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222144-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

"Bäume für Bonn“ zur Bepflanzung verwaister Baumstandorte im öffentlichen Raum mit Setzlingen in Patenschaft

Nummer
222144-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222144 Bürgerantrag: "Bäume für Bonn“ zur Bepflanzung verwaister Baumstandorte im öffentlichen Raum mit Setzlingen in Patenschaft

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222144-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
"Bäume für Bonn“ zur Bepflanzung verwaister
Baumstandorte im öffentlichen Raum mit
Setzlingen in Patenschaft
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
16.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Initiative "Bäume für Bonn" schlägt vor, Baumsetzlinge auf nicht besetzten
Baumstandorten zu pflanzen sowie auf weiteren Flächen in der Stadt, welche
(noch) nicht konkret benannt werden.
Die Entwicklung dieser Setzlinge solle von Baumpaten beobachtet werden. Die
Setzlinge sollen, nachdem diese eine gewisse Größe erreicht haben, von der
Stadt zur weiteren Pflege übernommen werden.
Um deutlich zu machen, warum die vorgeschlagene Aktion von der Verwaltung
kritisch beurteilt wird und das Pflanzen von in Privatgärten ausgesamten
Bäumen auf städtischen Flächen problematisch ist, wird das Prozedere einer
zukunftsfähigen Baumpflanzung erläutert.
In der Regel beginnt eine Baumpflanzung mit einem Planungsprozess. Dieser
ist bei der Ausweisung von neuen Standorten, meist im Zusammenhang mit
Straßenplanungen oder anderen Freiflächenplanungen, aufwändiger als bei
Ersatzpflanzungen. Aber auch bei Letzterem ist vieles zu bedenken, was bei
einer nachhaltigen, d.h. auf Dauer angelegten Pflanzung eines Baumes
notwendig ist.
Die Verwaltung möchte keine Pflanzung vornehmen, welche nach kurzer Zeit
wieder entfernt oder entnommen werden muss, eingeht oder keine
längerfristige Entwicklungsmöglichkeit hat.
Aus diesem Grunde sind die Baumstandorte an Straßen, welche aktuell nicht
bepflanzt sind, entweder in der Planung für eine Ersatzpflanzung oder sie sind
für eine Baumpflanzung ungeeignet.
Straßenbäume und Bäume, welche auf innerstädtischen Plätzen und
Verkehrsflächen gepflanzt werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um
als Baum auch Überlebenschancen zu haben.
Insbesondere das mehrmalige Umpflanzen in der Baumschule, wodurch dasSeite 1 von 4
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Wurzelwachstum gefördert und überhaupt erst ein Wurzelballen ausgebildet
wird, welches das Verpflanzen möglich macht, ist ein wesentliches Kriterium.
Um den Bäumen gute Voraussetzungen beim Anwachsen bieten zu können,
wird nach dem Regelwerk „Empfehlungen für Baumpflanzungen“ (Teil 1 und 2)
der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.)
gearbeitet. Diese setzt u. a. einen ausreichend dimensionierten Wurzelraum
von mind. 12m³ pro Baum voraus. Daraus ergeben sich Beetgrößen von ca. 2
m x 4 m und eine Wurzelraumtiefe von 1,5 m. Dies sind Mindestmaße, welche
für die Pflanzung zwar ausreichend, für die weitere Entwicklung jedoch noch
nicht optimal sind. Für das Wachstum des Baumes wäre ein weit größerer
Wurzelraum notwendig. Dieser ist aber selten im Straßenraum zu erzielen.
Schon das Erreichen von 12 m³ setzt in der Regel im Verkehrsgrün eine
Standortsanierung bzw. -vergrößerung und einen vollständigen
Bodenaustausch mit speziell abgestimmten Baumsubstraten voraus. Um diese
Vorgehensweise fachgerecht zu planen, muss jedes Beet vor Ort eingehend
geprüft werden, weil die Gegebenheiten (Gehwegbreite, PKW-Stellflächen,
Einfahrten, unterirdische Leitungen, etc.) in jedem Beet unterschiedlich sind.
In der Baumschule werden der Wuchs und die Gestalt des Baumes vorbereitet,
welche Voraussetzung für die Funktion eines Straßenbaumes sind. Darunter
wird beispielsweise ein durchgehender Leittrieb und die Vorbereitung für ein
notwendiges Lichtraumprofil verstanden. Auch hierzu wird in den
„Empfehlungen für Baumpflanzungen“ der FLL festgelegt, dass Gehölze aus
Anzuchtbetrieben der DIN 18916 und somit den „Gütebestimmungen für
Baumschulpflanzen“ (FLL) entsprechen müssen.
Die Ausführungen zeigen, dass der in einen aktuell nicht besetzten
Baumstandort gepflanzte Setzling keine Chance hätte, dort zu wachsen und
groß zu werden. Die Verwaltung beurteilt diese Art der Pflanzung daher äußerst
