222171-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
43. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung)
Kerndaten
- Nummer
- 222171-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Aktuelle Informationen der Verwaltung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222171-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 43. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) Beratungsfolge Rat 12.12.2022 Aktuelle Informationen der Verwaltung Inhalt der Stellungnahme: Unter Bezugnahme auf die Drucksachennummer 222171-01 verweist die Verwaltung auf die noch fehlende und hier angefügte Anlage 5. Anlage/n 1 Anlage 5 (öffentlich)Seite 1 von 3 Anlage 5 Seite 1 von 2 Bonner Abwassergebühren 2023 Die Gebührensätze sinken 2023 im Vergleich zum Vorjahr für Schmutzwasser um 19 Cent/cbm (-6,71 %) und für Niederschlagswasser um 7 Cent/qm (-4,76 %). Die aktuelle wirtschaftliche Situation bewirkt einen Mehrbedarf bei den Sach- und Personal- kosten, der jedoch durch die Minderung der kalkulatorischen Kosten abgefangen wird und im Ergebnis zu einer Gebührensenkung führen. Die ansatzfähigen gebührenrelevanten Gesamtkosten werden gegenüber 2022 um 4,6 % niedriger kalkuliert. Hierfür sind u.a. folgende Gründe maßgebend. Die kalkulierten kalkulatorischen Kosten wurden entsprechend dem Gesetz „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ zur Änderung des § 6 KAG NRW berechnet und der kalkulatorische Zins von 5,74 in 2022 auf 3,25 % gesenkt. Die geänderte Berechnung der kalkulatorischen Kosten bewirkt eine Gebührenminderung von 36 Cent/cbm. Die Auflösung einer Überdeckung aus 2019 und eine erhaltene Rückzahlung der Abwasser- abgabe bewirken ebenfalls eine Gebührenminderung für Schmutzwasser gegenüber 2022 von ca. 7 Cent/cbm. Die Steigerung der abzusetzenden Einnahmen bzw. nicht ansatzfähigen Kosten bewirkt eine weitere Gebührenminderung von 4 Cent/cbm. Dem gegenüber bewirken insbesondere die Mehrkosten für den Energiebedarf eine Gebüh- rensteigerung um 10 Cent/cbm. Im Bereich der Betriebsvorrichtungen der Kläranlagen steigen die Unterhaltungskosten infolge des steigenden Alters der Anlagen, der umfangreichen Überprüfungen der elektrischen Anla- gen sowie mehreren großen Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen an den maschinentech- nischen Anlagen der Kläranlagen. Diese Mehrkosten bewirken eine Gebührensteigerung um 7 Cent/cbm. Steigende Verbrauchsmittelkosten (2 Cent/cbm) sowie Steigerungen bei den übrigen Sach- kosten (4 Cent/cbm) und Personalkosten (3 Cent/cbm) bewirken eine Gebührensteigerung um insgesamt 9 Cent/cbm. Gebührensteigernd wirkt sich der sinkende Trinkwasserverbrauch aus. Dieser bewirkt eine Gebührensteigerung von 2 Cent/cbm. Die Belastung des Bonner Musterhaushaltes (150 cbm Frischwasser, 120 qm bebaute und befestigte Fläche) wird gegenüber 2022 um 6,14 % sinken. Nach dem Berechnungsmodell vom Bund der Steuerzahler (200 cbm Frischwasser, 130 qm bebaute und befestigte Fläche) liegt die Belastungsminderung bei 6,22 %. Das beigefügte Diagramm basiert auf der Abfrage der Gebührenkalkulationen nordrhein-west- fälischer Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern aus dem Jahr 2022. Der blau hinterlegte Balken spiegelt die kalkulierten Kosten der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2023 dar, insofern ist infolge der geänderten Berechnung der kalkulatorischen Kosten ein Vergleich der Kosten nicht repräsentativ.Seite 2 von 3 Anlage 5 Seite 2 von 2 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 1.100 1.200 1.300 1.400 1.500 Düsseldorf Köln Münster Dortmund Bochum Hagen Gelsenkirchen Duisburg Aachen Bonn kalk. 2023 Bonn 2022 Bielefeld Krefeld Wuppertal Essen Mönchengladba… Spitzenwert NRW Euro / Jahr Jahreskosten Abwasser Musterhaushalte in NRW 2022/kalk. Abwassergebühren Bonn 2023 Städte in NRW >200.000 Einwohner NRW-Ø 789,70 €Seite 3 von 3
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