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222186-04 · Beschlussvorlage

Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2022

Nummer
222186-04
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222186 Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2022

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Beschlussvorlage
öffentlich
222186-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Gewährung von Zuschüssen gemäß den
"Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an
Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung
der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom
24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen
für das Jahr 2022
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg lehnt Ziffer 1 des Änderungsantrages
DS-Nr. 222186-02 AA ab. Die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und
des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg werden nicht geändert. Der
Zuschuss für den Festausschuss Bad Godesberger Karneval wird nicht auf
EUR 9.000,- erhöht.
Begründung:
Ziffer 1 des Änderungsantrages DS-Nr. 222186-02 AA ist in der Sitzung der
Bezirksvertretung Bad Godesberg am 30. November 2022 in die anstehenden
Haushaltsberatungen vertagt worden.
Dem Stadtbezirk Bad Godesberg werden dem Planungsansatz zum
Doppelhaushalt 2023 und 2024 zufolge jeweils Mittel in Höhe von EUR 19.170,-
für Transferaufwendungen zur Verfügung stehen. Die Höhe der Mittel entspricht
denen des Doppelhaushaltes 2021/2022. Eine Erhöhung des Zuschusses für
den Festausschuss Godesberger Karneval bei oben beschriebenen
Planungsansatz hat demzufolge die Kürzung der Zuschüsse für andere Vereine
und Vereinigung oder die Kürzung bzw. Streichung von Aufwendungen in
anderen Bereichen (z.B. Sommerfest oder städtepartnerschaftliche Aktivitäten)
zufolge. Die Verwaltung verweist hier auf die Mitteilungsvorlage DS-Nr. 200365.Seite 1 von 2
Seite 2
Der vertagte Änderungsantrag hatte folgenden Wortlaut:
Die Vorlage der Verwaltung möge mit folgenden Änderungen beschlossen
werden:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt entsprechend den
Ausführungen der Verwaltung aus Drucksache 200365, die „Richtlinien für die
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur
Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und
Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ unter
Ziffer 3.1 wie folgt zu ändern (Änderung fett markiert):
Der Festausschuss Bad Godesberger Karneval erhält für die Durchführung des
Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten auf Antrag
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.000 Euro. Die Kosten sind nachzuweisen.
Die Begründung zum Änderungsantrag (der ursprünglich drei Ziffern umfasste)
lautet wie folgt:
Der Zuschuss für den Festausschuss Bad Godesberger Karneval ist seit langer
Zeit unverändert geblieben. Mit dem Änderungsantrag sollen die in den
vergangenen Jahren zu verzeichnenden Kostensteigerungen und die durch
Ausfall der Stadthalle als Veranstaltungsort eingetretenen Mehrbelastungen für
den FAGK ein stückweit aufgefangen werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de