kritisch.
Die Stadt pflanzt aktuell etwa 700 neue Bäume jährlich. Zusätzlich steht die
Erarbeitung eines Baumkonzeptes vor dem Abschluss, welches weitere neue
Baumstandorte in Straßen vorsieht, welche derzeit noch ohne Baumbestand
sind. In einem weiteren Schritt ist geplant, auch innerstädtische Plätze zu
untersuchen.
Diese Anzahl an neuen Bäumen ist weit überdurchschnittlich und trägt
wesentlich zur lebenswerten, klimaangepassten Stadt bei.
Die Bäume kommen zum großen Teil aus lokaler Anzucht, sind also für den
heimischen Boden und das städtische Klima vorbereitet.
Langjährige Beobachtungen (s. auch Ausführung zu Forschung) zeigen, dass
sich viele Bäume zwar aussamen und über einige Jahre auch wachsen, dies
aber kein Kriterium dafür ist, dass diese Bäume zukunftsfähig sind.
Gerade die in Gärten gerne als Sämlinge wachsenden Arten wie Birke, Buche
und (Berg)Ahorn sind die Bäume, welche am stärksten in den trockenen und
heißen Sommern der vergangenen Jahre gelitten haben und ausgefallen sind.
Die Baumstandorte an Straßen werden meist auch mit einheimischenSeite 2 von 4
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Wildkräutern eingesät oder mit einer auf Bonner Verhältnisse angepassten
Stauden-Kräutermischung bepflanzt.
Auch die Einbeziehung von Kitas und Schulen erfolgt schon jetzt und wird
weiter verfolgt. Es wurden Bäume von Kindern gespendet und auch mit ihnen
zusammen gepflanzt. Zudem wurden ausführliche Informationen zum Thema
vermittelt (s. dazu auch https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-
natur/stadtbaeume/stadtbaeume.php).
Die Auswahl der Bäume erfolgt auf der Grundlage verschiedener
Forschungen.
Auf der Grundlage von 2 Straßenbaumtests wurde die GALK-
Straßenbaumliste entwickelt, die eine sehr umfangreiche Informationsquelle
zu klimatoleranten Bäumen darstellt. In über 20 Städten werden seit 1995 über
40 Baumarten in mehr als 2.500 Exemplaren auf fast 200 Standorten
analysiert. Auch die Stadt Bonn beteiligt sich am Baumtest.
Im Projekt Stadtgrün 2021 wurden 30 Baumarten gepflanzt und an drei
Versuchsstandorten auf die Eignung als Stadtbaum getestet. Seit 2010 wird
jährlich auf Frost- und Trockenschäden, Kronenvitalität, Gesundheit und
Zuwachsleistung bonitiert.
Das Netzwerk Zukunftsbäume testet an 5 Standorten in Deutschland verteilt
43 weitere Baumarten auf ihre Klimaresilienz.
Die Klima-Arten-Matrix (KLAM) von Prof. Roloff zeigt Bewertungskriterien zu
Winterhärte und Trockentoleranz.
Im einem Forschungsprojekt der TU Dresden wurde die Datenbank CITREE
entworfen. Sie enthält Daten von über 360 Baumarten, welche in Mitteleuropa
angepflanzt werden können. Grundlage war die Sichtung forstbotanischer
Literatur, ergänzt durch Messungen zur Luft- und Bodenfeuchte und
Bodentemperatur.
Weitere Forschungen und Untersuchungen haben gezeigt, dass die Bedeutung
von Bäumen für die Biodiversität nicht ausschließlich von dem Kriterium
heimisch oder nicht-heimisch abhängt. Sowohl heimische als auch
südeuropäische oder auch Gehölze aus weiteren Ländern sind unverzichtbar
für das Ökosystem. Das entscheidende Kriterium ist immer die Vielfalt.
Die Stadt wird keine Baumpatenschaften vergeben. Angeboten und auf der
städtischen Internetseite beworben werden Grünpatenschaften, woraus der
Baum selbst ausdrücklich ausgenommen ist.
Die innerstädtischen Bäume müssen vielfältige Erfordernisse erfüllen, welche
insbesondere das Thema der Verkehrssicherheit betreffen. Daher kann die
Stadt diese Pflicht nicht einem Dritten übertragen. Es gibt jetzt schon vielfältige
Patenschaften, welche sich auch um den Baumstandort kümmern.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Sämlinge, welche sich im privaten
Garten ausgesät haben, die besten Überlebenschancen auch in dieser
Umgebung haben. Daher ist das beste Engagement für das Stadtklima und dieSeite 3 von 4
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Vermehrung des Baumbestandes, wenn die Bäume auch am ursprünglichen
Standort weiterwachsen können.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern nimmt Kenntnis
von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und
lehnt den Bürgerantrag ab.
Es wird angeregt, dass sich die Verwaltung mit den Antragstellenden
verständigt, wie das bürgerschaftliche Engagement sinnvoll für den städtischen
Baumbestand eingesetzt werden kann.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de