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222163-01 · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bzw. zu raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Hier: Zuordnung Beschlusskompetenz

Nummer
222163-01
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 01.12.2022 Kenntnisnahme
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  1. 222163 BBB-Antrag: Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bzw. zu raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Hier: Zuordnung Beschlusskompetenz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222163-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag: Abgabe von Stellungnahmen im
Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher
Belange bzw. zu raumbedeutsamen Vorhaben und
Infrastrukturmaßnahmen.
Hier: Zuordnung Beschlusskompetenz
Beratungsfolge
Hauptausschuss 01.12.2022 Kenntnisnahme
Inhalt des Antrages
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat eine geänderte
Zuständigkeitsordnung zur Beschlussfassung vorzulegen, die hinsichtlich der
Abgabe sowohl von Stellungnahmen der Stadt Bonn als Trägerin öffentlicher
Belange als auch Einwendungen als Betroffene in Planverfahren
a. dem Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen sowie dem Ausschuss für
Mobilität und Verkehr ein Empfehlungsrecht,
b. dem Rat der Stadt Bonn die Entscheidungskompetenz zuweist.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Bundesstadt Bonn wird regelmäßig von den zuständigen
Anhörungsbehörden an raumbedeutsamen Vorhaben und
Infrastrukturmaßnahmen als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während die
Durchführung der Planfeststellungsverfahren auf der Grundlage der jeweiligen
Fachgesetze, wie z.B. dem allgemeinen Eisenbahngesetz oder dem
Bundesfernstraßengesetz erfolgt, ist die Anhörung als Träger öffentlicher
Belange in §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen (VwVfG NRW) geregelt. Innerhalb den von der Anhörungsbehörde
auf dieser Rechtsgrundlage bemessenen Fristen zur Beteiligung der
Bundesstadt Bonn als Träger öffentlicher Belange ist die gewünschte Beratung
und Beschlussfassung in mehreren politischer Gremien mit einer vorherigen
fachlichen Prüfung der umfangreichen Planfeststellungsunterlagen jedoch nicht
realisierbar (vgl. hierzu auch DS-Nr. 221855-03 ST).
Bei einer entsprechenden Änderung der Zuständigkeitsordnung wären im ZugeSeite 1 von 2
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von Planfeststellungsverfahren insofern deutliche Überschreitungen der
gesetzten Beteiligungsfristen unvermeidbar und eine sachgerechte Würdigung
der von der Stadt Bonn formulierten Gesichtspunkte damit nicht mehr
gewährleistet. Von einer Beratung und Beschlussfassung von Stellungnahmen
im Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen, dem Ausschuss für Mobilität
und Verkehr und dem Rat der Bundesstadt Bonn ist daher abzusehen. Die
Stellungnahmen können jedoch im Nachgang als Mitteilung der Verwaltung zur
Kenntnis gegeben werden.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die in der Antragstellung als
vermeintliches Negativbeispiel herangezogene Gesamtstellungnahme vom
09.08.2021 zum 1. Deckblattverfahren für den Neubau der Anschlussstelle
Maarstraße auf der Grundlage politisch gefasster Beschlüsse des Rates (vom
10.06.1999 Drucksachen-Nr. 9930207N) und des Hauptausschusses (vom
31.10.2000 Drucksachen-Nr. 0012562) erfolgte und die politischen Gremien in
den zurückliegenden Jahren wiederholt über die inhaltliche Ausgestaltung, den
laufenden Fortgang und den Stand der Planung in Kenntnis gesetzt wurden
(zuletzt am 06.04.2022, vgl. DS-Nr.: 220201).
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de