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222163 · Antrag

BBB-Antrag: Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bzw. zu raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Hier: Zuordnung Beschlusskompetenz

Nummer
222163
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.10.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 01.12.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 01.12.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 222163-01 BBB-Antrag: Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bzw. zu raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Hier: Zuordnung Beschlusskompetenz

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Antrag
öffentlich
222163
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
27.10.2022
BBB-Antrag: Abgabe von Stellungnahmen im
Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher
Belange bzw. zu raumbedeutsamen Vorhaben und
Infrastrukturmaßnahmen.
Hier: Zuordnung Beschlusskompetenz
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.11.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat eine geänderte
Zuständigkeitsordnung zur Beschlussfassung vorzulegen, die hinsichtlich der
Abgabe sowohl von Stellungnahmen der Stadt Bonn als Trägerin öffentlicher
Belange als auch Einwändungen als Betroffene in Planverfahren
a. dem Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen sowie dem Ausschuss für
Mobilität und Verkehr ein Empfehlungsrecht,
b. dem Rat der Stadt Bonn die Entscheidungskompetenz
zuweist.
Begründung
In DS 221855-03 ST führt die Oberbürgermeisterin u.a. folgendes aus:
„Zur Abgabe von Stellungnahmen der Stadt im Rahmen von
Planfeststellungsverfahren Dritter existiert weder eine gesetzliche Zuweisung
an den Rat durch die Gemeindeordnung noch eine entsprechende Regelung in
der „Zuständigkeitsordnung Ratsausschüsse“. Soweit in der
Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss für Verkehr und Mobilität unter Ziffer
1.3 bzw. 1.4 Empfehlungsrechte für grundsätzliche Angelegenheiten des
Straßenverkehrs bzw. zu Planfeststellungsverfahren spurgeführter öffentlicher
Verkehrsmittel angelegt sind, wird dies nicht so verstanden, dass bei
Verkehrsplanungen Dritter Verwaltungsstellungnahmen an die
Anhörungsbehörde eines vorherigen Ratsbeschlusses mit vorheriger Beratung
im Ausschuss für Verkehr und Mobilität bedürfen.“Seite 1 von 2
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Die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung von Trägern
öffentlicher Belange bzw. zu raumbedeutsamen Vorhaben und
Infrastrukturmaßnahmen, die besondere bewältigungsbedürftige Spannungen
auslösen, ist eine wichtige und daher unmittelbare Angelegenheit der
Gemeinde, die nicht als auf die Verwaltung übertragene Routineaufgabe
angesehen werden kann. Zumal sich die Auffassung, welchen Inhaltes eine
abzugebende Stellungnahme haben soll, zwischen einer Gemeindevertretung
und der zugehörigen Verwaltung sehr unterschiedlich sein kann.
Am Beispiel der kürzlich durch die Ratsmehrheit beschlossenen „Resolution A
59“ zeigt sich diese Divergenz beispielhaft.
Die mit Datum vom 9. August 2021 von der Oberbürgermeisterin als Geschäft
der laufenden Verwaltung abgegebene Gesamtstellungnahme zum 1.
Deckblattverfahren für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße
unterscheidet sich erheblich zu der von der aktuellen Ratskoalition in der
Ratssitzung am 22.September 2022 dazu eingenommenen und beschlossenen
Position. Durch die beantragte Änderung sollen derartige Konflikte zwischen
der gewählten Vertretung und der Verwaltung künftig vermieden werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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