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222178-01 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit - Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn Antrag zur Vorlage 222178

Nummer
222178-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.03.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222178 Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit - Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
222178-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Feyza Yildiz
23.11.2022
CDU-Änderungsantrag: Richtlinien zur Förderung
der Jugendarbeit - Einrichtungen der Offenen
Jugendarbeit in Bonn
Antrag zur Vorlage 222178
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtlich zu prüfen, ob eine Förderung von
mehr als 85 Prozent der Gesamtaufwendungen ermöglicht werden kann.
Hierzu ist ggf. ein Rechtsgutachten anzufertigen und dem Ausschuss
vorzulegen, das aufzeigt, wie § 17 (1)3. Ag-KJHG-KjFöG NRW (Drittes Gesetz
zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung
der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz) auszulegen ist und ob
das Erbringen eines Eigenanteils der Träger keine Pflichtbestimmung ist.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den ursprünglichen Entwurf der OT-
Richtlinie, der nach der Stellungnahme der AG78 eine Einigung zwischen den
Trägern und der Fachverwaltung darstellen soll, dem Jugendhilfeausschuss
vorzulegen.
3. Der Beschluss über die OT-Richtlinie wird bis zur rechtlichen Klärung und
Vorlage des ursprünglichen Entwurfs der OT-Richtlinie zurückgestellt.
Begründung
Die Antragsteller wünschen sich eine hohe Qualität der Jugendarbeit und
unterstützen daher ausdrücklich die folgenden ursprünglichen Ziele der neuen
Richtlinie:
• Verringerung des bürokratischen Aufwands
• Erhöhung der finanziellen Möglichkeiten/Festbetragsfinanzierung
• Übertragbarkeit der Fördermittel in Folgejahre/Zulassung der BildungSeite 1 von 2
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von Rückstellungen
• kein Eigenanteil für die Träger
Aus der Stellungnahme der AG 78 geht hervor, dass es zu keiner Einigung
zwischen den freien Trägern und der Verwaltung bei der Erstellung der OT-
Richtlinien gekommen ist.
Das Rechnungsprüfungsamt habe den ursprünglichen Entwurf, den die freien
Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit und das Amt für Kinder, Jugend
und Familien erstellt haben, nicht akzeptiert. Eine rechtliche Kommentierung
bzw. Begründung sei den freien Trägern nicht vorgelegt worden. Die AG 78
lehnt den vorliegenden Entwurf aus den vorgenannten Gründen ab.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit und Transparenz sollte das Rechtsgutachten
und der ursprüngliche Entwurf der OT-Richtlinien dem Jugendhilfeausschuss
vorgelegt werden. Erst auf dieser Grundlage kann der JHA einen Beschluss zu
den Förderrichtlinien der Jugendarbeit fassen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de