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222186-02 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2022

Nummer
222186-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222186 Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen für das Jahr 2022

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Änderungsantrag
öffentlich
222186-02 AA
Antragsteller/in:
BBB-Bezirksfraktion, Marcel Schmitt
29.11.2022 gez. Jansen
BBB-Änderungsantrag: Gewährung von
Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und
sonstige Vereinigungen zur Förderung der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom
24.10.2012 sowie von Sankt-Martins-Zuschüssen
für das Jahr 2022
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Vorlage der Verwaltung möge mit folgenden Änderungen beschlossen
werden:
1. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt entsprechend den
Ausführungen der Verwaltung aus Drucksache 200365, die „Richtlinien für die
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur
Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und
Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ unter
Ziffer 3.1 wie folgt zu ändern (Änderung fett markiert):
Der Festausschuss Bad Godesberger Karneval erhält für die Durchführung des
Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten auf Antrag
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.000 Euro. Die Kosten sind nachzuweisen.
2. Den so geänderten "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an
Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen
im Stadtbezirk Bad Godesberg" (Punkt 3.1) entsprechend erhält
der Festausschuss Godesberger Karneval e.V. für 2022 einen Zuschuss in
Höhe von 9.000 Euro.
3. Sofern keine Finanzierung des Beschlussvorschlages über nicht verausgabte
Mittel aus dem Bezirkshaushalt möglich ist, erfolgt diese über UmschichtungSeite 1 von 2
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anderer Haushaltsposten oder der Betrag wird überplanmäßig
bereitgestellt. Finden die zuvor unterbreiteten Deckungsansätze nicht die
Zustimmung der Oberbürgermeisterin, wird diese gebeten, in der Sitzung der
Bezirksvertretung Bad Godesberg am 30. November 2022 zur Sicherstellung
des erhöhten Zuschusses an das Godesberger Brauchtum einen eigenen
Deckungsvorschlag einzubringen.
Begründung
Der Zuschuss für den Festausschuss Bad Godesberger Karneval ist seit langer
Zeit unverändert geblieben. Mit dem Änderungsantrag sollen die in den
vergangenen Jahren zu verzeichnenden Kostensteigerungen und die durch
Ausfall der Stadthalle als Veranstaltungsort eingetretenen Mehrbelastungen für
den FAGK ein stückweit aufgefangen werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de