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222204-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Alter Friedhof; Verlagerung der Pflegekolonne Innenstadt des Amtes 68

Nummer
222204-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 16.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 01.06.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222204 BBB-Anfrage Alter Friedhof; Verlagerung der Pflegekolonne Innenstadt des Amtes 68

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222204-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage Alter Friedhof; Verlagerung der
Pflegekolonne Innenstadt des Amtes 68
Beratungsfolge
Hauptausschuss 16.03.2023 Kenntnisnahme
Unterausschuss Denkmalschutz 01.06.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Fragen aus der DS 222204:
Frage 1:
Welche Gründe haben dazu geführt, dass der im UA Denkmalschutz zugesagte
Termin für die Verlagerung der Pflegekolonne Innenstadt aus dem Bereich des
Alten Friedhofs zur Brühler Straße im 3. Quartal 2022 nicht eigehalten wurde?
Die Räumlichkeiten in der Brühler Straße mussten für die Nutzung als
Gartenmeisterunterkunft ertüchtigt werden (s. Antwort 3 zu DS 222204-01).
Dies war in der ursprünglich vorgesehenen Zeit nicht möglich.
Die ausreichend dimensionierte Zufahrt für Großfahrzeuge in der Justus-von-
Liebig-Straße konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nicht sichergestellt werden.
Über den weiteren Umgang mit dem Bauprojekt soll im Laufe des Jahres 2023
entschieden werden.
Frage 2:
Welcher Zeitplan für die Verlagerung ist nunmehr verbindlich vorgesehen?
Der Umzug ist zwischenzeitlich erfolgt. Der Rückbau auf dem Alten Friedhof
läuft und wird im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein.
Fragen aus der DS 222204-01:
Frage 1:
Welche Gründe führen zu der Verzögerung des Neubaus des Wirtschaftshofes
an der Justus-von-Liebig-Straße, wann rechnet die Oberbürgermeisterin mit
einem Baubeginn oder ist beabsichtigt, die Neubauplanung an der Justus-von-
Liebig-Straße gänzlich zu verwerfen?
Der Neubau des Wirtschaftshofs in der Justus-von-Liebig-Straße verzögert
sich, da die Zufahrtsmöglichkeit für die Fahrzeuge des Betriebshofes nur dann
möglich ist, wenn ein kleiner Teil des Lidl-Parkplatzes hierfür mitgenutzt werdenSeite 1 von 2
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kann. Die Verhandlungen hierfür laufen, gestalten sich jedoch u.a. auf Grund
von wechselnden Zuständigen auf der Seite des Eigentümers und Nutzers als
extrem zeitintensiv. Erst wenn dies rechtlich gesichert ist, kann die Planung
weiter fortgeführt werden. Eine Prognose zum zeitlichen Rahmen kann auf
Grund der o. g. Erfahrung nicht gegeben werden.
Frage 2:
Über welchen Zeitraum ist der Mietvertrag über das Objekt an der Brühler
Straße über welches Flächenmaß zu welchem Quadratmeterpreis
abgeschlossen worden?
Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil (DS 222204-04 ST).
Frage 3:
Welche baulichen Anpassungen und welche Innenausstattung im Detail sind für
die Mietunterkunft an der Brühler Straße erforderlich, wann ist mit deren
Umsetzung, dem Umzug und dem Rückbau der provisorischen
Gartenmeisterunterkunft am Alten Friedhof zu rechnen?
Die nachfolgend genannten Ausstattungen und baulichen Anpassungen sind
abgeschlossen, das Objekt wurde dem Fachamt übergeben.
• Errichtung von Sozialräumen (Duschen, Umkleiden & Toiletten - jeweils
für Damen und Herren)
• Errichtung eines Ölabscheiders
• Einbau einer Teeküche
• Einbau einer Hebebühne
• Einbau eines Waschplatzes
• Umbau der in der Halle vorhandenen Lüftungsanlage für die
entsprechende Nutzung als Gärtnereiunterkunft (Be- & Entlüftung der
Dusch- & WC-Bereiche, Umkleiden etc.)
• Einbau von E-Ladestationen
• Alarmsicherung des Gebäudes
• Einbau eines Schutzgitters mit Tür
Die Aufstellung von Bürocontainern befindet sich noch in der Bearbeitung /
Abstimmung zwischen der Fachabteilung des SGB und dem Fachamt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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