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222164 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Sachstandsanfrage zu Ratsbeschluss DS 211296 vom 16.09.2021; 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn

Nummer
222164
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
28.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 20.04.2023 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 222164-01 ST BBB-Anfrage: Sachstandsanfrage zu Ratsbeschluss DS 211296 vom 16.09.2021; 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn
  2. 222164-02 ST BBB-Anfrage: Sachstandsanfrage zu Ratsbeschluss DS 211296 vom 16.09.2021; 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
222164
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
27.10.2022
BBB-Anfrage: Sachstandsanfrage zu
Ratsbeschluss DS 211296 vom 16.09.2021; 7.
Satzung zur Änderung der Satzung der
bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet
der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.11.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche Erfahrungen hat die bonnorange AöR seit dem 01.01.2022
hinsichtlich
a. der Entwicklung des Sperrmüllaufkommens (in Tonnen) bei 3 x jährlicher
Abfuhr im Vergleich zur 4 x jährlichen Abfuhr,
b. der Entwicklung des Material-, Betriebsmittel- und Personaleinsatzes bei 3 x
jährlicher Abfuhr im Vergleich zur 4 x jährlichen Abfuhr,
c. der Inanspruchnahme allgemein und dem Sperrmüllaufkommens (in Tonnen)
bei der vierten kostenlosen Abfuhr
gemacht?
2. Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der bonnorange AöR, ob es sinnvoll
und wirtschaftlich ist, zusätzliche Sperrmüllabfuhren (mehr als 4 Abfuhren pro
Jahr) nach Terminvereinbarung gegen Gebühr anzubieten, gekommen?
3. Wie viele Eigentümer/Verwalter der sogenannten „Wohnungswirtschaft“
gemessen an der Gesamtzahl der Eigentümer/Verwalter hat das Angebot
zusätzlicher Altpapierabfuhren bislang in Anspruch genommen und welche
Gebühren wurden hierfür gemessen an der Menge erhoben?
4. Welche ergänzenden Maßnahmen außer der Einstellung der Abfuhr
beigelegter Kartonage ab dem 01.01.2023 hat bonnorange zur Reduzierung
der illegalen Beistellungen entwickelt und wann ist mit deren Umsetzung zu
rechnen bzw. wann wurden die Maßnahmen mit welchem Erfolg umgesetzt?
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Die Fragesteller sind nach nunmehr knapp einem Jahr der Einführung des
reduzierten Angebotes der Sperrmüllabfuhr an einer Evaluation der neuen
Regelung interessiert.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de