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222186-03 AA · Änderungsantrag

SPD-Änderungsantrag: Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2022 Antrag zur Vorlage 222186

Nummer
222186-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222186 Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2022

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Änderungsantrag
öffentlich
222186-03 AA
Antragsteller/in:
Dr. Uli Barth
Gabriel Kunze
Angelika Stabenow
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
29.11.2022 gez. Jansen
SPD-Änderungsantrag: Gewährung von
Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und
sonstige Vereinigungen zur Förderung der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom
24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen
für das Jahr 2022
Antrag zur Vorlage 222186
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Folgendes wird als Ziffer III. angefügt:
Ausnahmsweise wird - außerhalb der Richtlinie - zur Durchführung eines
Veedelszochs in Bad Godesberg dem Veranstalter ein einmaliger Zuschuss
von 750 Euro gewährt.
Die Finanzierung der Zuwendungen erfolgt aus nicht verausgabten
Haushaltmittel des Stadtbezirks.
Begründung
Bei der Finanzierung der drei verbliebenen Karnevalszüge in den Bad
Godesberger Ortsteilen ergeben sich nach Informationen der Antragsteller bei
einigen Veranstaltern durch die Corona-Krise Finanzierungslücken. Wegen
dieser besonderen Umstände soll für jeden der drei Züge (Mehlem,
Schweinheim, Landesdorf) ein einmaliger Zuschuss für die Durchführung
gewährt werden. Die hierbei entstehenden Gesamtkosten von 2.250 Euro
können aus Restmitteln des Stadtbezirks gedeckt werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de