222173-02 · Beschlussvorlage
Verpflichtung zur Biotonne in allen Bonner Haushalten
Kerndaten
- Nummer
- 222173-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage
öffentlich
222173-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Verpflichtung zur Biotonne in allen Bonner
Haushalten
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.06.2023 Empfehlung
Rat 22.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der nachfolgenden Empfehlung des Bürgerausschusses wird nicht gefolgt:
Die bonnorange AöR wird beauftragt, die Biotonne im Sinne des Nachhaltig-
keitsgedankens für alle Bonner Haushalte, die nicht bereits einen Kompost be-
sitzen und die ebenso bereits eine Restmülltonne besitzen, verpflichtend zu
machen.
Begründung
Der zur Ablehnung vorgeschlagene Beschlussvorschlag geht zurück auf einen
Bürgerantrag (DS 222173), der in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger am 08.02.2023 ungeändert angenommen wurde.
Das Petitionsrecht gemäß § 24 GO NRW ist mit der Behandlung im Ausschuss
für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfüllt. Aufgrund der Annahme des
Bürgerantrags ist die weitere sachliche Beratung entsprechend
Zuständigkeitsordnung erforderlich.
Der zugrundeliegende Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut:
„Ich möchte hiermit vorschlagen, die Biotonne im Sinne des
Nachhaltigkeitsgedankens für alle Bonner Haushalte, die nicht bereits einen
Kompost besitzen und die ebenso bereits eine Restmülltonne besitzen,
verpflichtend zu machen.
Hintergrund: die Biotonne ist im Bonner Stadtgebiet für Inhaber einer
Restmülltonne kostenlos (Aufstellung und Abholung). Leider handelt es sich
dabei um Verwaltungsaufwand, den Vermieter nicht gerne auf sich nehmen. Ich
selbst habe als Mieterin in einem Mehrfamilienhaus in Kessenich 10 Monate(!)Seite 1 von 3
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um eine Biotonne gekämpft und war nach einigen Hürden erfolgreich.
Dabei hat sich herausgestellt, dass meine Vermieter gar nicht wussten, dass
die Biotonne kostenlos ist. Positiv anzumerken ist zudem, dass seit der
Aufstellung die anderen Mieter die Tonne begeistert nutzen und sie tatsächlich
auch korrekt befüllen, ohne dass ein Hinweis nötig war. Dies zeigt, dass wir uns
in einer Zeit befinden, in der Bürger nachhaltig und umweltschonend leben
möchten. Ich selbst lebe seit einigen Jahren verpackungsarm und nachhaltig
("Less Waste") und produziere so gut wie keinen Restmüll mehr, dafür aber
umso mehr Bioabfälle.
Aus meinem Umfeld kenne ich viele Personen, die sich eine Biotonne
wünschen, aber keinerlei Handhabe haben, weil Vermieter unkooperativ sind.
Ich kann mir gut vorstellen, dass viele Vermieter den Aufwand scheuen, weil sie
glauben, dass ihnen dadurch Kosten und Arbeit entstehen. Eine Verpflichtung
der Biotonne würde viele positive Vorteile bringen.
Dazu gehört die Reduktion des Restmülls in der Müllverbrennung, die
Sensibilisierung der Haushalte für bessere Mülltrennung und schließlich der
Faktor Umwelt, indem der Kompost wiederverwendet werden kann und CO2-
Emissionen verringert werden können.
Zu den Nachteilen gehören sicher der Mehraufwand für die Entsorger bei der
Abholung sowie ggf. die Falschbefüllung und der Aufwand für die einmalige
Aufstellung der Tonnen. Vermutlich wird dadurch auch mehr Personal benötigt.
Vermieter mit geringem Platzangebot müssten sich damit beschäftigen, wo die
Tonne aufgestellt werden kann.
