222188-01 · Mitteilungsvorlage
Gefahrenträchtige Situation auf dem Fuß-/Radweg Ladestraße
Kerndaten
- Nummer
- 222188-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 02.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222188-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Gefahrenträchtige Situation auf dem Fuß-/Radweg Ladestraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme Mitteilung der Verwaltung: Die Ladestraße ist eine Tempo 30-Zone. Daher schlagen Polizei und Verwaltung vor, die Situation in der Ladestraße durch den Abbau des Verkehrszeichens 241 (getrennter Fuß- und Radweg) zu entschärfen. Die im Seitenraum vom Gehweg abgetrennten Radwege können weiterhin bestehen bleiben. Diese dann sog. “Anderen Radwege” können dann von Radfahrenden benutzt werden, müssen aber nicht. Vorhandene Piktogramme und Markierungen, die auf eine Benutzung hinweisen, sind zu entfernen, Piktogramme in weiß mit dem Sinnbild “Fahrrad” werden verkehrsrechtlich überprüft. In einer Tempo 30-Zone besteht weder die Notwendigkeit noch die rechtliche Grundlage für einen Rad- oder Schutzstreifen, daher kann der Radverkehr in der Ladestraße grundsätzlich im Mischverkehr geführt werden. Als Alternative (z.B. für unsichere Radfahrende) bietet sich dann der sog. “andere Radweg” an. Der im Verlauf zum Bahnsteig abknickende Gehweg sollte als solcher mit Verkehrszeichen 239 gekennzeichnet werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de