3.) ist Teil der Spielplatzbedarfsplanung und erfüllt somit grundsätzlich einen anderen Zwecke als ein Trainingsfußballplatz zur Vereinsnutzung. Ein Bolzplatz soll jederzeit unabhängig vom Vereinssport für junge Menschen zur Verfügung stehen. Kinder können die Flächen in ihrer Freizeit aufsuchen und sich austoben. Insbesondere auf Bolzplätzen findet Mehrgenerationen-Spielen oftmals von ganz alleine statt. Hier spielen Eltern mit ihren Kindern, Jugendliche mit ihren kleineren Geschwistern oder Großeltern mit ihren Enkeln. Im Gegensatz zu Sportplätzen, die teilweise auch über öffentlich zugängliche Kleinspielfelder verfügen und für junge Menschen attraktiven Spielraum bieten, gibt es auf Bolzplätzen keine durch den Vereinssport eingeschränkten Nutzungszeiten. Zu 6. Welche Kosten kann man dazu nach einem ersten Überschlag jeweils benennen? Aufgrund vergleichbarer Fälle wären hier mindestens 250.000 Euro einzuplanen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de