222163-01 · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bzw. zu raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Hier: Zuordnung Beschlusskompetenz
Kerndaten
- Nummer
- 222163-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222163-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Antrag: Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bzw. zu raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Hier: Zuordnung Beschlusskompetenz Beratungsfolge Hauptausschuss 01.12.2022 Kenntnisnahme Inhalt des Antrages Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat eine geänderte Zuständigkeitsordnung zur Beschlussfassung vorzulegen, die hinsichtlich der Abgabe sowohl von Stellungnahmen der Stadt Bonn als Trägerin öffentlicher Belange als auch Einwendungen als Betroffene in Planverfahren a. dem Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen sowie dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr ein Empfehlungsrecht, b. dem Rat der Stadt Bonn die Entscheidungskompetenz zuweist. Stellungnahme der Verwaltung Die Bundesstadt Bonn wird regelmäßig von den zuständigen Anhörungsbehörden an raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während die Durchführung der Planfeststellungsverfahren auf der Grundlage der jeweiligen Fachgesetze, wie z.B. dem allgemeinen Eisenbahngesetz oder dem Bundesfernstraßengesetz erfolgt, ist die Anhörung als Träger öffentlicher Belange in §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (VwVfG NRW) geregelt. Innerhalb den von der Anhörungsbehörde auf dieser Rechtsgrundlage bemessenen Fristen zur Beteiligung der Bundesstadt Bonn als Träger öffentlicher Belange ist die gewünschte Beratung und Beschlussfassung in mehreren politischer Gremien mit einer vorherigen fachlichen Prüfung der umfangreichen Planfeststellungsunterlagen jedoch nicht realisierbar (vgl. hierzu auch DS-Nr. 221855-03 ST). Bei einer entsprechenden Änderung der Zuständigkeitsordnung wären im ZugeSeite 1 von 2 Seite 2 von Planfeststellungsverfahren insofern deutliche Überschreitungen der gesetzten Beteiligungsfristen unvermeidbar und eine sachgerechte Würdigung der von der Stadt Bonn formulierten Gesichtspunkte damit nicht mehr gewährleistet. Von einer Beratung und Beschlussfassung von Stellungnahmen im Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen, dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr und dem Rat der Bundesstadt Bonn ist daher abzusehen. Die Stellungnahmen können jedoch im Nachgang als Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis gegeben werden. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die in der Antragstellung als vermeintliches Negativbeispiel herangezogene Gesamtstellungnahme vom 09.08.2021 zum 1. Deckblattverfahren für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße auf der Grundlage politisch gefasster Beschlüsse des Rates (vom 10.06.1999 Drucksachen-Nr. 9930207N) und des Hauptausschusses (vom 31.10.2000 Drucksachen-Nr. 0012562) erfolgte und die politischen Gremien in den zurückliegenden Jahren wiederholt über die inhaltliche Ausgestaltung, den laufenden Fortgang und den Stand der Planung in Kenntnis gesetzt wurden (zuletzt am 06.04.2022, vgl. DS-Nr.: 220201). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de