222163 · Antrag
BBB-Antrag: Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bzw. zu raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Hier: Zuordnung Beschlusskompetenz
Kerndaten
- Nummer
- 222163
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 28.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 222163 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 27.10.2022 BBB-Antrag: Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bzw. zu raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Hier: Zuordnung Beschlusskompetenz Beratungsfolge Hauptausschuss 17.11.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat eine geänderte Zuständigkeitsordnung zur Beschlussfassung vorzulegen, die hinsichtlich der Abgabe sowohl von Stellungnahmen der Stadt Bonn als Trägerin öffentlicher Belange als auch Einwändungen als Betroffene in Planverfahren a. dem Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen sowie dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr ein Empfehlungsrecht, b. dem Rat der Stadt Bonn die Entscheidungskompetenz zuweist. Begründung In DS 221855-03 ST führt die Oberbürgermeisterin u.a. folgendes aus: „Zur Abgabe von Stellungnahmen der Stadt im Rahmen von Planfeststellungsverfahren Dritter existiert weder eine gesetzliche Zuweisung an den Rat durch die Gemeindeordnung noch eine entsprechende Regelung in der „Zuständigkeitsordnung Ratsausschüsse“. Soweit in der Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss für Verkehr und Mobilität unter Ziffer 1.3 bzw. 1.4 Empfehlungsrechte für grundsätzliche Angelegenheiten des Straßenverkehrs bzw. zu Planfeststellungsverfahren spurgeführter öffentlicher Verkehrsmittel angelegt sind, wird dies nicht so verstanden, dass bei Verkehrsplanungen Dritter Verwaltungsstellungnahmen an die Anhörungsbehörde eines vorherigen Ratsbeschlusses mit vorheriger Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität bedürfen.“Seite 1 von 2 Seite 2 Die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bzw. zu raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen, die besondere bewältigungsbedürftige Spannungen auslösen, ist eine wichtige und daher unmittelbare Angelegenheit der Gemeinde, die nicht als auf die Verwaltung übertragene Routineaufgabe angesehen werden kann. Zumal sich die Auffassung, welchen Inhaltes eine abzugebende Stellungnahme haben soll, zwischen einer Gemeindevertretung und der zugehörigen Verwaltung sehr unterschiedlich sein kann. Am Beispiel der kürzlich durch die Ratsmehrheit beschlossenen „Resolution A 59“ zeigt sich diese Divergenz beispielhaft. Die mit Datum vom 9. August 2021 von der Oberbürgermeisterin als Geschäft der laufenden Verwaltung abgegebene Gesamtstellungnahme zum 1. Deckblattverfahren für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße unterscheidet sich erheblich zu der von der aktuellen Ratskoalition in der Ratssitzung am 22.September 2022 dazu eingenommenen und beschlossenen Position. Durch die beantragte Änderung sollen derartige Konflikte zwischen der gewählten Vertretung und der Verwaltung künftig vermieden werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de