Für mich persönlich überwiegen jedoch die Vorteile und ich würde mich freuen,
wenn Sie das Thema in Ihren Sitzungen besprechen könnten.“
Der Bürgerantrag war wie folgt begründet:
„Eine Verpflichtung der Biotonne hilft beim Umwelt- und Klimaschutz und passt
gut in das aktuelle Nachhaltigkeitskonzept der Stadt Bonn.“
Zur Beratung des Bürgerantrags im Ausschuss für die Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger hatte die Verwaltung zu dem Bürgerantrag
folgende Stellungnahme abgegeben:
„Die bonnorange AöR teilt zum Bürgerantrag Folgendes mit:
Als zuständiger Fachbereich antwortet die bonnorange AöR auf den
Bürgerantrag zur Ausweitung der Biotonne auf alle Haushalte in Bonn mit
Ausnahme derer, die ihren Bioabfall selbst kompostieren. Dem gegenüber
macht die Bonner Abfallwirtschaft seit Beginn der 1990er Jahre die Erfahrung,
dass die Bioabfallqualität im Sinne der Sortenreinheit insbesondere in kleineren
Wohnstrukturen (1-6-Familienhäusern) besonders gut ist.
Man verzichtet mit Bedacht auf einen sogenannten Anschluss- oder
Benutzungszwang für die Biotonne, weil in großen Wohnanlagen die
Voraussetzungen für die sinngerechte Bioabfalltrennung eher ungünstig sind.
Das schließt nicht aus, dass auch in solchen Häusern Menschen leben, dieSeite 2 von 3
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einen höheren Anspruch an eine ökologische Verwertung ihrer Bioabfälle
stellen. Ein nur geringer Anteil aber von Bewohnern kann die Bioabfallqualität
durch Unachtsamkeit derart negativ beeinflussen, dass sich die weitere
Verwertung der Abfälle ausschließt (Fehlwürfe > 3 Gew. %). Sowohl logistisch,
wirtschaftlich und verwaltungstechnisch ist die Zurückweisung von Biobehältern
mit schlechter Trennqualität als sehr ungünstig anzusehen.
Der Status quo ist daher, dass viele Bonner*innen keinen unmittelbaren
Zugang zu einer Biotonne haben. Dennoch gibt die Abfallberatung Hinweise zur
richtigen Abfalltrennung und berät Vermieter und Verwalter hinsichtlich der
Nutzung der gebührenfreien Biotonne. Die Verwertung des Bioabfalls spielt für
den Ressourcen- und Klimaschutz eine herausragende Rolle. Daher ist die
bonnorange AöR weiterhin bestrebt, die noch im Restabfall befindlichen
Bioabfälle der getrennten Bioabfallsammlung zuzuführen. Hierzu wurde zum
01.01.2023 die Änderung der Abfallentsorgungssatzung beschlossen. Zukünftig
sind auch Speisereste für die Bioabfallbehälter zugelassen. Ferner soll mit
verschiedenen Kampagnen der Öffentlichkeitsarbeit eine Akzeptanz- und
Imagesteigerung herbeigeführt werden. Daneben plant die bonnorange AöR die
Initiierung eines Pilotprojektes im Stadtgebiet. In diesem Zuge sollen in einem
definierten Gebiet verschiedene Maßnahmen erprobt und deren
Übertragbarkeit auf das gesamte Stadtgebiet analysiert werden. Dies ist auch
im aktuellen Abfallwirtschaftskonzept der bonnorange AöR beschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement für den Umweltschutz und hoffen, dass
Sie Verständnis haben dafür, dass es keine unmittelbare und einfache Lösung
in dieser Frage gibt.“
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen.
Ergänzend hierzu teilt die Verwaltung für die weitere Beratung und
Entscheidung in den zuständigen Gremien Folgendes mit:
Bei positiver Entscheidung über den Bürgerantrag wäre eine Änderung des
Abfallwirtschaftskonzeptes der bonnorange AöR erforderlich. Hierzu bedarf es
entsprechend der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR eines separaten
Weisungsbeschlusses des Rates.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3 Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de