222180-01 AA · Änderungsantrag
Koalitions-ÄA Parkraumkonzept Nordstadt Antrag zur Vorlage 222180
Kerndaten
- Nummer
- 222180-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 222180-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Karin Langer 23.11.2022 Koalitions-ÄA Parkraumkonzept Nordstadt Antrag zur Vorlage 222180 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Anhörung Rat 08.12.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Vorlage wird mit folgenden Ergänzungen und im Übrigen unverändert zugestimmt: 1. Alle Parkscheinautomaten werden, wo immer möglich, nicht auf dem Gehweg, sondern im Bereich des Parkstreifens aufgestellt, auch wenn dadurch ein Parkstand entfällt. 2. Bereits jetzt werden Parkscheinautomaten auch für diesich zeitlich unmittelbar anschließenden Umsetzungsgebiete der Parkraumstrategie mit ausgeschrieben und beauftragt, um vor dem Hintergrund der langen Lieferzeiten bei den nächsten einzurichtenden Zonen einen möglichst kurzen Zeitraum zwischen Beschlussfassung und Umsetzung zu ermöglichen. 3. Die Verwaltung wird geben, dem Beschluss zur DS 212060 zu folgen, der besagt: „Bei neuen Parkautomaten, die bestehende ersetzen oder zusätzlich angeschafft werden sollen, ist darauf zu achten, dass diese Barzahlungen und Zahlungen mit EC-[Giro], Kreditkarte oder digital ermöglichen.“ 4. Alle Straßen, in denen die baulich angelegten Gehwege schmaler als 1,5 m sind, werden im Rahmen der Bönnschen Viertel prioritär behandelt. 5. Die Bürger:innen in dem Gebiet werden über das Parkraumkonzept angemessen und mit ausreichendem Vorlauf informiert (Ziele, geplante Parkregelungen, verändertes Parkraumangebot). 6. Die Verwaltung führt Gespräche mit den Eigentümer:innen von privat, gewerblich und städtisch genutzten Parkplätzen, Parkhäusern, Tiefgaragen, Garagen und Garagenhöfen im räumlichen Umfeld des Gültigkeitsbereichs des Parkraumkonzeptes Nordstadt, um Plätze für Quartiersparken zu erschließen. Die Zielsetzung ist die gemeinsame Entwicklung eines Konzeptes, bei dem untergenutzte ParkflächenSeite 1 von 2 Seite 2 Bewohner:innen und ggf. auch Kurzzeitparkenden mit Parkschein entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung soll Ideen für Gegenleistungen für die privaten Anbieter prüfen. 7. In den Straßen, in denen eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 Metern wegen vorhandener Bäume / Baumbeete nicht eingehalten werden kann, soll sie zumindest auf einer Straßenseite, ggf. abschnittsweise die Straßenseite wechselnd, trotzdem zwischen den Bäumen / Baumbeeten hergestellt werden, sofern dies trotz eines stellenweisen andersartigen Pflasters rechtlich möglich ist. Sollte es bei einem der Beschlusspunkte zu Verzögerungen kommen, darf dadurch die Umsetzung der anderen Punkte nicht verzögert werden. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de