222186-02 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2022
Kerndaten
- Nummer
- 222186-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 222186-02 AA Antragsteller/in: BBB-Bezirksfraktion, Marcel Schmitt 29.11.2022 gez. Jansen BBB-Änderungsantrag: Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2022 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Vorlage der Verwaltung möge mit folgenden Änderungen beschlossen werden: 1. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt entsprechend den Ausführungen der Verwaltung aus Drucksache 200365, die „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ unter Ziffer 3.1 wie folgt zu ändern (Änderung fett markiert): Der Festausschuss Bad Godesberger Karneval erhält für die Durchführung des Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.000 Euro. Die Kosten sind nachzuweisen. 2. Den so geänderten "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" (Punkt 3.1) entsprechend erhält der Festausschuss Godesberger Karneval e.V. für 2022 einen Zuschuss in Höhe von 9.000 Euro. 3. Sofern keine Finanzierung des Beschlussvorschlages über nicht verausgabte Mittel aus dem Bezirkshaushalt möglich ist, erfolgt diese über UmschichtungSeite 1 von 2 Seite 2 anderer Haushaltsposten oder der Betrag wird überplanmäßig bereitgestellt. Finden die zuvor unterbreiteten Deckungsansätze nicht die Zustimmung der Oberbürgermeisterin, wird diese gebeten, in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 30. November 2022 zur Sicherstellung des erhöhten Zuschusses an das Godesberger Brauchtum einen eigenen Deckungsvorschlag einzubringen. Begründung Der Zuschuss für den Festausschuss Bad Godesberger Karneval ist seit langer Zeit unverändert geblieben. Mit dem Änderungsantrag sollen die in den vergangenen Jahren zu verzeichnenden Kostensteigerungen und die durch Ausfall der Stadthalle als Veranstaltungsort eingetretenen Mehrbelastungen für den FAGK ein stückweit aufgefangen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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