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222168-01 · Stellungnahme der Verwaltung

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 3. Quartal 2022

Nummer
222168-01
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Kenntnisnahme
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  1. 222168 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 3. Quartal 2022

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222168-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 3. Quartal 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2022 Kenntnisnahme
Rat 08.12.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der 3. Quartalsbericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage 2022 wird hiermit
nachgereicht.
Anlage/n
1 Quartalsbericht 3. Quartal 2022 (öffentlich)Seite 1 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 1
Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 3. Quartal 2022
Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ....................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 3. Quartal 2022 ......................................................................... 3
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 7
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 7
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 7
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 8
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 8
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 9
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 9
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 9
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ... 10
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen .............................................. 10
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ........................................................... 10
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden
u.a. für laufende Zwecke ........................................................ 11
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 11
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 12
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 12
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 13
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 14
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 14
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 15
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 15
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 15
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 16
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 16
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 18
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 19
2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 20
3 Schuldenstand .................................................................................................... 21Seite 3 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2021/2022 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz-
planung bis 2025 sowie der dritten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis
zum Jahr 2024 wurde in der Ratssitzung am 24.06.2021 beschlossen. Die Ergebnis-
planung für die Jahre 2022 bis 2025 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des
globalen Minderaufwandes und der Neutralisierung der coronabedingten Haushalts-
belastungen - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
-33,9 5,2 1,2 -9,0
Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2021/2022 mit Schreiben vom
08.09.2021 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Damit konnte das Ziel, ab 2021
wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, realisiert werden. Allerdings musste
hierfür von folgenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden:
 Ansatz eines globalen Minderaufwandes i.H.v. 14,8 Mio. EUR in 2022.
 Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen infolge der Corona-
Pandemie gem. § 4 Abs. 5 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) als
außerordentliche Erträge (in 2022 rd. 100,79 Mio. EUR). Diese Belastungen
werden jedoch auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2025
über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das
Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen.
(Anmerkung: Nach einem Gesetzesentwurf des Landes zur Erweiterung des bis-
herigen Isolierungsgesetzes um die kriegsbedingten Mehrbelastungen ist geplant,
den Beginn der Abschreibungen auf das Jahr 2026 zu verschieben.)
 Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage über den Finanz-
planungszeitraum.
Nach dem Jahresabschluss 2021 (Entwurf) beläuft sich das vorläufige Jahresergebnis –
unter Berücksichtigung des coronabedingten Isolierungsbetrages und damit dem Ansatz
außerordentlicher Erträge i. H. v. 34,7 Mio. EUR – auf rd. 34,1 Mio. EUR (geplant war ein
Überschuss i.H.v. 4,0 Mio. EUR). Demnach beläuft sich das Ergebnis aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf einen Betrag von -633.678,73 EUR. Aus diesem Grund hat
