222186-04 · Beschlussvorlage
Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2022
Kerndaten
- Nummer
- 222186-04
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.085 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 222186-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2022 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bezirksvertretung Bad Godesberg lehnt Ziffer 1 des Änderungsantrages DS-Nr. 222186-02 AA ab. Die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg werden nicht geändert. Der Zuschuss für den Festausschuss Bad Godesberger Karneval wird nicht auf EUR 9.000,- erhöht. Begründung: Ziffer 1 des Änderungsantrages DS-Nr. 222186-02 AA ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 30. November 2022 in die anstehenden Haushaltsberatungen vertagt worden. Dem Stadtbezirk Bad Godesberg werden dem Planungsansatz zum Doppelhaushalt 2023 und 2024 zufolge jeweils Mittel in Höhe von EUR 19.170,- für Transferaufwendungen zur Verfügung stehen. Die Höhe der Mittel entspricht denen des Doppelhaushaltes 2021/2022. Eine Erhöhung des Zuschusses für den Festausschuss Godesberger Karneval bei oben beschriebenen Planungsansatz hat demzufolge die Kürzung der Zuschüsse für andere Vereine und Vereinigung oder die Kürzung bzw. Streichung von Aufwendungen in anderen Bereichen (z.B. Sommerfest oder städtepartnerschaftliche Aktivitäten) zufolge. Die Verwaltung verweist hier auf die Mitteilungsvorlage DS-Nr. 200365.Seite 1 von 2 Seite 2 Der vertagte Änderungsantrag hatte folgenden Wortlaut: Die Vorlage der Verwaltung möge mit folgenden Änderungen beschlossen werden: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt entsprechend den Ausführungen der Verwaltung aus Drucksache 200365, die „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ unter Ziffer 3.1 wie folgt zu ändern (Änderung fett markiert): Der Festausschuss Bad Godesberger Karneval erhält für die Durchführung des Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.000 Euro. Die Kosten sind nachzuweisen. Die Begründung zum Änderungsantrag (der ursprünglich drei Ziffern umfasste) lautet wie folgt: Der Zuschuss für den Festausschuss Bad Godesberger Karneval ist seit langer Zeit unverändert geblieben. Mit dem Änderungsantrag sollen die in den vergangenen Jahren zu verzeichnenden Kostensteigerungen und die durch Ausfall der Stadthalle als Veranstaltungsort eingetretenen Mehrbelastungen für den FAGK ein stückweit aufgefangen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de