222164-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Sachstandsanfrage zu Ratsbeschluss DS 211296 vom 16.09.2021; 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 222164-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222164-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Sachstandsanfrage zu Ratsbeschluss DS 211296 vom 16.09.2021; 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Hauptausschuss 02.02.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den gestellten Fragen nimmt die bonnorange AöR wie folgt Stellung: 1.a) Welche Erfahrungen hat die bonnorange AöR seit dem 01.01.2022 hinsichtlich der Entwicklung des Sperrmüllaufkommens (in Tonnen) bei 3 x jährlicher Abfuhr im Vergleich zur 4 x jährlichen Abfuhr gemacht? Die Entwicklung des Sperrmüllaufkommens (in Tonnen) ist im Vergleich von 3 x jährlicher Abfuhr zur 4 x jährlichen Abfuhr auf konstantem Niveau geblieben. Hierbei wurden die Zahlen vor 2018 mit 2022 verglichen, da von 2018 bis 2021 das Pilotprojekt „Sperrmüll auf Abruf“ lief. (s. Anlage) 1.b) Welche Erfahrungen hat die bonnorange AöR seit dem 01.01.2022 hinsichtlich der Entwicklung des Material-, Betriebsmittel- und Personaleinsatzes bei 3 x jährlicher Abfuhr im Vergleich zur 4 x jährlichen Abfuhr gemacht? Bei der 4x jährlichen Abfuhr gab es in 50 Revieren 200 Einsatztage, bei der 3x jährlichen Abfuhr 61 Reviere mit 183 Einsatztagen. Je Einsatztag sind 5 Sammelfahrzeuge mit Fahrer und 2 Müllwerkern im Einsatz. 1.c) Welche Erfahrungen hat die bonnorange AöR seit dem 01.01.2022 hinsichtlich der Inanspruchnahme allgemein und dem Sperrmüllaufkommen (in Tonnen) bei der vierten kostenlosen Abfuhr gemacht?Seite 1 von 4 Seite 2 Der vierte Termin auf Abruf durch Eigentümer*innen bzw. Vermieter*innen wird wenig in Anspruch genommen. Von der für 2022 hochgerechneten Jahresmenge bei der Sperrmüll- Straßensammlung von 8.414,45 t entfallen ca. 757,30 t (dies entspricht rd. 9 %) auf den Termin auf Abruf. Von 7.110 möglichen Terminen für die kostenlose vierte Abfuhr wurden 1.825 Termine in Anspruch genommen (dies entspricht rd. 25%) 2. Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der bonnorange AöR, ob es sinnvoll und wirtschaftlich ist, zusätzliche Sperrmüllabfuhren (mehr als 4 Abfuhren pro Jahr) nach Terminvereinbarung gegen Gebühr anzubieten, gekommen? Die bonnorange AöR ist grundsätzlich zu dem Ergebnis gekommen, dass es sinnvoll ist, nämlich nachhaltiger, flexibler und kundenfreundlicher, Sperrmüllabfuhren nach Terminvereinbarung anzubieten. So konnten beim Pilotprojekt „Sperrmüll auf Abruf“ in den betreffenden Stadtgebieten mehr Sauberkeit und Ordnung durch weniger „Sperrmüllfledderei“ und illegale wilde Müllablagerungen erzielt werden. Außerdem konnte eine direkte und umfassende Sperrmüll-Beratung zur richtigen Abfallentsorgung durchgeführt werden, um noch brauchbare Gegenstände der Weiterverwendung bzw. Wiederverwertung zuzuführen. Die flexible Vereinbarung von Terminen ermöglichte den Bürger*innen eine individuelle bedarfsgerechte Steuerung z.B. bei Haushaltsauflösungen oder Umzügen. Ende April 2021 hat uns der Verwaltungsrat beauftragt die Organisation der Sperrmüllsammlung ab 2022 weiterzuentwickeln und „Sperrmüll auf Abruf“ zu beenden. Vor diesem Hintergrund wurde z.B. auch ein zusätzlicher, gebührenpflichtiger sog. „Express-Sperrmüll-Service“ nach Terminvereinbarung entwickelt und dem Verwaltungsrat in diesem Jahr vorgeschlagen. Nach eingehender Beratung, wurde der Beschluss vertagt, mit Arbeitsauftrag an die bonnorange AöR. Von der bonnorange AöR wird eine Gegenüberstellung aller möglichen Sammelvarianten gewünscht, mit dem Ziel den bestmöglichen Service, möglichst kostenfrei herauszufinden. Eine Umsetzung ist dann für 2024 geplant. 3. Wie viele Eigentümer/Verwalter der sogenannten „Wohnungswirtschaft“ gemessen an der Gesamtzahl der Eigentümer/Verwalter hat das Angebot zusätzlicher Altpapierabfuhren bislang in Anspruch genommen und welche Gebühren wurden hierfür gemessen an der Menge erhoben? Hierzu liegen keine fundierten, differenzierten Erhebungen vor. BislangSeite 2 von 4 Seite 3 sind es sehr wenige Kund*innen aus der „Wohnungswirtschaft“, die von dem kostenpflichtigen Service der zusätzlichen Leerung der Blauen Tonne Gebrauch machen. Die Blaue Tonne wird von bonnorange im monatlichen Leerungsintervall ohne separate Gebühr geleert. Zusätzliche Leerungen können über den Kundenservice der bonnorange für jedes Objekt in Bonn kostenpflichtig bestellt werden. 4. Welche ergänzenden Maßnahmen außer der Einstellung der Abfuhr beigelegter Kartonage ab dem 01.01.2023 hat bonnorange zur Reduzierung der illegalen Beistellungen entwickelt und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen bzw. wann wurden die Maßnahmen mit welchem Erfolg umgesetzt? Maßnahmen zur Reduzierung von illegalen Beistellungen sind • eine längerfristig wirkende kontinuierliche und umfassende Abfallberatung und die Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW. Hier werden gezielte Maßnahmen und Aktionen in den Quartieren Dransdorf, Pennenfeld, Medinghoven, Tannenbusch und Brüser Berg zur Abfallvermeidung, Recycling und ReUse umgesetzt. Dies stellt eine sinnvolle Ergänzung der Abfallberatung und Umweltbildung in „herausfordernden Quartieren“ dar. Die Beratungs- und Bildungsaktivitäten haben das Ziel, die Entscheidungs- und Handlungskompetenzen insbesondere von bildungsbenachteiligten jungen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verbessern. • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung der kostenlosen Blauen Tonne und Abschaffung der Bündelsammlung: Mit eigener Kampagnen-Website www.bonnorange.de/blauetonne, großflächiger Außenwerbung, Radio-Spots, Anzeigen im General Anzeiger. • Im Jahresverlauf 2023 wird die bonnorange AöR in Abstimmung mit dem Ordnungsamt zu gegebenem Zeitpunkt und bei Notwendigkeit eine höhere Präsenz vor Ort und stichprobenartige Kontrollen vereinbaren. Anlage/n 1 Anlage Frage 1a (öffentlich)Seite 3 von 4 Anlage zu Frage 1a) Sperrmüllmengen 2015, 2016, 2017 mit 2022 im Vergleich (in t) 2015 2016 2017 2022* Gesamtergebnis 10.652,52 12.302,82 11.855,03 12.374,19 davon: Straßensammlung 8.024,94 7.988,29 8.699,52 8.414,45 Anteil Straßensammlung 75,33% 64,93% 73,38% 68% *2022 hochgerechnetSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de