die Kommunalaufsicht die Stadt Bonn Anfang Mai 2022 aus dem Haushaltssicherungs-
konzept für kommende Haushalte ( ab 2023/2024) entlassen. Somit ist auch die Pflicht
zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/ 2024 nicht
mehr gegeben. Gleichwohl weist die Bezirksregierung in ihrem Schreiben ausdrücklich
darauf hin, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs fortgesetzt werden muss, um
nicht erneut in die Verpflichtung einer HSK-Aufstellung zu kommen.
2 Haushaltsvollzug 3. Quartal 2022
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das laufende Haushaltsjahr
folgende prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 4
Bezeichnung Planansatz fortgeschriebener
Planansatz
Abweichung +/-
zum Planansatz
Prognose
Steuern u ähnl. Abgaben 642,9 Mio. EUR 642,9 Mio. EUR + 44,8 Mio. EUR  687,7 Mio. EUR
Zuwend. u. allgem. Umlagen 294,4 Mio. EUR 310,1 Mio. EUR + 38,1 Mio. EUR  332,5 Mio. EUR
Sonst. Transfererträge 21,3 Mio. EUR 28,0 Mio. EUR + 9,3 Mio. EUR  30,6 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 210,4 Mio. EUR 215,5 Mio. EUR - 6,2 Mio. EUR  204,2 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 33,5 Mio. EUR 33,5 Mio. EUR - 5,5 Mio. EUR  28,0 Mio. EUR
Kostenerst. u. -umlagen 107,2 Mio. EUR 121,6 Mio. EUR + 20,3 Mio. EUR  127,5 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Erträge 63,4 Mio. EUR 63,7 Mio. EUR + 2,0 Mio. EUR  65,4 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR - 1,5 Mio. EUR  1,0 Mio. EUR
Summe
Ordentliche Erträge 1.375,5 Mio. EUR 1.417,7 Mio. EUR + 101,3 Mio. EUR

 1.476,8 Mio. EUR
Personal- u. Vers.aufwend. 416,4 Mio. EUR 427,9 Mio. EUR + 6,2 Mio. EUR  422,6 Mio. EUR
Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. 234,4 Mio. EUR 264,5 Mio. EUR + 15,0 Mio. EUR  249,4 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen 73,6 Mio. EUR 73,6 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR  73,6 Mio. EUR
Transferaufwendungen 624,6 Mio. EUR 693,6 Mio. EUR + 52,9 Mio. EUR  677,5 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Aufwendungen 158,7 Mio. EUR 169,4 Mio. EUR + 13,4 Mio. EUR  172,1 Mio. EUR
Summe
Ordentl. Aufwendungen 1.507,8 Mio. EUR 1.629,1 Mio. EUR + 87,5 Mio. EUR

 1.595,3 Mio. EUR
Finanzergebnis 17,2 Mio. EUR 17,2 Mio. EUR + 1,0 Mio. EUR

 18,2 Mio. EUR
Außerordentliche Erträge
gem. § 4 Abs. 5 NKF-CIG
(Isolierungsbeträge)
100,8 Mio. EUR 100,8 Mio. EUR - 60,8 Mio. EUR

40,0 Mio. EUR*
Globaler Minderaufwand 14,8 Mio. EUR 14,8 Mio. EUR - 14,8 Mio. EUR

0 Mio. EUR
Gesamtergebnis - 33,9 Mio. EUR - 112,9 Mio. EUR - 62,8 Mio. EUR  - 96,7 Mio. EUR
* aktuell gemeldeter Stand (15.11.2022) der corona- und kriegsbedingten MehrbelastungenSeite 5 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 5
Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 101,3 Mio. EUR
gerechnet. Dies ist insbesondere auf deutlich höhere Steuereinnahmen bei der Gewerbe-
steuer i.H.v 33,4 Mio. EUR und der Einkommenssteuer i.H.v. 10,2 Mio. EUR sowie auf
höhere Schlüsselzuweisungen von 30,7 Mio. EUR zurückzuführen. Darüber hinaus
werden steigende Zuflüsse bei den Kostenerstattungen und Transfererträgen erwartet.
Durch die Verbesserungen bei den Steuern und Schlüsselzuweisungen verringert sich
gleichzeitig auch der außerordentliche Ertrag der coronabedingten Isolierung ent-
sprechend.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der Prognose der Fachämter mit einem
Mehrbedarf von rd. 87,5 Mio. EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind insbesondere
zusätzliche Transferaufwendungen u.a. für den konsumtiven Betriebskostenzuschuss an
das SGB, höhere Transferleistungen für die Integrationsassistenz (Eingliederungshilfe für
Behinderte) und die ukrainischen Flüchtlinge sowie Steigerungen bei der Landschafts-
und Gewerbesteuerumlage.
Insgesamt wird somit davon ausgegangen, dass sich der für 2022 in der Ergebnis-
rechnung veranschlagte Fehlbetrag in Höhe von rd. 33,9 Mio. EUR am Jahresende
um rd. 62,8 Mio. EUR auf dann 96,7 Mio. EUR erhöht. Dabei handelt es sich um eine
rein rechnerische Betrachtung. Die Fachämter gehen hierbei davon aus, dass alle
zur Verfügung stehenden Ermächtigungen in voller Höhe abfließen werden. Aus der
Erfahrung und gelebten Praxis ist aber wiederum davon auszugehen, dass
Ermächtigungsübertragungen in erheblicher Höhe aus 2022 ins Jahr 2023 über-
tragen werden. Die nachfolgende Tabelle listet die Übertragungen der letzten
Geschäftsjahre auf:
Jahr 2017 2018 2019 2020 2021
Übertragung
ins Folgejahr 47.884.629,33 45.762.141,00 43.997.447,04 44.340.324,92 61.707.531,49
Dieser Logik folgend geht die Kämmerei davon aus, dass ein Betrag von ca. 60 Mio.
EUR ins Folgejahr 2023 übertragen wird und nicht ergebnisrelevant das Jahr 2022
belasten wird. Das erwartete Ergebnis würde sich somit auf -36,7 Mio. EUR belau-
fen. Der Stand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2020 beträgt ca. 37,4 Mio. EUR
und wird nach der vorgelegten Prognose auf 0,7 Mio. EUR reduziert.
