← Vorlagen

222150 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens für die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern an 87 städtische Schulen für das Schuljahr 2023/24 in 10 Teillosen mit der Option der dreimaligen Verlängerung, längstens bis zum Schuljahr 2026/27

Nummer
222150
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
02.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 75,6 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.398 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
222150
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einleitung des Vergabeverfahrens für die Lieferung
von preisgebundenen Schulbüchern an 87
städtische Schulen für das Schuljahr 2023/24 in 10
Teillosen mit der Option der dreimaligen
Verlängerung, längstens bis zum Schuljahr 2026/27
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung
der Bundesstadt Bonn für die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern an
87 städtische Schulen für das Schuljahr 2023/24 in 10 Teillosen mit der Option
der dreimaligen Verlängerung, längstens bis zum Schuljahr 2026/27 wird
zugestimmt.
Begründung
Der Schulträger ist gemäß § 96 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW verpflichtet,
den Schülerinnen und Schülern öffentlicher Schulen und Ersatzschulen
Lernmittel nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich des
Eigenanteils zum befristeten Gebrauch unentgeltlich zu überlassen. Die Höhe
des Betrages richtet sich nach der Verordnung über die Durchschnittsbeiträge
und den Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 5 Schulgesetz NRW.
Lieferaufträge im Sinne der Vergabeverordnung (VgV) sind Verträge zur
Beschaffung von Waren, insbesondere durch den Kauf (§ 103 II Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen/ GWB). Sie sind nach dem 4. Teil des GWB zu
vergeben, wenn die geschätzten Auftragswerte die EU-Schwellenwerte
überschreiten (§ 106 I GWB i.V.m. § 3 VgV).
Der aktuelle Schwellenwert liegt bei 215.000 € ohne Umsatzsteuer. Der aktuell
geschätzte Netto-Auftragswert liegt - unter Berücksichtigung der
Optionen/Vertragsverlängerungen - bei rund 4.485.981 € netto (4.800.000 €
brutto). Gemäß § 119 I GWB erfolgt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen u.
a. im offenen Verfahren.
Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche AuftraggeberSeite 1 von 3
Seite 2
eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von
Angeboten auffordert (§ 119 III GWB). Im vorliegenden Fall ist das offene
Verfahren anzuwenden.
Der jährliche Gesamtauftrag in Höhe von 1,2 Mio. € wird auf zehn Teillose mit
einem jeweiligen Auftragswert in Höhe von 120.000 € aufgeteilt. Hierdurch kann
aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre gewährleistet werden, dass
die Schulen im Rahmen der Hauptbestellung je Los einen Mindestauftragswert
von 50.001 € erreichen, um somit den höchstmöglichen Rabattsatz von 15 %
nach dem Buchpreisbindungsgesetz auszuschöpfen.
Preislich bietet die Schulbuchausschreibung keinen Spielraum, da aufgrund
des Buchpreisbindungsgesetzes die Rabattsätze festgeschrieben sind und
nicht überschritten werden dürfen.
Auch sonstige wirtschaftliche Vergünstigungen kommen nicht in Betracht.
Unzulässig sind insbesondere: die Gewährung von Nachlässen, Skonto,
Zahlungszielen, Prämien oder sonstige Zugaben.
Liegen mehrere gleichwertige Angebote vor, wird die Vergabeentscheidung im
Auslosungsverfahren getroffen. Ein bereits zum Zuge gekommener Bieter
scheidet durch Loslimitierung auf ein Los vom weiteren Auslosungsverfahren
aus.
Die geplante Ausschreibung entspricht den Maßstäben des § 82 GO NRW,
wonach bei der vorläufigen Haushaltsführung ausschließlich Aufwendungen
und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher
Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben
unaufschiebbar sind.
Vergabeart
öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN 2022-5980 VOB UVgO X VgV 01.06.2023 – 05.07.2024
(mit der Option der
dreimaligen Verlängerung
längstens bis zum Beginn
der Sommerferien im Jahr
2027)
Schätzkosten für
ein Jahr
1.200.000 €
Schätzkosten für
vier Jahre
4.800.000
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
140000301 bis
140000307
Grundschulen, Hauptschulen,
Realschulen, Gymnasien,
Gesamtschulen, Förderschulen und
Berufskollegs
527110 72.1000Seite 2 von 3
Seite 3
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de