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222154-01 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: 44. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 222154

Nummer
222154-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 222154 44. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
222154-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Rainer Haid
Prof. Dr. Norbert Jacobs
Julia Polley
Christian Gold
CDU-Änderungsantrag: 44. Satzung zur Änderung
der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in
der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 222154
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Gebühren unter Tarifnummer 2.2 für die Anlieferung von Haus- und
Sperrmüll sowie Bauschutt, der zur Abfallentsorgung getragen oder mit
Handwagen, Personenkraftwagen oder Pkw-Kombi mit höchstens fünf
Sitzplätzen angefahren wird (sog. Kofferraumladung), werden nicht
angehoben.
2. Die Abrechnung pro halben Kubikmeter soll zu einer Gebühr von 7,50 Euro
ermöglicht werden.
3. Die Gebühr für die Beistellsäcke wird nicht angehoben.
Begründung
zu 1.
In den letzten Jahren wurde diese Gebühr unter der Tarifnummer 2.2 für sog.
Kofferraumladungen von 5,00 Euro ohne Mengenbegrenzung auf 15,00 Euro
erhöht. Dann wurde die Ablademenge bei einem Betrag von 15 Euro auf eine
Menge von einem Kubikmeter begrenzt.
Jetzt soll laut Vorlage die Gebühr für eine Kofferraumladung (1 m³) von 15,00
Euro auf 25,00 Euro angehoben werden.
Dies wäre eine Erhöhung um fast 67 Prozent zum Status Quo. Verglichen mit
der Ausgangslage (5,00 Euro) für 1 m³ eine Erhöhung um 500 Prozent, bzw.
bei einer Menge von 2 m³ eine Erhöhung von 5,00 Euro auf 50,00 Euro also
eine Erhöhung um 1.000 Prozent.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Antragsteller sind der Auffassung, dass eine derartige Gebührenerhöhung
nicht darstellbar ist und keine Akzeptanz in der Bevölkerung findet.
Eine solche Gebührenerhöhung könnte auch negative Folgen für die
Stadtsauberkeit haben. Es ist nicht auszuschließen, dass bei derart hohen
Gebühren die illegale Entsorgung in Grünanlagen, am Rheinufer oder im Wald
zunimmt.
zu 2.
Wie in der Vorlage vorgesehen, soll eine Abrechnung pro halber Kubikmeter
ermöglicht werden. Die Antragsteller halten dies in der Praxis für schwer
umsetzbar, da die genaue Größe der Anlieferung schwer feststellbar ist und es
leicht zu unterschiedlichen Wahrnehmungen der Größe zwischen Anliefern und
Entgegennehmern kommen kann.
Da es sich um einen Verwaltungsvorschlag handelt, gehen die Antragsteller
davon aus, dass eine Umsetzung gemeinsam mit der bonnorange AöR
abgestimmt ist. Die Antragsteller werden sich von der bonnorange AöR über
die Erfahrungen, ob und wie dies in der Praxis funktioniert, berichten lassen.
zu 3.
Die Gebühren für Beistellsäcke sollen laut Vorlage von 3,5 Euro auf
4,00 Euro erhöht werden. Auch für diese Erhöhung wird es aus Sicht der
Antragsteller keine Akzeptanz in der Bevölkerung finden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de