← Vorlagen

222173-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verpflichtung zur Biotonne in allen Bonner Haushalten

Nummer
222173-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222173 Bürgerantrag: Verpflichtung zur Biotonne in allen Bonner Haushalten

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.012 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222173-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Verpflichtung zur Biotonne in allen Bonner
Haushalten
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die bonnorange AöR teilt zum Bürgerantrag Folgendes mit:
Als zuständiger Fachbereich antwortet die bonnorange AöR auf den
Bürgerantrag zur Ausweitung der Biotonne auf alle Haushalte in Bonn mit
Ausnahme derer, die ihren Bioabfall selbst kompostieren. Dem gegenüber
macht die Bonner Abfallwirtschaft seit Beginn der 1990er Jahre die Erfahrung,
dass die Bioabfallqualität im Sinne der Sortenreinheit insbesondere in kleineren
Wohnstrukturen (1-6-Familienhäusern) besonders gut ist. Man verzichtet mit
Bedacht auf einen sogenannten Anschluss- oder Benutzungszwang für die
Biotonne, weil in großen Wohnanlagen die Voraussetzungen für die
sinngerechte Bioabfalltrennung eher ungünstig sind. Das schließt nicht aus,
dass auch in solchen Häusern Menschen leben, die einen höheren Anspruch
an eine ökologische Verwertung ihrer Bioabfälle stellen. Ein nur geringer Anteil
aber von Bewohnern kann die Bioabfallqualität durch Unachtsamkeit derart
negativ beeinflussen, dass sich die weitere Verwertung der Abfälle ausschließt
(Fehlwürfe > 3 Gew. %). Sowohl logistisch, wirtschaftlich und
verwaltungstechnisch ist die Zurückweisung von Biobehältern mit schlechter
Trennqualität als sehr ungünstig anzusehen.
Der Status quo ist daher, dass viele Bonner*innen keinen unmittelbaren
Zugang zu einer Biotonne haben. Dennoch gibt die Abfallberatung Hinweise zur
richtigen Abfalltrennung und berät Vermieter und Verwalter hinsichtlich der
Nutzung der gebührenfreien Biotonne. Die Verwertung des Bioabfalls spielt für
den Ressourcen- und Klimaschutz eine herausragende Rolle. Daher ist die
bonnorange AöR weiterhin bestrebt, die noch im Restabfall befindlichen
Bioabfälle der getrennten Bioabfallsammlung zuzuführen. Hierzu wurde zum
01.01.2023 die Änderung der Abfallentsorgungssatzung beschlossen. Zukünftig
sind auch Speisereste für die Bioabfallbehälter zugelassen. Ferner soll mit
verschiedenen Kampagnen der Öffentlichkeitsarbeit eine Akzeptanz- und
Imagesteigerung herbeigeführt werden. Daneben plant die bonnorange AöR die
Initiierung eines Pilotprojektes im Stadtgebiet. In diesem Zuge sollen in einem
definierten Gebiet verschiedene Maßnahmen erprobt und deren
Übertragbarkeit auf das gesamte Stadtgebiet analysiert werden. Dies ist auch
im aktuellen Abfallwirtschaftskonzept der bonnorange AöR beschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement für den Umweltschutz und hoffen, dass
Sie Verständnis haben dafür, dass es keine unmittelbare und einfache Lösung
in dieser Frage gibt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de