222170 · Beschlussvorlage
Weihnachtsbeleuchtung Sternstraße: Umrüstung von Glüh- auf LED-Birnen
Kerndaten
- Nummer
- 222170
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 222170 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Weihnachtsbeleuchtung Sternstraße: Umrüstung von Glüh- auf LED-Birnen Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 02.11.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Einzelhandelsverband hat erst Ende Oktober 2022 der Verwaltung eine Finanzierungslücke für Umrüstung der Weihnachtsbeleuchtung in der Sternstraße erläutert, daher war eine frühere Erstellung der Vorlage nicht möglich. Der zeitliche Handlungsbedarf ist sehr eng, da die Weihnachtsbeleuchtung noch umgerüstet und anschließend montiert werden muss. Ziel ist die Montage vor Beginn der Adventszeit. Der Finanzausschuss ist das nächsterreichbare Entscheidungsgremium. Sollte der Finanzausschuss die Entscheidung heute nicht treffen, könnte die Weihnachtsbeleuchtung in diesem Jahr nicht mehr installiert werden. Der Rat am 8.12. käme für eine Entscheidung zu spät. Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn unterstützt die Umrüstung von Glühbirnen auf LED-Leuchtmittel in der Sternstraße in Höhe von 6.000,00 €. Finanziert wird die Maßnahme durch Umwidmung von nicht verausgabten Mitteln des Gutscheinsystems. Begründung Der Einzelhandelsverband organisiert seit vielen Jahren für mehrere Straßengemeinschaften in der Bonner Innenstadt die Weihnachtsbeleuchtung, so auch für die Sternstraße. Der Einzelhandelsverband ist in dieser Funktion kurzfristig auf die Verwaltung zugekommen mit der Bitte, dass die Stadt die Umrüstung von Glühbirnen auf LED-Leuchtmittel in der Sternstraße finanziell unterstützt. Die Weihnachtsbeleuchtung in der Sternstraße kostet 8.500 €. Sie wird finanziert durch dort ansässige 20 bis 25 mittelständische Unternehmen, die bundesweit tätigen Ketten beteiligen sich – nicht nur hier - nicht an der Finanzierung. Auf Grund der stark steigenden Energiekosten wurde zunächst beschlossen, die Weihnachtsbeleuchtung nicht aufzuhängen: Die Sternstraße bliebe nach derzeitigem Sachstand dunkel! Die beleuchtete Sternstraße ist eines der beliebtesten Fotomotive in der BonnerSeite 1 von 3 Seite 2 Innenstadt während der Advents-/Weihnachtszeit. Auch aus Gründen des Stadtmarketings wäre eine dunkle Sternstraße in der Innen- und Außenwirkung Bonns verheerend. Durch die Umrüstung von Glühbirnen auf LED-Leuchtmittel würde sich der Energiebedarf pro Leuchtstelle von derzeit 40 Watt auf 2 Watt sehr deutlich reduzieren. Hierfür müssten 2.500 LED-Leuchtmittel angeschafft und montiert werden. Diese Aufgabe übernähme ein vom Einzelhandelsverband beauftragtes Unternehmen. Die zeitliche Begrenzung der Beleuchtung von 16 bis 22 Uhr auf Grund der Energiesparverordnung bleibt hiervon unberührt. Die Kosten für die Umrüstung belaufen sich auf 9.500 €. Die Bonner City-Parkraum GmbH hat einen Zuschuss von 3.500 € zugesagt. Die Stadt Bonn würde bei Annahme des Beschlussvorschlags 6.000 € cofinanzieren. Die Händlerinnen und Händler übernähmen darüber hinaus weiterhin die 8.500 € für die Montage. Der Rat hatte im Juni 2021 beschlossen, während der Corona-Pandemie die Bonner mittelständischen Unternehmen vor allem in der Innenstadt und den Stadtbezirkszentren zu unterstützen. Dafür wurden u.a. 150.000 € zur Unterstützung für die Einführung eines Gutscheinsystems zur Verfügung gestellt (Drucksachen-Nr.: 211002). Die Verwaltung hatte mit Drucksachen-Nr. 221451 einen Erfahrungsbericht vorgelegt. Kernaussage des Berichtes ist: „Die Phase der Subventionierung war auf drei Monate befristet, ursprünglich von August bis Oktober 2021. Nach Problemen bei der Einführung des Gutscheinsystems wurde die Subventionierung auf die drei Monate April bis Juni 2022 verschoben (Drucksachen-Nr.: 220110). Der Wert der in diesem Zeitraum erworbenen Gutscheine sollte durch die Stadt Bonn um zehn Prozent erhöht werden, bis zu einem maximal möglichen Betrag von 150.000 €. Die Einlösung der Gutscheine bei den Annahmestellen kann nach der gesetzlichen Verjährungsfrist bis zum 31.12.2025 erfolgen.“ (…) Von den Kund*innen wurden in diesem Zeitraum insgesamt 866 Gutscheine erworben, deren Wert sich auf insgesamt 38.253,00 € belief. Zuzüglich der zehnprozentigen Subvention in Höhe von 3.825,30 € ergibt sich ein Umsatz im Bonner Mittelstand in Höhe von 42.078,30 €. Allerdings wurden im Kaufzeitraum noch nicht alle Gutscheine eingelöst, so dass der zu zahlende Zuschuss der Stadt Bonn mit 3.583,60 € derzeit noch etwas geringer ausfällt. Die Differenz von 241,70 € wird bei der sukzessiven Einlösung der Gutscheine in den kommenden Monaten bzw. Jahren für die Stadt noch kassenwirksam werden.“ Somit bleiben im Haushaltsjahr 2022 146.416,40 € übrig. Eingeplant waren 150.000 €. Die 6.000 € zur Umrüstung der Weihnachtsbeleuchtung sollen durch Umwidmung eines Teils der nicht verausgabten Mittel aus dem Gutscheinsystem zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Bonn im Rahmen einerSeite 2 von 3 Seite 3 Mitteilungsvorlage über das Vorgehen informieren. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.15.01 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 6.000,00 10301501/ 73.1000 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung 2022 6.000,00 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de