222190 · Beschlussvorlage
Fällung von zwei Birken und einer Douglasie im Melbweg 22
Kerndaten
- Nummer
- 222190
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.995 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 222190 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung von zwei Birken und einer Douglasie im Melbweg 22 Beratungsfolge Baumkommission 05.12.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Fällung von zwei Birken und einer Douglasie im Melbweg 22 wird zugestimmt. Begründung Entlang des Melbwegs befindet sich vor dem Grundstück eine öffentliche Grünfläche mit Baumbestand. Durch die Architektur des Gebäudes ist es notwendig, die Zufahrt zu verlegen sowie den Kanalanschluss, welcher sich unter einem Baum befindet, zu erneuern. Diese liegen im Bereich von drei Bäumen, sodass diese nicht erhalten werden können. Hierbei handelt es sich um zwei Birken, welche statisch und funktional eine Einheit bilden, weshalb man hier keine Einzelbäume entnehmen kann, sowie eine Douglasie. Bei beiden Baumarten handelt es sich um solche, die tendenziell anfällig für Wasserstress sind. Deswegen ist davon auszugehen, dass sich die Vitalität kurz- bis mittelfristig eher verschlechtern als verbessern wird. Langfristig ist der gesamte Bestand nicht entwicklungsfähig. Das Entfernen von Bäumen nach Bedarf wird daher in diesem Fall für vertretbar eingeschätzt. Mit dem Ersatz durch besser geeignete Baumarten kann die Gesamtsituation ökologisch aufgewertet werden. Art Baum-ID StU [cm] KrD [m] Beurteilung Douglasie 80730 134 8 befriedigend Weiß-Birke 80731 154 8 befriedigend Weiß-Birke 80732 111 8 befriedigend Da durch das Amt 63 geprüftes geltendes Baurecht besteht, beantragt dieSeite 1 von 4 Seite 2 Verwaltung das Erteilen der Fällgenehmigungen gem. § 4 Abs. 1 lit. b) für diese Bäume. Die Ersatzpflanzungen sollen nach Möglichkeit an ähnlicher Stelle durchgeführt werden. Die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme liegt der Verwaltung vor. Anlage/n 1 Bilder (öffentlich)Seite 2 von 4 Anlage DS Nr. 222190 Ansicht der zwei Birken und Douglasie im Melbweg 22Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de