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222164-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Sachstandsanfrage zu Ratsbeschluss DS 211296 vom 16.09.2021; 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn

Nummer
222164-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 20.04.2023 Kenntnisnahme
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  1. 222164 BBB-Anfrage: Sachstandsanfrage zu Ratsbeschluss DS 211296 vom 16.09.2021; 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222164-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Sachstandsanfrage zu
Ratsbeschluss DS 211296 vom 16.09.2021; 7.
Satzung zur Änderung der Satzung der
bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet
der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Hauptausschuss 02.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den gestellten Fragen nimmt die bonnorange AöR wie folgt Stellung:
1.a) Welche Erfahrungen hat die bonnorange AöR seit dem 01.01.2022
hinsichtlich der Entwicklung des Sperrmüllaufkommens (in Tonnen) bei
3 x jährlicher Abfuhr im Vergleich zur 4 x jährlichen Abfuhr gemacht?
Die Entwicklung des Sperrmüllaufkommens (in Tonnen) ist im Vergleich
von 3 x jährlicher Abfuhr zur 4 x jährlichen Abfuhr auf konstantem
Niveau geblieben. Hierbei wurden die Zahlen vor 2018 mit 2022
verglichen, da von 2018 bis 2021 das Pilotprojekt „Sperrmüll auf Abruf“
lief. (s. Anlage)
1.b) Welche Erfahrungen hat die bonnorange AöR seit dem 01.01.2022
hinsichtlich der Entwicklung des Material-, Betriebsmittel- und
Personaleinsatzes bei 3 x jährlicher Abfuhr im Vergleich zur 4 x
jährlichen Abfuhr gemacht?
Bei der 4x jährlichen Abfuhr gab es in 50 Revieren 200 Einsatztage, bei
der 3x jährlichen Abfuhr 61 Reviere mit 183 Einsatztagen. Je Einsatztag
sind 5 Sammelfahrzeuge mit Fahrer und 2 Müllwerkern im Einsatz.
1.c) Welche Erfahrungen hat die bonnorange AöR seit dem 01.01.2022
hinsichtlich der Inanspruchnahme allgemein und dem
Sperrmüllaufkommen (in Tonnen) bei der vierten kostenlosen Abfuhr
gemacht?Seite 1 von 4
Seite 2
Der vierte Termin auf Abruf durch Eigentümer*innen bzw.
Vermieter*innen wird wenig in Anspruch genommen.
Von der für 2022 hochgerechneten Jahresmenge bei der Sperrmüll-
Straßensammlung von 8.414,45 t entfallen ca. 757,30 t (dies entspricht
rd. 9 %) auf den Termin auf Abruf. Von 7.110 möglichen Terminen für
die kostenlose vierte Abfuhr wurden 1.825 Termine in Anspruch
genommen (dies entspricht rd. 25%)
2. Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der bonnorange AöR, ob es
sinnvoll und wirtschaftlich ist, zusätzliche Sperrmüllabfuhren (mehr als 4
Abfuhren pro Jahr) nach Terminvereinbarung gegen Gebühr
anzubieten, gekommen?
Die bonnorange AöR ist grundsätzlich zu dem Ergebnis gekommen,
dass es sinnvoll ist, nämlich nachhaltiger, flexibler und
kundenfreundlicher, Sperrmüllabfuhren nach Terminvereinbarung
anzubieten.
So konnten beim Pilotprojekt „Sperrmüll auf Abruf“ in den betreffenden
Stadtgebieten mehr Sauberkeit und Ordnung durch weniger
„Sperrmüllfledderei“ und illegale wilde Müllablagerungen erzielt werden.
Außerdem konnte eine direkte und umfassende Sperrmüll-Beratung zur
richtigen Abfallentsorgung durchgeführt werden, um noch brauchbare
Gegenstände der Weiterverwendung bzw. Wiederverwertung
zuzuführen. Die flexible Vereinbarung von Terminen ermöglichte den
Bürger*innen eine individuelle bedarfsgerechte Steuerung z.B. bei
Haushaltsauflösungen oder Umzügen.
