222173-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verpflichtung zur Biotonne in allen Bonner Haushalten
Kerndaten
- Nummer
- 222173-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222173-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Verpflichtung zur Biotonne in allen Bonner Haushalten Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die bonnorange AöR teilt zum Bürgerantrag Folgendes mit: Als zuständiger Fachbereich antwortet die bonnorange AöR auf den Bürgerantrag zur Ausweitung der Biotonne auf alle Haushalte in Bonn mit Ausnahme derer, die ihren Bioabfall selbst kompostieren. Dem gegenüber macht die Bonner Abfallwirtschaft seit Beginn der 1990er Jahre die Erfahrung, dass die Bioabfallqualität im Sinne der Sortenreinheit insbesondere in kleineren Wohnstrukturen (1-6-Familienhäusern) besonders gut ist. Man verzichtet mit Bedacht auf einen sogenannten Anschluss- oder Benutzungszwang für die Biotonne, weil in großen Wohnanlagen die Voraussetzungen für die sinngerechte Bioabfalltrennung eher ungünstig sind. Das schließt nicht aus, dass auch in solchen Häusern Menschen leben, die einen höheren Anspruch an eine ökologische Verwertung ihrer Bioabfälle stellen. Ein nur geringer Anteil aber von Bewohnern kann die Bioabfallqualität durch Unachtsamkeit derart negativ beeinflussen, dass sich die weitere Verwertung der Abfälle ausschließt (Fehlwürfe > 3 Gew. %). Sowohl logistisch, wirtschaftlich und verwaltungstechnisch ist die Zurückweisung von Biobehältern mit schlechter Trennqualität als sehr ungünstig anzusehen. Der Status quo ist daher, dass viele Bonner*innen keinen unmittelbaren Zugang zu einer Biotonne haben. Dennoch gibt die Abfallberatung Hinweise zur richtigen Abfalltrennung und berät Vermieter und Verwalter hinsichtlich der Nutzung der gebührenfreien Biotonne. Die Verwertung des Bioabfalls spielt für den Ressourcen- und Klimaschutz eine herausragende Rolle. Daher ist die bonnorange AöR weiterhin bestrebt, die noch im Restabfall befindlichen Bioabfälle der getrennten Bioabfallsammlung zuzuführen. Hierzu wurde zum 01.01.2023 die Änderung der Abfallentsorgungssatzung beschlossen. Zukünftig sind auch Speisereste für die Bioabfallbehälter zugelassen. Ferner soll mit verschiedenen Kampagnen der Öffentlichkeitsarbeit eine Akzeptanz- und Imagesteigerung herbeigeführt werden. Daneben plant die bonnorange AöR die Initiierung eines Pilotprojektes im Stadtgebiet. In diesem Zuge sollen in einem definierten Gebiet verschiedene Maßnahmen erprobt und deren Übertragbarkeit auf das gesamte Stadtgebiet analysiert werden. Dies ist auch im aktuellen Abfallwirtschaftskonzept der bonnorange AöR beschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Wir danken Ihnen für Ihr Engagement für den Umweltschutz und hoffen, dass Sie Verständnis haben dafür, dass es keine unmittelbare und einfache Lösung in dieser Frage gibt. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de