- - -
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus-
wertungen für den vorliegenden Quartalsbericht wurden zum Stichtag 30.09.2022 vorge-
nommen. Hierbei ist zu beachten, dass noch nicht gebuchte Beträge – sofern möglich und
sie noch den ersten neun Monaten zuzurechnen sind – bereits berücksichtigt wurden. Die
Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben.Seite 6 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 6
Wichtige Hinweise der Kämmerei:
Die hier dargestellte Jahresprognose beruht auf der Gegenüberstellung von Plan-
ansatz und erwartetem Ergebnis zum Jahresende. Im Gegensatz dazu bildet der
fortgeschriebene Ansatz die Grundlage für die Erfassung der Prognosewerte in der
Webanwendung IKVS. Dies bedeutet, dass dort neben dem Planwert auch alle
Budgetveränderungen (über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen, Er-
mächtigungsübertragungen sowie zweckgebundene Mittelbereitstellungen durch
Mehreinnahmen auf die Ausgabenseite) einbezogen werden. Die sich daraus
ergebende „Gesamtermächtigung“ wird dann durch die Fachämter dem „erwar-
teten Ergebnis zum Jahresende“ gegenübergestellt. Dies führt dazu, dass zwischen
dem vorliegenden Quartalsbericht und dem ausführlichen Prognosebericht der
Fachämter erhebliche betragliche Differenzen bestehen können.
Eine belastbare Prognose für das laufende Haushaltsjahr ist insbesondere auf-
grund der Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin
mit Unsicherheiten verbunden.
Anmerkung:
Nach dem Gesetzesentwurf des Landes zur Erweiterung des NKF-COVID-19-
Isolierungsgesetzes können voraussichtlich auch die kriegsbedingten Mehrbelastungen
im Rahmen des Jahresabschlusses isoliert werden. Damit würde sich das Jahresergebnis
2022 nach jetzigem Stand um rd. 8,6 Mio. EUR verbessern, wobei diese Aufwendungen
zu einem späteren Zeitpunkt abgeschrieben werden und damit die Ergebnisrechnung
kommender Jahre belasten.
Aus der Erfahrung der letzten Jahresabschlüsse weist die Kämmerei zudem darauf
hin, dass umfangreiche Jahresabschlussarbeiten, die erst nach Ablauf des Kalen-
derjahres ermittelt und gebucht werden können, die Ergebnisrechnung erheblich
verändern können. Weiterhin werden erst im Zuge der Jahresabschlussarbeiten die
genauen Isolierungsbeträge, die sich aus den coronabedingten und neu den kriegs-
bedingten Mindererträgen und Mehraufwendungen ergeben, konkret ermittelt und
haben somit Auswirkungen auf das Ist-Ergebnis 2022.Seite 7 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 7
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung in den ersten neun Monaten
insgesamt wie folgt dar, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Erträge nicht gleichmäßig
verteilt über das Jahr eingehen:
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
1.498,2 1.057,2 70,6 % 1.375,5 1.081,8 78,6 %
Damit sind bisher 78,6 % des Planwertes eingegangen. Die Zusammensetzung der
ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 30.09.2022 auf rd. 497,8
Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 642,9 Mio. EUR einen
Anteil von 77,4 % aus.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
676,3 489,9 72,4 % 642,9 497,8* 77,4 %
* anteilige Abschlagszahlungen für das 3. Quartal mit Eingang Oktober (ESt, USt, Kompensationszahlung) sind
berücksichtigt.
2.1.1.1 Grundsteuer
Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund-
stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund-
steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H.
Die Grundsteuern sind für das Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von 99,0 Mio. EUR
eingeplant. Sie erreichen in den ersten neun Monaten mit Erträgen von rd. 75,8 Mio. EUR
eine Quote von 76,6 %.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
98,8 77,3 78,2 % 99,0 75,8 76,6 %
Es wird davon ausgegangen, dass der Planansatz um rd. 0,3 Mio. EUR überschritten wird.Seite 8 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 8
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die
Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund
ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen
gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu
prognostizierende Ertragsquelle dar.
Der Planwert für 2022 beläuft sich auf 208,5 Mio. EUR. Nach den ersten neun Monaten
beträgt die Gewerbesteuer rd. 173,2 Mio. EUR und liegt damit bei einer Quote von
83,1 % gegenüber dem Planansatz.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
236,5 166,1 70,2 % 208,5 173,2 83,1 %
Nach der aktuellen Prognose wird mit einem deutlich besseren Ergebnis gerechnet. Es
ist davon auszugehen, dass der bisherige Planansatz um rd. 33,4 Mio. EUR auf rund
242 Mio. EUR überschritten werden kann. Bei der Planung wurden coronabedingte
Mindererträge von rd. 20,6 Mio. EUR unterstellt und damit ein entsprechender
Isolierungsbetrag angesetzt. Nach der positiven Prognose vermindert sich dieser
nunmehr auf null.
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein
Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
206,8 148,7 71,9 % 202,4 151,3* 74,8 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 3. Quartal mit Eingang Oktober in Höhe von 40,2 Mio. EUR ist berücksichtigt.
Der Gemeindeanteil für das dritte Quartal 2022 wird Ende Oktober überwiesen. Berück-
sichtigt man diese Zahlung i.H.v. 40,2 Mio. EUR, so übersteigt das Ergebnis zum
30.09.2022 den Betrag des Vorjahres nur noch um rd. 2,6 Mio. EUR. Insgesamt sind
74,8 % des Planansatzes von 202,4 Mio. EUR eingegangen.
