222186-03 AA · Änderungsantrag
SPD-Änderungsantrag: Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2022 Antrag zur Vorlage 222186
Kerndaten
- Nummer
- 222186-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.475 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 222186-03 AA Antragsteller/in: Dr. Uli Barth Gabriel Kunze Angelika Stabenow SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg 29.11.2022 gez. Jansen SPD-Änderungsantrag: Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2022 Antrag zur Vorlage 222186 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Folgendes wird als Ziffer III. angefügt: Ausnahmsweise wird - außerhalb der Richtlinie - zur Durchführung eines Veedelszochs in Bad Godesberg dem Veranstalter ein einmaliger Zuschuss von 750 Euro gewährt. Die Finanzierung der Zuwendungen erfolgt aus nicht verausgabten Haushaltmittel des Stadtbezirks. Begründung Bei der Finanzierung der drei verbliebenen Karnevalszüge in den Bad Godesberger Ortsteilen ergeben sich nach Informationen der Antragsteller bei einigen Veranstaltern durch die Corona-Krise Finanzierungslücken. Wegen dieser besonderen Umstände soll für jeden der drei Züge (Mehlem, Schweinheim, Landesdorf) ein einmaliger Zuschuss für die Durchführung gewährt werden. Die hierbei entstehenden Gesamtkosten von 2.250 Euro können aus Restmitteln des Stadtbezirks gedeckt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de