222202-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage Umsetzung der Barrierefreiheit von Stadtbahnhaltestellen; Denkmalschutz und Nachrüstung von Aufzügen
Kerndaten
- Nummer
- 222202-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222202-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 02.11.2022 BBB-Anfrage Umsetzung der Barrierefreiheit von Stadtbahnhaltestellen; Denkmalschutz und Nachrüstung von Aufzügen Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Kenntnisnahme Unterausschuss Denkmalschutz 30.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat ein Gutachten zur Denkmalwürdigkeit der unterirdischen Stadtbahnhaltestellen der seinerzeitigen ersten Baustufe (Hauptbahnhof bis Heussallee und Ramersdorf) erstellt. Darauf aufbauend beabsichtigt die Obere Denkmalbehörde die Unterschutzstellung der unterirdischen Stadtbahnhaltestellen samt aller Zugänge. Der Unteren Denkmalbehörde wurden Entwurfspläne zur Unterschutzstellung zur Verfügung gestellt. Zusätzlich hat sich nunmehr die Obere Denkmalbehörde zusammen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege vor Ort einen Eindruck von den Stadtbahnhaltestellen verschafft. Nachfolgend hat die Obere Denkmalbehörde weitere Planunterlagen angefordert, um die durch die Aufzugsnachrüstung ausgelösten baulichen Eingriffe noch intensiver prüfen zu können. Es wird ein möglichst schonender Umgang mit der schützenswerten Bausubstanz angestrebt. Gleichzeitig sind erforderliche Umbauauflagen aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen in der Beurteilung zu berücksichtigen. Die Prüfung konnte noch nicht abgeschlossen werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de