Entgegen den beiden sehr guten Abschlagszahlungen für das erste und zweite Quartal in
Höhe von jeweils über 55 Mio. EUR, fällt die dritte Quartalszahlung deutlich geringer aus.
Ursächlich hierfür sind insbesondere rückwirkende Effekte, die sich aus den beiden
bisherigen Entlastungspaketen des Bundes ergeben haben. Damit kann die sehr gute
Prognose nach Ablauf des ersten Halbjahres nicht mehr aufrechterhalten werden. Für das
gesamte Jahr wird nunmehr mit einem prognostizierten Betrag in Höhe von 212,6 Mio.
EUR und damit mit Mehrerträgen von insgesamt rd. 10,2 Mio. EUR gerechnet. Damit
reduziert sich der geplante Isolierungsbetrag für die coronabedingten Mindererträge i.H.v.
37,6 Mio. EUR auf rd. 27,4 Mio. EUR.Seite 9 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 9
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich für die ersten neun Monate auf 35,1
Mio. EUR, womit 77,7 % des Ansatzes erreicht sind.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
53,2 38,2 71,8 % 45,2 35,1* 77,7 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 3. Quartal mit Eingang Oktober ist berücksichtigt.
In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und
erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind in den
ersten drei Quartalen rd. 10,5 Mio. EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten.
Bei der Umsatzsteuer zeigt sich mit der Einzahlung für das dritte Quartal i.H.v. rd. 11,7
Mio. EUR eine gleichbleibend positive Entwicklung wie in den ersten beiden Quartalen.
Es ist davon auszugehen, dass der Planansatz um rd. 1,6 Mio. EUR überschritten werden
kann. Damit reduziert sich der Isolierungsbetrag von ursprünglich 1,4 Mio. EUR auf null.
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 30.09.2022 rd. 5,7 Mio. EUR.
Das sind 73,1 % des Haushaltsansatzes von 7,8 Mio. EUR.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
4,8 3,1 64,6 % 7,8 5,7 73,1 %
Bei den sonstigen Steuern wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planansatz um rd.
0,1 Mio. EUR überschritten wird.
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien-
leistungsausgleichs in Höhe von 20,3 Mio. EUR eingeplant. Die dritte Abschlagszahlung
erfolgt Ende Oktober in Höhe von rund 5,1 Mio. EUR und wurde bereits berücksichtigt.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
16,3 11,6 71,2 % 20,3 15,6* 76,8 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 3. Quartal mit Eingang Oktober ist berücksichtigt.
Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 31.03.2022 ist bereits bekannt, dass die
Stadt Bonn im Jahr 2022 insgesamt rd. 20,7 Mio. EUR erhalten wird. Dies bedeutet eine
Überschreitung des bisherigen Planansatzes um rd. 0,3 Mio. EUR.Seite 10 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 10
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
59,9 44,9 75,0 % 59,7 41,1 68,8 %
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 59,7 Mio. EUR sind für die ersten neun Monate
rd. 41,1 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 68,8 % vom Planwert.
Durch das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei
den KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und
Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %.
Nach der derzeitigen Prognose wird für das laufende Jahr mit Mindererträgen von rd.
1,1 Mio. EUR gerechnet.
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2022 mit einem Ertrag in
Höhe von 294,4 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 351,3 Mio. EUR).
Derzeit sind insgesamt 274,7 Mio. EUR (= 93,3 %) ertragswirksam zugeflossen.
Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt
eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden
Positionen.
Aufgrund der aktuellen Rückmeldungen werden bei dieser Position insgesamt mit Mehr-
erträgen von rd. 38,1 Mio. EUR gerechnet, wobei der größte Anteil auf höhere Schlüssel-
zuweisungen zurückzuführen ist.
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
151,6 132,6 87,5 % 116,9 129,2 110,5 %
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2022 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation
dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2020 bis 30.06.2021.Seite 11 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 11
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger
Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz)
dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der
Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer-
kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.
Derzeit sind bereits 129,2 Mio. EUR (= 110,5 %) eingegangen. Auf Basis des Fest-
setzungsbescheids vom 24.01.2022 ist bekannt, dass die Stadt in 2022 rd. 147,7 Mio.
EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird. Damit ergibt sich ein Mehrertrag von rd.
30,7 EUR. Der außerordentliche Ertrag der coronabedingten Isolierung reduziert sich
daher entsprechend von 34,3 Mio. EUR auf 3,6 Mio. EUR.
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2022 mit 148,9 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 89,0 Mio. EUR.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
173,7 137,8 79,3 % 148,9 128,3 86,2 %
Insgesamt sind bis zum 30.09.2022 rd. 128,3 Mio. EUR und damit 86,2 % eingegangen.
