222150 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens für die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern an 87 städtische Schulen für das Schuljahr 2023/24 in 10 Teillosen mit der Option der dreimaligen Verlängerung, längstens bis zum Schuljahr 2026/27
Kerndaten
- Nummer
- 222150
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 02.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 222150 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens für die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern an 87 städtische Schulen für das Schuljahr 2023/24 in 10 Teillosen mit der Option der dreimaligen Verlängerung, längstens bis zum Schuljahr 2026/27 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn für die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern an 87 städtische Schulen für das Schuljahr 2023/24 in 10 Teillosen mit der Option der dreimaligen Verlängerung, längstens bis zum Schuljahr 2026/27 wird zugestimmt. Begründung Der Schulträger ist gemäß § 96 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern öffentlicher Schulen und Ersatzschulen Lernmittel nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich des Eigenanteils zum befristeten Gebrauch unentgeltlich zu überlassen. Die Höhe des Betrages richtet sich nach der Verordnung über die Durchschnittsbeiträge und den Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 5 Schulgesetz NRW. Lieferaufträge im Sinne der Vergabeverordnung (VgV) sind Verträge zur Beschaffung von Waren, insbesondere durch den Kauf (§ 103 II Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen/ GWB). Sie sind nach dem 4. Teil des GWB zu vergeben, wenn die geschätzten Auftragswerte die EU-Schwellenwerte überschreiten (§ 106 I GWB i.V.m. § 3 VgV). Der aktuelle Schwellenwert liegt bei 215.000 € ohne Umsatzsteuer. Der aktuell geschätzte Netto-Auftragswert liegt - unter Berücksichtigung der Optionen/Vertragsverlängerungen - bei rund 4.485.981 € netto (4.800.000 € brutto). Gemäß § 119 I GWB erfolgt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen u. a. im offenen Verfahren. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche AuftraggeberSeite 1 von 3 Seite 2 eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert (§ 119 III GWB). Im vorliegenden Fall ist das offene Verfahren anzuwenden. Der jährliche Gesamtauftrag in Höhe von 1,2 Mio. € wird auf zehn Teillose mit einem jeweiligen Auftragswert in Höhe von 120.000 € aufgeteilt. Hierdurch kann aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre gewährleistet werden, dass die Schulen im Rahmen der Hauptbestellung je Los einen Mindestauftragswert von 50.001 € erreichen, um somit den höchstmöglichen Rabattsatz von 15 % nach dem Buchpreisbindungsgesetz auszuschöpfen. Preislich bietet die Schulbuchausschreibung keinen Spielraum, da aufgrund des Buchpreisbindungsgesetzes die Rabattsätze festgeschrieben sind und nicht überschritten werden dürfen. Auch sonstige wirtschaftliche Vergünstigungen kommen nicht in Betracht. Unzulässig sind insbesondere: die Gewährung von Nachlässen, Skonto, Zahlungszielen, Prämien oder sonstige Zugaben. Liegen mehrere gleichwertige Angebote vor, wird die Vergabeentscheidung im Auslosungsverfahren getroffen. Ein bereits zum Zuge gekommener Bieter scheidet durch Loslimitierung auf ein Los vom weiteren Auslosungsverfahren aus. Die geplante Ausschreibung entspricht den Maßstäben des § 82 GO NRW, wonach bei der vorläufigen Haushaltsführung ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Vergabeart öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN 2022-5980 VOB UVgO X VgV 01.06.2023 – 05.07.2024 (mit der Option der dreimaligen Verlängerung längstens bis zum Beginn der Sommerferien im Jahr 2027) Schätzkosten für ein Jahr 1.200.000 € Schätzkosten für vier Jahre 4.800.000 Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 140000301 bis 140000307 Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen und Berufskollegs 527110 72.1000Seite 2 von 3 Seite 3 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de