222165-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Kosten der Wandgestaltung der Abgänge 1 – 9 an der Poststraße / Thomas-Mann-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 222165-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222165-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Kosten der Wandgestaltung der Abgänge 1 – 9 an der Poststraße / Thomas-Mann- Straße Beratungsfolge Hauptausschuss 01.12.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Gesamtkosten für die Umgestaltung (Böden, Wände und Decken) der Abgänge inkl. vorangegangenen Rückbau: Für den 1. BA Poststr.: Auftrag 2.672.653,31 € Nachträge 235.729,94 € Gesamt brutto 2.908.383,25 € Die Nachträge sind teilweise noch ungeprüft und nicht beauftragt. Ein Nachtrag bezieht sich auf den Mehraufwand für die Bedruckung der Wandglasscheiben und beläuft sich alleine schon auf 193.005,28€ brutto. Dieser ist in dem Betrag in Höhe von 235.729,94 € enthalten. Für den 2. BA Thomas-Mann-Str.: Auftrag 2.062.073,19 € Nachträge 48.829,51 € Zusätzliche Arbeiten SWB – Versetzen der Rolltreppe 06 16.600,00 € Gesamt 2.127.502,70 € Die Nachträge sind hier soweit geprüft und beauftragt. Fördermittel: 1.743.086,-- Euro als zuwendungsfähige Ausgaben vom Land gem. der Förderrichtlinien Stadterneuerung anerkannt bzw. bewilligt worden. D.h. 70 % dieser anerkannten Kosten = 1.220.160,-- Euro werdenSeite 1 von 2 Seite 2 über Zuwendungen des Landes finanziert. Es verbleibt für genannte Maßnahme ein städtischer Eigenanteil von 30 % 522.926,-- Euro. Die Fördermittel wurden nur für die Abgänge Thomas-Mann-Straße bewilligt. Fördermittel für den 1. BA Poststraße wurden nicht bewilligt. Die Gesamtkosten belaufen sich aktuell auf 5.035.885,95 € brutto. Die Summe der Fördermittel beläuft sich auf 1.220.160,00 Euro, so dass der Stadt Bonn Kosten in Höhe von 3.815.725,95 EUR entstehen. Die Kosten für die reine Wandgestaltung belaufen sich auf 2.422.605,69 brutto zuzüglich dem ungeprüften Nachtrag in Höhe von 193.005,28 €. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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