Es werden höhere Zuweisungen von rd. 7,4 Mio. EUR erwartet, so u.a. beim Schulamt für
den Bereich der Grundschulen, beim Amt für Kinder, Jugend und Familien zur speziellen
Förderung junger Menschen (Programm „Aufholen nach Corona“) und im Bereich des
Gesundheitsamtes für Corona-Schutzmaßnahmen.
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 29,5 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 26,1 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.
Für die ersten drei Quartale sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd.
17,2 Mio. EUR zu berücksichtigen.
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 21,3 Mio. EUR geplant sind (Rech-
nungsergebnis Vorjahr 27,6 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rück-
zahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum
30.09.2022 sind hiervon lediglich rund 5,7 Mio. EUR bzw. 26,8 % ertragswirksam einge-
gangen.Seite 12 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 12
Nach der aktuellen Prognoseabfrage wird allerdings mit Mehrerträgen von rd. 9,3 Mio.
EUR gerechnet, was insbesondere auf höhere Zuflüsse (+ 7,0 Mio. EUR) beim Amt für
Soziales und Wohnen für Erstattungen bei der Integrationsassistenz im Rahmen der
Eingliederungshilfe für Behinderte zurückzuführen ist. Zudem werden Mehreinnahmen
aus dem Ersatz von Unterhaltsvorschussleistungen erwartet.
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun-
gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen.
Die Leistungsentgelte sind für das Jahr 2022 in Höhe von 210,4 Mio. EUR geplant.
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 163,9 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
211,3 140,7 66,6 % 210,4 151,0* 71,8 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.
Für die ersten neun Monate sind rd. 151,0 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen,
was einem Anteil von 71,8 % entspricht.
Nach der Prognose der Fachämter werden bei dieser Position für das laufende Jahr
Mehrerträge von rd. 9,8 Mio. EUR erwartet. So wird z.B. bei den Abfallgebühren mit
Mehreinnahmen von rd. 6,6 Mio. EUR gerechnet. Grund hierfür sind höhere Kosten für
die Beseitigung der Vermüllung im öffentlichen Raum sowie ein gestiegener Ver-
brennungspreis bei der MVA, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht bekannt
waren. Zudem werden für die Flüchtlingsunterkünfte höhere Benutzungsgebühren von rd.
2,6 Mio. EUR vereinnahmt.
Gegenläufig muss allerdings für 2022 bei der kostenrechnenden Einrichtung Stadtent-
wässerung aufgrund des neuen Urteils des OVG Münster zum Ansatz kalkulatorischer
Kosten mit Mindererträgen von rd. 16,0 Mio. EUR gerechnet werden. Im Saldo ergibt sich
damit eine Reduzierung von 6,2 Mio. EUR gegenüber dem Planwert.
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2022 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 33,5 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2021 rd. 25,9 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:Seite 13 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 13
Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022
(Jan. – Sept.)
Erträge aus Mieten und Pachten 10,4 6,9
Erträge aus Verkauf 2,6 2,4
Sonstige privatrechtliche Leistungs-
entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…)
20,4 13,4
Damit sind bis einschließlich September 2022 insgesamt 22,7 Mio. EUR bzw. 67,8 % des
Ansatzes vereinnahmt.
Laut der Ämterprognose sind für 2022 Mindererlöse von rd. 5,5 Mio. EUR zu erwarten,
wobei der größte Anteil i.H.v. 3,4 Mio. EUR auf eine Abweichung zum Betriebsführungs-
plan der BonnCC GmbH sowie den Wegfall des Beethovenfestes im Hauptgebäude des
WorldCCBonn zurückzuführen ist. Darüber hinaus werden 1,0 Mio. EUR an Leistungsent-
gelte der BonnCC den „sonstigen ordentlichen“ Erträgen zugeordnet, so dass es zu einer
Verschiebung beim Ausweis kommt. Mindererträge von jeweils 0,6 Mio. EUR werden
zudem beim Personalmanagement aufgrund der Reduzierung der Jobticket-Preise und
bei der Volkshochschule erwartet.
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an-
dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2022 sind
hierfür Erträge in Höhe von 107,2 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
126,0 74,6 59,2 % 107,2 90,7* 84,6 %
* ohne Berücksichtigung der Forderungen i.H.v. 5,1 Mio. EUR für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge
aus den Jahren 2019 bis 2021.
In den ersten drei Quartalen sind bisher rd. 90,7 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil
von 84,6 % des Planansatzes entspricht.
