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222170 · Beschlussvorlage

Weihnachtsbeleuchtung Sternstraße: Umrüstung von Glüh- auf LED-Birnen

Nummer
222170
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 02.11.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
222170
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Weihnachtsbeleuchtung Sternstraße: Umrüstung
von Glüh- auf LED-Birnen
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
02.11.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Einzelhandelsverband hat erst Ende Oktober 2022 der Verwaltung eine
Finanzierungslücke für Umrüstung der Weihnachtsbeleuchtung in der
Sternstraße erläutert, daher war eine frühere Erstellung der Vorlage nicht
möglich. Der zeitliche Handlungsbedarf ist sehr eng, da die
Weihnachtsbeleuchtung noch umgerüstet und anschließend montiert werden
muss. Ziel ist die Montage vor Beginn der Adventszeit. Der Finanzausschuss ist
das nächsterreichbare Entscheidungsgremium. Sollte der Finanzausschuss die
Entscheidung heute nicht treffen, könnte die Weihnachtsbeleuchtung in diesem
Jahr nicht mehr installiert werden. Der Rat am 8.12. käme für eine
Entscheidung zu spät.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn unterstützt die Umrüstung von Glühbirnen auf LED-Leuchtmittel
in der Sternstraße in Höhe von 6.000,00 €. Finanziert wird die Maßnahme
durch Umwidmung von nicht verausgabten Mitteln des Gutscheinsystems.
Begründung
Der Einzelhandelsverband organisiert seit vielen Jahren für mehrere
Straßengemeinschaften in der Bonner Innenstadt die Weihnachtsbeleuchtung,
so auch für die Sternstraße. Der Einzelhandelsverband ist in dieser Funktion
kurzfristig auf die Verwaltung zugekommen mit der Bitte, dass die Stadt die
Umrüstung von Glühbirnen auf LED-Leuchtmittel in der Sternstraße finanziell
unterstützt.
Die Weihnachtsbeleuchtung in der Sternstraße kostet 8.500 €. Sie wird
finanziert durch dort ansässige 20 bis 25 mittelständische Unternehmen, die
bundesweit tätigen Ketten beteiligen sich – nicht nur hier - nicht an der
Finanzierung.
Auf Grund der stark steigenden Energiekosten wurde zunächst beschlossen,
die Weihnachtsbeleuchtung nicht aufzuhängen: Die Sternstraße bliebe nach
derzeitigem Sachstand dunkel!
Die beleuchtete Sternstraße ist eines der beliebtesten Fotomotive in der BonnerSeite 1 von 3
Seite 2
Innenstadt während der Advents-/Weihnachtszeit. Auch aus Gründen des
Stadtmarketings wäre eine dunkle Sternstraße in der Innen- und Außenwirkung
Bonns verheerend.
Durch die Umrüstung von Glühbirnen auf LED-Leuchtmittel würde sich der
Energiebedarf pro Leuchtstelle von derzeit 40 Watt auf 2 Watt sehr deutlich
reduzieren. Hierfür müssten 2.500 LED-Leuchtmittel angeschafft und montiert
werden. Diese Aufgabe übernähme ein vom Einzelhandelsverband
beauftragtes Unternehmen.
Die zeitliche Begrenzung der Beleuchtung von 16 bis 22 Uhr auf Grund der
Energiesparverordnung bleibt hiervon unberührt.
Die Kosten für die Umrüstung belaufen sich auf 9.500 €.
Die Bonner City-Parkraum GmbH hat einen Zuschuss von 3.500 € zugesagt.
Die Stadt Bonn würde bei Annahme des Beschlussvorschlags 6.000 €
cofinanzieren.
Die Händlerinnen und Händler übernähmen darüber hinaus weiterhin die 8.500
€ für die Montage.
Der Rat hatte im Juni 2021 beschlossen, während der Corona-Pandemie die
Bonner mittelständischen Unternehmen vor allem in der Innenstadt und den
Stadtbezirkszentren zu unterstützen. Dafür wurden u.a. 150.000 € zur
Unterstützung für die Einführung eines Gutscheinsystems zur Verfügung
gestellt (Drucksachen-Nr.: 211002).
Die Verwaltung hatte mit Drucksachen-Nr. 221451 einen Erfahrungsbericht
vorgelegt. Kernaussage des Berichtes ist: „Die Phase der Subventionierung
war auf drei Monate befristet, ursprünglich von August bis Oktober 2021. Nach
Problemen bei der Einführung des Gutscheinsystems wurde die
Subventionierung auf die drei Monate April bis Juni 2022 verschoben
(Drucksachen-Nr.: 220110). Der Wert der in diesem Zeitraum erworbenen
Gutscheine sollte durch die Stadt Bonn um zehn Prozent erhöht werden, bis zu
einem maximal möglichen Betrag von 150.000 €. Die Einlösung der Gutscheine
bei den Annahmestellen kann nach der gesetzlichen Verjährungsfrist bis zum
31.12.2025 erfolgen.“ (…)
Von den Kund*innen wurden in diesem Zeitraum insgesamt 866 Gutscheine
erworben, deren Wert sich auf insgesamt 38.253,00 € belief. Zuzüglich der
zehnprozentigen Subvention in Höhe von 3.825,30 € ergibt sich ein Umsatz im
Bonner Mittelstand in Höhe von 42.078,30 €. Allerdings wurden im
Kaufzeitraum noch nicht alle Gutscheine eingelöst, so dass der zu zahlende
Zuschuss der Stadt Bonn mit 3.583,60 € derzeit noch etwas geringer ausfällt.
Die Differenz von 241,70 € wird bei der sukzessiven Einlösung der Gutscheine
in den kommenden Monaten bzw. Jahren für die Stadt noch kassenwirksam
werden.“
Somit bleiben im Haushaltsjahr 2022 146.416,40 € übrig. Eingeplant waren
150.000 €. Die 6.000 € zur Umrüstung der Weihnachtsbeleuchtung sollen durch
Umwidmung eines Teils der nicht verausgabten Mittel aus dem
Gutscheinsystem zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Bonn im Rahmen einerSeite 2 von 3
Seite 3
Mitteilungsvorlage über das Vorgehen informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.15.01 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
6.000,00 10301501/
73.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
2022
6.000,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de