Ende April 2021 hat uns der Verwaltungsrat beauftragt die Organisation
der Sperrmüllsammlung ab 2022 weiterzuentwickeln und „Sperrmüll auf
Abruf“ zu beenden.
Vor diesem Hintergrund wurde z.B. auch ein zusätzlicher,
gebührenpflichtiger sog. „Express-Sperrmüll-Service“ nach
Terminvereinbarung entwickelt und dem Verwaltungsrat in diesem Jahr
vorgeschlagen. Nach eingehender Beratung, wurde der Beschluss
vertagt, mit Arbeitsauftrag an die bonnorange AöR. Von der bonnorange
AöR wird eine Gegenüberstellung aller möglichen Sammelvarianten
gewünscht, mit dem Ziel den bestmöglichen Service, möglichst
kostenfrei herauszufinden. Eine Umsetzung ist dann für 2024 geplant.
3. Wie viele Eigentümer/Verwalter der sogenannten „Wohnungswirtschaft“
gemessen an der Gesamtzahl der Eigentümer/Verwalter hat das
Angebot zusätzlicher Altpapierabfuhren bislang in Anspruch genommen
und welche Gebühren wurden hierfür gemessen an der Menge
erhoben?
Hierzu liegen keine fundierten, differenzierten Erhebungen vor. BislangSeite 2 von 4
Seite 3
sind es sehr wenige Kund*innen aus der „Wohnungswirtschaft“, die von
dem kostenpflichtigen Service der zusätzlichen Leerung der Blauen
Tonne Gebrauch machen. Die Blaue Tonne wird von bonnorange im
monatlichen Leerungsintervall ohne separate Gebühr geleert.
Zusätzliche Leerungen können über den Kundenservice der
bonnorange für jedes Objekt in Bonn kostenpflichtig bestellt werden.
4. Welche ergänzenden Maßnahmen außer der Einstellung der Abfuhr
beigelegter Kartonage ab dem 01.01.2023 hat bonnorange zur
Reduzierung der illegalen Beistellungen entwickelt und wann ist mit der
Umsetzung zu rechnen bzw. wann wurden die Maßnahmen mit
welchem Erfolg umgesetzt?
Maßnahmen zur Reduzierung von illegalen Beistellungen sind
• eine längerfristig wirkende kontinuierliche und umfassende
Abfallberatung und die Kooperation mit der Verbraucherzentrale
NRW. Hier werden gezielte Maßnahmen und Aktionen in den
Quartieren Dransdorf, Pennenfeld, Medinghoven, Tannenbusch
und Brüser Berg zur Abfallvermeidung, Recycling und ReUse
umgesetzt. Dies stellt eine sinnvolle Ergänzung der
Abfallberatung und Umweltbildung in „herausfordernden
Quartieren“ dar. Die Beratungs- und Bildungsaktivitäten haben
das Ziel, die Entscheidungs- und Handlungskompetenzen
insbesondere von bildungsbenachteiligten jungen
Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verbessern.
• Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung der
kostenlosen Blauen Tonne und Abschaffung der
Bündelsammlung: Mit eigener Kampagnen-Website
www.bonnorange.de/blauetonne, großflächiger Außenwerbung,
Radio-Spots, Anzeigen im General Anzeiger.
• Im Jahresverlauf 2023 wird die bonnorange AöR in Abstimmung
mit dem Ordnungsamt zu gegebenem Zeitpunkt und bei
Notwendigkeit eine höhere Präsenz
vor Ort und stichprobenartige Kontrollen vereinbaren.
Anlage/n
1 Anlage Frage 1a (öffentlich)Seite 3 von 4
Anlage zu Frage 1a)
Sperrmüllmengen 2015, 2016, 2017 mit 2022 im Vergleich (in t)
2015 2016 2017 2022*
Gesamtergebnis 10.652,52 12.302,82 11.855,03 12.374,19
davon: Straßensammlung 8.024,94 7.988,29 8.699,52 8.414,45
Anteil Straßensammlung 75,33% 64,93% 73,38% 68%
*2022 hochgerechnetSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 08:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de