Es werden höhere Einnahmen von insgesamt rd. 20,3 Mio. EUR prognostiziert. Davon
entfallen rd. 12,8 Mio. EUR auf Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für
die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen. Weiterhin werden beim Amt für Soziales und
Wohnen höhere Kostenerstattungen für die Bereiche Unterhaltsvorschussleistungen und
Schwerbehindertenrecht erwartet sowie beim Gesundheitsamt für Corona-Schutzmaß-
nahmen.Seite 14 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 14
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2022 in Höhe von 63,4 Mio. EUR geplant
wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 79,0 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammenge-
fasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können.
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:
Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022
(Jan. – Sept.)
Erträge aus Konzessionen 19,2 10,6
Erträge aufgrund von Ausgleichs-
zahlungen AFWoG
9,8 4,9
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
9,7 9,0
Nebenforderungen,
Säumniszuschläge
8,8 1,6
Im Ist sind insgesamt Erträge in Höhe von 38,6 Mio. EUR zu berücksichtigen (einschließ-
lich ¾ der Planwerte aus der Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen), was
einen Anteil von 60,9 % am geplanten Jahreswert ausmacht.
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit einer Verbesserung um rd.
2,0 Mio. EUR gerechnet. Dies ist insbesondere auf ungeplante Erträge aus der Auflösung
von Wertberichtigungen zurückzuführen.
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2022 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant
(Rechnungsergebnis 2021: 0,8 Mio. EUR).
Bisher werden lediglich Erträge von rd. 0,6 Mio. EUR ausgewiesen, da die aktivierbaren
Eigenleistungen zu einem großen Anteil erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht
werden.
Aufgrund des Vorjahresergebnisses wird mit einem aktivierbaren Betrag i.H.v. rd. 1,0 Mio.
EUR gerechnet, so dass Mindererträge von rd. 1,5 Mio. EUR zu erwarten sind.Seite 15 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 15
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich zum 30.09.2022 auf rd. 1.097,2 Mio. EUR
und machen damit einen Anteil von 72,8 % an der Jahresplanung aus.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
1.480,6 1.046,2 70,7 % 1.507,8 1.097,2 72,8 %
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen-
den Positionen:
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
385,8 275,7 71,5 % 416,4 292,7* 70,3 %
* inklusive ¾ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden.
Die Personalaufwendungen belaufen sich in den ersten neun Monaten insgesamt auf
rd. 292,7 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am
Ende des Jahres exakt ermittelt, so dass drei Viertel der geplanten Zuführungen zu den
Personalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden.
Das Personal- und Organisationsamt geht derzeit davon aus, dass die Haushaltsplan-
ansätze für die Personalaufwendungen um rd. 4,5 Mio. EUR und für die Versorgungs-
aufwendungen um rd. 1,7 Mio. EUR überschritten werden. Gründe hierfür sind u.a. die
Erhöhung der Beamtenbesoldung ab Dezember 2022, die Erhöhung des Familien-
zuschlages ab dem dritten Kind sowie die Auswirkungen der Tarifeinigung im Sozial- und
Erziehungsdienst.
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
223,5 139,1 62,2 % 234,4 141,8 60,5 %
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für
materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen in Höhe von 234,4 Mio. EUR ist in den ersten neun Monaten mit rd. 141,8
Mio. EUR ausgeschöpft worden. Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Ver-
waltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan derzeit bei 60,5 %.Seite 16 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 16
Aufgrund der aktuellen Prognoseabfrage wird allerdings für 2022 mit einem Mehrbedarf
von rd. 15,0 Mio. EUR gerechnet. So werden für die Unterbringung der ukrainischen
Flüchtlinge (Hotel- und Bewachungskosten) Mehraufwendungen von rd. 6,0 Mio. EUR
prognostiziert. Höhere Aufwendungen werden zudem in den Bereichen Gesundheits-
schutz, Gemeindestraßen, Entwässerung/Abwasserbeseitigung, Bäder, Theater, Kinder-
tagesstätten und Schulen sowie Grundsicherungsleistungen nach SGB II erwartet.
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 73,6 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 83,0 Mio. EUR)
p.a. geplant. Für die ersten drei Quartale sind hierfür Aufwendungen von rd. 52,7 Mio.
EUR zu berücksichtigen.
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die
Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für
Straßen, Wege und Plätze (Planwert 21,3 bzw. 21,5 Mio. EUR) dar. Bis zum 30.09.2022
werden für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 15,4 Mio. EUR und für
Straßen, Wege und Plätze rd. 14,9 Mio. EUR abgeschrieben.
Zu berücksichtigen ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im
Wirtschaftsplan des SGB enthalten sind.
2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 624,6 Mio. EUR in 2022 stellen den
größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den
ersten neun Monaten rd. 490,9 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich
damit auf 78,6 %.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – Sept.
%-Anteil
Ist/Ansatz
Landschaftsumlage 103,8 80,8 77,8 %
Gewerbesteuerumlage 14,9 11,6* 77,9 %
Städtisches Gebäudemanagement 29,5 46,3** 156,9 %
Theater 30,9 24,9** 80,6 %
Soziale Leistungen 149,6 122,8 82,1 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 203,9 137,4 67,4 %
* inkl. Gewerbesteuerumlage für das 3. Quartal mit Zahlung im Oktober.
** ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten gegenüber SGB 19,7 Mio. und Theater 13,4 Mio. EUR aus 2021.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
618,4 460,5 74,5 % 624,6 490,9 78,6 %Seite 17 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 17
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 30.09.2022 in Höhe von 80,8 Mio. EUR
zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 77,8 % abgeflossen. Nach dem end-
gültigen Festsetzungsbescheid beläuft sich der Jahresbetrag für die Stadt Bonn auf
insgesamt rd. 107,8 Mio. EUR. Der Umlagesatz für 2022 wurde zwar auf 15,2 %
abgesenkt (Vorjahr: 15,7 %), aufgrund höherer Umlagegrundlagen gem. Modellrechnung
GFG ergeben sich jedoch Mehraufwendungen von rd. 4 Mio. EUR.
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich für die ersten neun Monate auf rd. 11,6 Mio. EUR.
Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger seitdem 35,0
v.H. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerent-
wicklung. Da hier mit deutlich steigenden Einnahmen gerechnet wird, werden sich die
Aufwendungen für die Umlage um rd. 2,4 Mio. EUR erhöhen.
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 29,5 Mio. EUR (Vorjahr: 27,6 Mio. EUR) geplant. In den ersten neun Monaten wurden
bisher schon rd. 46,3 Mio. EUR verbraucht. Hierbei sind bereits die notwendigen internen
Umbuchungen zum konsumtiven und investiven Betriebskostenzuschuss berücksichtigt.
Das gesamte konsumtive Budget beträgt insgesamt rd. 93,4 Mio. EUR und kann zunächst
über den Deckungsring ausgeglichen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bis
Jahresende insgesamt rd. 14,3 Mio. EUR mehr benötigt werden, da der Wirtschaftsplan
des SGB für 2022 entsprechend höhere Aufwendungen ausweist.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 30,9 Mio. EUR
(Vorjahr: 31,1 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der
Spielzeit 2021/2022 und die ersten Monate der Spielzeit 2022/2023. In den ersten drei
Quartalen sind Mittel in Höhe von 24,9 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 80,6
% entspricht.
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale
Leistungen" auf 149,6 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 153,3 Mio. EUR), davon
sind nach den ersten neun Monaten 122,8 Mio. EUR abgeflossen. Von den Transferauf-
wendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 203,9 Mio. EUR
(Rechnungsergebnis Vorjahr 186,4 Mio. EUR) sind rd. 137,4 Mio. EUR in den ersten neun
Monaten verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich
"Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" bei 73,6 %.
Insgesamt werden aktuell Mehraufwendungen von rd. 52,9 Mio. EUR erwartet. Neben
dem höheren Betriebskostenzuschuss an das SGB (+ 14,3 Mio. EUR) sowie die höheren
Zahlungen bei der Landschafts- und Gewerbesteuerumlage (+ 6,4 Mio. EUR) betrifft dies
u.a. höhere Transferleistungen für die Integrationsassistenz (+ 14,2 Mio. EUR) und die
Versorgung von ukrainischen Flüchtlingen (+ 5 Mio. EUR). Zudem werden im Bereich der
Verkehrsplanung/Zukunft Radverkehr mehr Transferaufwendungen erwartet (+ 13,3 Mio.
EUR), denen allerdings z.T. Einsparungen bei anderen Aufwandspositionen gegenüber
stehen.Seite 18 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 18
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Sept. Ist/Ansatz
169,8 118,1 69,6 % 158,7 119,1 75,0 %
Zum Stichtag 30.09.2022 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 119,1 Mio.
EUR ausgewiesen. Dies sind 75,0 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen
in Höhe von 158,7 Mio. EUR.
Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen
in Höhe von 89,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 86,4 Mio. EUR) für die Grund-
sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen-
hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten neun
Monaten rd. 63,3 Mio. EUR abgeflossen sind.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird sich das Ergebnis durch ungeplante
Wertberichtigungen (insbesondere bei Gewerbesteuerforderungen) - nach aktuellem
Stand um rd. 4,8 Mio. EUR - verschlechtern, denen lediglich entsprechende Erträge aus
der Auflösung von Wertberichtigungen i.H.v. 2,9 Mio. EUR gegenüberstehen.
Nach der Ämterprognose wird ein Mehrbedarf von rd. 8,6 Mio. EUR erwartet. Ursächlich
hierfür sind u.a. höhere Aufwendungen bei den Schulen (für OGS-Infrastruktur und
Digitalpakt) und Kindertageseinrichtungen, Sozialleistungen für das Bildungs- und
Teilhabepaket (hier lediglich Verschiebung von den Sach- und Dienstleistungen), dem
Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte sowie im Bereich „Politische Gremien“ für Fraktionszu-
wendungen und Sitzungstechnik.
Insgesamt ergibt sich damit ein Mehrbedarf von aktuell 13,4 Mio. EUR.Seite 19 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 19
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert-
papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das
Finanzergebnis des Jahres 2022 wurde mit rund -17,2 Mio. EUR geplant (Rechnungs-
ergebnis Vorjahr -18,3 Mio. EUR).
Nach den ersten neun Monaten beträgt das Ergebnis rd. -9,7 Mio. EUR, was einem Anteil
von 56,4 % entspricht, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Zinsaufwendungen nicht
gleichmäßig abfließen.
Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements
nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für die ersten drei Quartale
zusätzlich rund 1,9 Mio. EUR addiert werden. Für das gesamte Jahr sind für die Zinsauf-
wendungen des SGB rd. 2,5 Mio. EUR einzuplanen.
Nach der aktuellen Prognose wird sich das Finanzergebnis um rd. 1,0 Mio. EUR
verschlechtern. Dies ist insbesondere auf eine Reduzierung bei den geplanten Finanz-
erträgen zurückzuführen. Aufgrund der Entscheidung der EZB, die Leitzinsen im Verlauf
des Jahres in mehreren Stufen zu erhöhen, können in der Tagesgeldaufnahme keine
negativen Zinsen mehr realisiert werden. Zudem können die im Rahmen der
Konzernfinanzierung eingeplanten Zinserträge durch zeitliche Verschiebungen nicht in
voller Höhe erreicht werden.
Nach dem geplanten Gesetzesentwurf können die kriegsbedingten Mehraufwendungen
allerdings im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 isoliert werden. Für die höheren
Zinszahlungen wären dies voraussichtlich 1,82 Mio. EUR für die Liquiditätskredite und
0,67 Mio. EUR für die Investitionskredite.Seite 20 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 20
2.4 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 444,7 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 333,2 Mio. EUR) geplant, wobei Ermächtigungsübertragungen aus
2021 in Höhe von rd. 216,5 Mio. EUR hinzuzurechnen sind.
In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von
113,0 Mio. EUR (Vorjahr 77,8 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus-
haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd.
7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:
Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022
(Jan. – Sept.)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
5,1 5,6*
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen über 800 EUR
12,9 8,2
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen bis 800 EUR
0,5 0,3
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
- davon Anteile für das SGB
- davon Anteil für die Konzernfinanzierung SWB
231,2
120,2
103,7
57,0
33,9
22,9
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 32,6 0,4
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 104,7 34,5
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 55,3 8,8
Sonstige Investitionsauszahlungen 2,5 0,0
* inkl. HR.
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 444,7 Mio. EUR in den
ersten neun Monaten nur rd. 114,8 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht lediglich einem
Anteil von 25,8 % gegenüber dem Planansatz.Seite 21 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 21
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 30.09.2022 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.333,7 Mio. EUR (inklusive
Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 98,5 Mio. EUR),
- die Liquiditätskredite auf 648,1 Mio. EUR.
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 1.981,8 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 30.09.2022 beträgt damit 5.897 EUR, wobei die Einwohner-
zahl von 336.064 zum 30.06.2022 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011)
zugrunde gelegt wurde. Insbesondere kriegsbedingt hat sich im Vergleich zum
31.12.2021 ein Aufwuchs in Höhe von 4.155 Einwohnern ergeben.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:
Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liqui-
ditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen
werden.
Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft
über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi-
tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit
begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von
bis zu 10 Jahren, abzuschließen.Seite 22 von 23
Quartalsbericht III/2022 Seite 22
Zum Stichtag 30.09.2022 erhält die Stadt nur noch für ein Volumen von 50,0 Mio. EUR an
Liquiditätskrediten Zinserträge (negative Zinsen). Insgesamt konnten in den ersten neun
Monaten rd. 1,1 Mio. EUR an Zinserträgen vereinnahmt werden.
Seit der ersten Zinserhöhung der EZB Ende Juli 2022 hat der Zinsmarkt gedreht, so dass
bei kurzfristigen Laufzeiten keine negativen Zinsen (Erträge) mehr realisiert werden
können. In ihrer Sitzung am 27.10.2022 hat die EZB dann zum dritten Mal in diesem Jahr
die Leitzinsen weiter erhöht. Damit beträgt der Hauptrefinanzierungssatz ab dem
02.11.2022 nunmehr 2,0 %. Weitere Zinsschritte sind aufgrund der anhaltend hohen
Inflation zu erwarten. Dies bedeutet, dass die Zinsbelastungen für den städtischen
Haushalt sowohl im konsumtiven wie investiven Bereich erheblich steigen werden.Seite 23 von 23

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Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de